Frage: Frage zum Kristellern

Hallo! Ich bin erneut schwanger und habe mir, um meine letzte Geburt (SPP mit PDA in der 39+5 SSW) nochmal aufzuarbeiten, die Unterlagen dazu aus der Klinik zukommen lassen. Daraus geht hervor, dass in der AP die anwesende Ärztin wehensynchron Kristellerhilfe gegeben hat. Daran kann ich mich erinnern: ohne Vorwarnung sprang die Ärztin auf mein Bett und rammte mir ihren Ellbogen in den Bauch. In diesem Moment nutze ich alle Energien dazu, sie zu beschimpfen und von mir zu zerren, anstatt mitzuschreiben in der Wehe. Ich bekam keine Luft mehr und hatte "Todesangst". In den Unterlagen ist jedoch keinerlei Indikation für das kristellern zu erkennen. MBU komplett normwertig, CTG unauffällig, kein protrahierter Verlauf... Ich habe meiner Hebamme die Unterlagen gezeigt und auch sie fand es sehr fragwürdig, denn auch ihrer Meinung nach geht daraus keines Falls hervor warum so eingegriffen werden musste. Ich hatte 3-4 Wochen danach noch Probleme beim Luftholen und ordentliche Schmerzen im Rippenbereich. Meine Frage ist nun: Muss aus der Dokumentation nicht eigentlich auch klar hervorgehen warum kristellert wurde? Hätte man mich davor nicht zumindest darüber informieren müssen?

von _Mary am 12.05.2017, 06:54



Antwort auf: Frage zum Kristellern

Hallo, 1. Ja,die Indikation zur Kristeller Hilfe sollte dokumentiert und begründet werden.Dies wird oft nicht gemacht,wenn es nur eine kleine Hilfe das Kind schneller kommen zu lassen, wie zB bei mütterlicher Erschöpfung. 2. Und ja,die Mutter sollte über jeden Eingriff aufgeklärt werden - ist es eine Notsituation kann dies auch in einem Gespräch post partum erfolgen. Grüße Silke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 12.05.2017