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Geschrieben von Geisterfinger am 08.07.2016, 14:44 Uhr

beschwerde gegen wen?

Über oder gegen wen sollte man die Beschwerde denn einlegen?
Wenn eine Lehrerin dauerhaft und planmäßig für 2 Klassen zuständig ist, kann das doch nicht funktionieren. Meines Erachtens liegt da die Verfehlung eher bei der Schulleitung.

Ich würde die Elternvetreter der Klasse eine Auskunft bei der Schulleitung einholen lassen, wie das grundsätzlich vorgesehen ist. Dies sollte protokolliert werden.

 
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