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Garten - Forum |
| Geschrieben von Manu0707 am 06.02.2013, 8:48 Uhr. |
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ich stimme Hase67/Nicole zu
bei echten Baumängeln musst du die erst beheben lassen, sonst verschweigst du das und dann macht euer Käufer Ansprüche geltend!!!
LG |
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