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Geschrieben von Snaffers am 09.06.2016, 12:58 Uhr

Hier gäbe es darauf keine 3 mehr.....

da täuscht du dich, damit kann man in BW sowohl aufs Gymnasium kommen als auch problemlos dort versetzt werden - ich habe hier so ein Exemplar, dass das problemlos meistert.

Die Frage ist eher KANN das Kind der AP die Rechtschreibung nicht, oder - und so klingt die Sache mit der generellen Kleinschreibung eher - WILL es sich nicht darum bemühen?

Mein Kind gehört zu denen, die nicht wollen, es beherrscht alle wichtigen Rechtschreibregeln, aber es findet sie eben eher unnütz. Hat ihm in Klasse 5 eine Stunde Förderunterricht Deutsch eingebracht (gibts am Gymnasium, aber nur selten in der Grundschule - auch irgendwie Blödsinn), aber selbst da zeigte sich dann schnell, dass das Kind nichts nützt, weil es prinzipiell kann, aber nicht so richtig will. Da der Förderunterricht aber nervte, strengte das Kind sich zumindest soweit an, dass der Förderunterricht nicht mehr gefordert wurde von der Schule...
Ach ja Diktate wurden in Klasse 5 2 geschrieben, in Klasse 6 außer dem Diagnosediktat am Schuljahresanfang, das nicht bewertet wurde, keines mehr.
Es gibt in BW keine Verpflichtung auch nur ein einziges Diktat in der gesamten Schullaufbahn zu schreiben, der Lehrplan spricht von "geeigneten Methoden zur Überprüfung der Rechtschreibleistung" wenn ich das richtig im Kopf habe - und diesbezüglich gibt es wahrlich geeignetere als Diktate.

 
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