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von Pebbie  am 16.12.2016, 18:17 Uhr

Ergänzung

"Das Land NRW bezuschusst die meisten Kosten des Schulbetriebes mit 87%.

Die Schulgemeinschaft kommt für die restlichen 13% der Schulbetriebskosten sowie für alle zusätzlichen Kosten auf. Dies sind insbesondere Kosten für Investitionen und zusätzliche Unterrichtsangebote. Damit beträgt die Trägereigenleistung, der selbst finanzierte Anteil am Schuletat, ca. 20%.

Der Beitrag der Eltern zur Trägereigenleistung richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses und wird anhand einer Orientierungstabelle individuell festgelegt. Dadurch entsteht ein sozialer Ausgleich.

Aus finanziellen Gründen wird kein Kind vom Besuch der Schule ausgeschlossen."

 
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