Geschrieben von Andrea6 am 07.04.2016, 17:59 Uhr |
Nein
Allein der Umstand, daß die vorausgegangene Geburt eine Sectio war, bedingt sicher kein Beschäftigungsverbot - warum auch?
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- Beschäftogungsverbot aufgrund von Sectio bei letzter Geburt? - Hasenbande 07.04.16, 14:38
- Re: Beschäftogungsverbot aufgrund von Sectio bei letzter Geburt? - Hasenbande 07.04.16, 14:39
- Re: Beschäftogungsverbot aufgrund von Sectio bei letzter Geburt? - nita83 07.04.16, 17:22
- Nein - Andrea6 07.04.16, 17:59
- Re: Nein - Hasenbande 08.04.16, 17:02
- Re: Beschäftogungsverbot aufgrund von Sectio bei letzter Geburt? - Lina301 07.04.16, 19:34
- Re: Beschäftogungsverbot aufgrund von Sectio bei letzter Geburt? - Bajuli 07.04.16, 20:16
- Re: Beschäftogungsverbot aufgrund von Sectio bei letzter Geburt? - dhana 08.04.16, 18:11
- Re: Beschäftogungsverbot aufgrund von Sectio bei letzter Geburt? - Geisterfinger 14.04.16, 11:21
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