Hallo,
mein Arzt im Krankenhaus hat mir gesagt das ich bei meiner Entbindung keine PDA haben kann weil ich vor 15 Jahren einen Kaiserschnitt hatte. Es könnte sein das man dann ein Problem mit der Narbe nicht rechtzeitig bemerkt. Habe aber nach dem Kaiserschnitt im Jahr 2001 in den Jahren 2003 und 2010 schon 2 spontane Entbindungen gehabt. Ist die PDA wirklich ein Problem?
Viele Grüße
von
Labestia
am 29.07.2016, 15:15
Antwort auf:
Kaiserschnitt vor 15 Jahren spricht gegen PDA?
Hallo,
Oh ,da ist der Arzt aber auf dem Wissenstand von vor 20 Jahren stehen geblieben...
Natürlich ist eine PDA bei Zustand nach Sectio kein Problem - egal wann die Sectio war.
Herzliche Grüße
Silke Westerhausen
von
Silke Westerhausen
am 29.07.2016
Antwort auf:
Kaiserschnitt vor 15 Jahren spricht gegen PDA?
Hallo Frau Westerhausen,
danke für die schnelle Antwort. Das ist nichts Neues. Der selbe Arzt hat damals den Kaiserschnitt durchgeführt und angeordnet das ich nach der PDA 24 Stunden liegen muss. Habe inzwischen herausgefunden das diese Einstellung wohl auch nicht so ganz aktuell ist.
Wie mache ich dem Herrn Doktor das jetzt am besten klar um meine PDA zu bekommen. Ich meine wenn er sich einfach weigert hab ich unter der Geburt wenig Möglichkeiten mich mit ihm rum zu streiten.
Und wenn ich die PDA bekomme, muss man dann spezielles Augenmerk auf etwas legen? Also Dauer-CTG oder ähnliches?
Vg
von
Labestia
am 29.07.2016, 16:27
Antwort auf:
Kaiserschnitt vor 15 Jahren spricht gegen PDA?
Hallo,
Was ist das für ein Arzt?Anästhesist,Gynäkologe ,Oberarzt?
Also ganz ehrlich: mir persönlich wäre es sehr mulmig zumute müsste ich in eine Klinik gehen ,in der ich fälschlicherweise eine PDA verweigert bekommen würde....mein Vertrauen wäre auf Null.
Sie können entweder die Klinik wechseln oder im Rahmen des Geburtsplanungsgespräches auf diesen Fehler hinweisen und dort wird dann nach einer vernünftigen Lösung gsucht - es geht ja nicht,dass dieser Arzt diese Geschichte in Zukunft weiter verbreitet...
Viele Grüße
Silke Westerhausen
von
Silke Westerhausen
am 30.07.2016