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Geschrieben von Christianca am 06.04.2017, 20:33 Uhr

Elternzeit nach 22 Monaten abgebrochen, jetzt wieder aufnehmbar?

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu in diesem Forum und weiß leider nicht, wohin ich mich mit meiner Frage wenden kann:

Mein Sohn wird im Juni sechs Jahre alt und geht sodann ab August in die Grundschule. Ich habe damals als er 22 Monate alt war wieder eine Tätigkeit aufgenommen. Dieser Arbeitgeber war aber nicht der gleiche, wie vor der Entbindung und ist auch nicht der gleiche, den ich nun habe. Ich bin alleinerziehende Mami und berufstätig (25Std.). Ich habe bereits auch einen Hort für meinen Kleinen. Allerdings liegen zwischen Schule und Hort 1,4km Gehweg (Wald mit Fluß ohne jegliche Straße, dann 30er Zone und dann viel befahrene Straße). Mir wurde zwar gesagt, dass die Kiddies nicht alleine gehen, aber sicher sein kann man sich nie (Krankheit, Kinder streiten sich und lassen einen stehen etc.). Mir ist bei dem Gedanken total mulmig, weil es auch ein sehr langer Fußweg eben ist.Hinzu kommt, dass mein Sohn sehr sehr zutraulich ist - leider :-(.

Eigentlich sollte es nur eine kurze Beschreibung werden :-D.

Da ich die Elternzeit damals abgebrochen habe (ich war allerdings auch nicht mehr in Elterngeldbezug, sondern leider ALG II), besteht die Möglichkeit, die restliche Zeit nun in Anspruch zu nehmen, ohne jegliche Sperrung irgendwo zu erhalten? Das Jobcenter wollte damals eine Unterschrift von mir haben, wonach ich erkläre, auf die restliche Elternzeit zu verzichten. Dieses wurde nur angesprochen, ich habe dankend abgelehnt, d.h. unterschrieben hätte ich es nicht. Ich habe eigentlich einen sehr humanen Arbeitgeber, allerdings möchte ich mich natürlich erstmal informieren. Im Internet bin ich leider nicht schlauer geworden, weil die Konstellationen immer andere waren.

Vielen Dank schon Mal :-).

Gruß
Christianca

 
1 Antwort:

Re: Elternzeit nach 22 Monaten abgebrochen, jetzt wieder aufnehmbar?

Antwort von Oktaevlein am 08.04.2017, 15:24 Uhr

Theoretisch könntest du vermutlich die restliche Elternzeit noch nehmen, falls dein jetziger Arbeitgeber zustimmt. Aber ich denke nicht, dass du irgendwelche finanziellen Hilfen bekommen würdest, denn dazu müsstest du ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Also Geld bekommst du auf keinen Fall. Ob du die ElternZEIT noch nehmen kannst, würde ich mit dem Arbeitgeber klären.

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