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Geschrieben von momworking am 23.02.2015, 22:46 Uhr

AGBs = Empfehlungen?

Bitte? An welcher Stelle ist da jemand nicht mehr mitgekommen?

Deutsche Gerichte klären aktuell, ob Whatsapp seine Nutzungsbedingungen auf deutsch abfassen MUSS. Aber dass es Nutzungsbedingungen sind (auf die sich der Betreiber natürlich berufen kann = der Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass jemand (ein Kind, unter 16 Jahren) den Dienst illegalerweise benutzt hat) ist nach meinem Kenntnisstand unstrittig. Aber da lasse ich mich gerne belehren, wenn ich das falsch verstanden habe.
Und die Nutzungsbedingungen hat ja wohl jemand zur Installation der App bestätigt.

Das ist natürlich so eine Sache, wenn niemand ernsthaft das Alter der User überprüft, es verblüfft mich nur immer wieder, wie locker da mit solchen Dingen umgegangen wird.

Ich warte relativ entspannt auf den ersten marginalen Knall, auf die erste Klagewelle wegen was-auch-immer und die Situation, wenn niemand zur Rechenschaft gezogen werden wird, weil die Nutzungsbedingungen klare Angaben zur Nutzerprofil machten.

Viele Grüße

 
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