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Geschrieben von emmisya am 04.04.2017, 12:39 Uhr

Beschweren?

Die Frage nach dem Art des Baumes ist eine Frage für einen Zweitklässler. In einer 2. Klasse könnte man auf "Laubaum" zumindest einen Teilpunkt geben. In einer 4. Klasse nicht mehr.
Und Hinterlaibsdrüssel ist halt nicht Hinterlaibsdrüse. Der Fachbegriff wurde nicht gewusst, das hat nichts mit einem Rechtschreibfehler zu tun.
Wenn in der 8. Klasse eines Gymnasiums (!!) die Rechtschreibung bei Arbeiten immer noch nicht gewertet wird, dann hat sie schlicht und einfach Glück.
Oder auch nicht, denn eine Schüler in diese Jahrgangsstufe sollte Fachbegriffe, ebenso wie die Rechtschreibung drauf haben.
Das ist keine angemessene Bewertung für einen Schüler in der Mittelstufe eines Gymnasiums auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife.

 
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