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| Geschrieben von LucasMami11 am 01.02.2012 |
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Korrektur des Kindesalter
Hallo Dr. Jorch,
Mein Sohn wurde in der 37+4 SSW geboren, was ja eigentlich nicht mehr als Frühgeburt gilt. Nun hatte er aber Krampfanfälle, die nach zig Untersuchungen auf ein Hämatom im Gehirn zurückgefûhrt wurden. Dagegen bekommt er Luminaletten. Diese werden aber nun langsam abgesetzt, da das Hämatom bei der Kontrollsono stark rückläufig war und das Schlaf-EEG nun auch ohne Befund ist. Bei der U4 am 13.01. wurde uns jedoch gesagt, er ist motorisch etwas zurück. Dagegen bekommen wir Physio. Bei der Auswertung des Schlaf-EEGs wurde im SPZ aber nach seinem korrigierten Alter ausgewertet. Sollte man auch bei seiner Entwicklung diese korrigierten Altersangaben nehmen? Es wurde "bemångelt", dass er die Bauchlage nicht richtig beherrscht (er zieht die Beine in Froschhaltung und die Arme nach vorn) und seinen Kopf in Rückenlage nach hinten fallen lässt, wenn man ihn an den Händen nach oben zieht. Wann muss ein Kind das denn spätestens können? Kann eine Verzögerung an den Tabletten liegen? Oder sind das bereits Konsequenzen des Håmatoms? :(
Danke für Ihre Antwort! |

Antwort:
Re: Korrektur des Kindesalter
Antwort von Prof. Jorch am 05.02.2012
Ich versuche, ihre verschiedenen Fragen der Reihe nach zu beantworten:
37+4 und korrigiertes Alter: Grundsätzlich gilt für die Entwicklungsbeurteilung immer das korrigierte Alter. Bei nur 2,5 SSW zu früh ist der Unetrschied zum postnaten Alter allerdings kaum relevant.
Anfälle und Hämatom: Eine Hirnblutung, ob klein oder groß kann grundsätzlich sowohl vorübergehende Anfälle als auch eine langdauernde Epilepsie auslösen.
"Mängel" bei der U4: Für die Beantwortung dieser Frage müßte ich Ihr Kind selbst untersuchen. Es mag aber sein, dass man angesichts der Anfälle besonders kritisch hingeschaut hat.
Luminal: Eine Verzögerung grobmotorischer Leistungen kann unter höher dosierter Luminaltherpaie vorkommen, nicht jedoch nach Absetzen einer normal dosierten Luminalgabe. |
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