Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Kordi am 26.06.2006, 11:52 Uhr

Auf Wunsch der Eltern Klasse wiederholen ?

Hallo und Guten Tag!
Ich hoffe mir kann jemand hier einen Rat geben oder eine Hilfestellung wie wir nun vorgehen könnten (ohne das Stress dadurch entsteht) .
Meine Tochter ist in der zweiten Klasse und drei Monate vor Schulende bekamen wir einen Bescheid , dass für sie ein Förderunterricht in Mathe angebracht sei , da sie sonst anscheinend nicht mehr mitkäme. Mein Mann und ich haben bereits schon öffters daruf hingeweisen , dass unsere Tochter zu Hause nie Lust hat auf Hausaufgaben und es jedesmal eine Tortur für uns ist diese mit ihr zu machen. Wir wissen aber auch , dass sie die geforderten Matheaufgaben kann , aber keine Lust darauf hat. Genauso ist es auch bei den Aufgaben in der Schule die sie machen soll. Sie hat die Lösungen richtig aber sie benutzt einen Rechnungsweg , den die Lehrerin nicht möchte .Um ihr zu zeigen , dass unsere Tochter die Aufgaben wirklich kann , haben wir ihr ein Arbeitsheft zeigen wollen ( was für die zweite und dritte Klasse bestimmt war - also mit malAufgaben etc..welches unsere Tochter in der ersten Klasse bereits komplett zu Hause gemacht hat . Sie war vorher auf einer anderen Schule und dort bekam sie in der ersten Klasse schon Hausaufgaben für die zweite Klasse. Die jetzige Lehrerin wollte dieses Heft aber garnicht sehen . Sie ist der Meinung das ein Kind dieses ja dann nicht verlernen könnte.... Also konnte wir hier nichts nachweisen. Das kuriose ist auch , dass in der Klasse insgesamt 27 Kinder sind , davon 10 Erstklässer , also 17 Zweitklässler und von den 17 sollen 6 Stück die zweite Klasse wiederholen. Finden wir enorm viel !!!! Im übrigen fand meine Tochter den Förderunterricht super toll ( der ist bei einer anderen Lehrerin) und saie hat sehr viel Spaß daran gehabt . Sie sagte die Lehrerin erkläre das alles auch´viel besser. Unser Problem ist , das wir zuerst nun diesen Zettel unterschrieben haben , dass unsere Tochter auf unserem Wunsch zurück gesetzt wird. Wir haben uns da wohl zu dem Zeitpunkt nicht die richtigen Gedanken gemacht und auch so manche einzelheiten nicht gewußt die wir jetzt wissen. u.a. auch nicht das so viele Kinder die 2. wiederholen werden. Kann man das ganze irgendwie rückgängig machen ? Können wir über das Schulamt unsere Tochter trotzdem in die dritte Klasse bekommen ? Sie hätte ansonsten jetzt auch wieder die gleiche Lehrerin wie zuvor und diese hat uns bei der Zeugnisausgabe gesagt , dass sie unsere Tochter noch nicht einmal für das nächste Schuljahr in die dritte Klasse gehen sehen würde , sondern eher auf eine Sonderschule. Mein Mann ist daraufhiun bald ausgerastet und konnte die Aussage der Lehrerin überhaupt nicht verstehen. Jeder der unsere Tochter kennt , kann es im Prinziep nicht verstehen , da sie von vielen immer als sehr forsch und schlau gehalten wurde. Gibt es Möglichkeiten das ganze zu ändern und sie dennoch in die dritte zu schicken ? Wir wären für Tips und Ratschläge sehr dankbar.
Lieben Gruß , Kordi

 
1 Antwort:

Also ich würde

Antwort von Claudia36 am 26.06.2006, 12:18 Uhr

erstmal zum Kinderarzt gehen und das Anliegen vorbringen der wiederum kann euch Adressen geben wo man das Mädchen testen lassen kann was den IC angeht.
Vieleicht ist sie hochbegabt kann man nie wid´ssen und findet sich deswegen nicht so richtig zurecht!
Viele hochbegabte Kinder landen auf Sonderschulen weil die Lehrer nicht damit zurechtkommen.
Ich würde auf alle Fälle drängen das sie in der nächten Klasse eine neue Lehrerin bekommt die sie jetzt hat ist da wohl etwas zu befangen.
Das 6 Kinder wiederholen ist krass!
Frage doch mal bei der Direktion nach wie sowas kommen kann.
Wenn sie dir nicht weiterhelfen können dann wende dich ans Schulamt.

Claudia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.