Frage: Das zweite Jahr ?

Sehr geehrter Herr Professor Jorch, ich habe ihnen in den letzten Monaten schon mehrere Fragen zu SIDS und Monitoring gestellt. Sie hatten mich wahrscheinlich für überängstlich gehalten, der Grund all dieser Fragen war aber eine Erkrankung, die auf die dramatische Geburt meines Sohnes folgte: eine Anpassungsstörung bei Belastungssituation. Die einzige Möglichkeit mit der Angst umzugehen ist, ihr Daten und Fakten gegenüberzustellen. Mein Sohn ist gerade 10,5 bzw. korrigiert knapp 10 Monate alt und kam ja bei 36+3 auf die Welt. Vielleicht erinnern sie sich noch an meine älteren Posts. Er gedeiht prima, läuft schon wenn er sich halten kann und der ihm verschriebene Monitor schlägt nie an und kann mit einem Jahr dann wohl weg. Meine Frage ist, was kommt danach? Meine Angst wird weiter da sein, eine Therapie seit März schlägt quasi nicht an, und ich muss ab September zurück in den Schuldienst. Ich habe unglaubliche Angst vor SIDS im zweiten Lebensjahr, ich hoffe, sie können mir ein paar Fakten an die Hand geben, die meine Angst etwas in die Schranken weisen können. Ich weiß nicht, wie ich sonst mein Leben im Griff halten soll und arbeiten kann. Ich hab sonst ja nur Angst wenn ich ihn abgeben muss. Da dieser Rahmen hier vielleicht auch nicht ideal ist, gibt es die Möglichkeit, mit ihnen einmal persönlich zu sprechen? Ich bin/ mein Sohn ist privat versichert, evtl. können sie eine telefonische Beratung in Rechnung stellen? Da sie der absolute Experte auf diesem Gebiet sind, weiß ich einfach nicht, wen ich sonst um Hilfe und Beratung bitten soll. Jeder Kinderarzt erzählt einem eine andere Geschichte, das hilft mir einfach nicht. Danke für ihre Antwort, CornyS

von CornyS am 19.07.2017, 14:07



Antwort auf: Das zweite Jahr ?

Wir können gern morgen vormittag telefonieren. Ich bin zwischen 8 und 12 unter 0391 6724001 zu erreichen, mail unter gerhard.jorch@med.ovgu.de

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 20.07.2017



Antwort auf: Das zweite Jahr ?

Nachdem wir nun im Gespräch alles geklärt haben, stelle ich hier einige Daten und Fakten zusammen, damit alle davon profitieren: Nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes beruhend auf Daten des statistischen Bundesamts starben z.B. 2015 260 Kinder im ersten Lebensjahr "plötzlich und unerwartet" (ICD 10 95-99). Bei etwa 700.000. Lebendgeburten pro Jahr entspricht das einem Risiko für das erste Lebensjahr von 1:2.700. Im 2.-15. Lebensjahr verstarben 36 Kinder. Selbst wenn alle diese 36 im 2. Lebensjahr verstorben wären und nicht im 3.-15. Lebensjahr, wäre das Risiko bezogen auf das 2. Lebensjahr nur 1:20.000. Das Risiko, im 2. Lebensjahr durch Unfall zu sterben, deutlich höher.

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 21.07.2017



Antwort auf: Das zweite Jahr ?

Vielen Dank Prof. Dr. Jorch. Ich hoffe ich darf eine Frage anhängen... Also bei uns starb ein 6/7 jähriges Kind 2015 in der Nacht, es hieß "plötzlich und unerwartet". Die Eltern fanden den Jungen morgens leblos in seinem Bett - wohl ohne bekannte Todesursache. Allerdings war der Junge leider nicht ganz gesund, er hatte so viel ich weiß eine körperliche und geistige Behinderung. Dennoch war sein Tod nicht abzusehen. Fällt er dann auch in diese Statistik 36 Kinder/2015 insofern auch zu einem späteren Zeitpunkt keine genaue Ursache ausfindig gemacht werden konnte? Oder beinhaltet die Statistik "nur" völlig gesunde Kinder? Nehmen "Kinder mit Behinderungen" also prozentualen Einfluß auf die Statisik? Bzw. ist das Risiko bei einer Behinderung weiter erhöht als bei völlig gesunden Kindern? MfG EB

von EarlyBird am 21.07.2017, 14:14



Antwort auf: Das zweite Jahr ?

Das entscheidet der dafür im öffentlichen Gesundheits wesen des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständige Arzt nach Sichtung der Todesbescheinigung nach einheitlichen Regeln. Das jeweilige statistische Landesamt überprüft das nochmal bevor es dann endgültig an das statistische Bundesamt geht. Bei schwerwiegender Grunderkrankung halte ich es für möglich, dass nicht "ungeklärter Tod" kodiert wird.

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 23.07.2017



Antwort auf: Das zweite Jahr ?

Das entscheidet der dafür im öffentlichen Gesundheits wesen des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zuständige Arzt nach Sichtung der Todesbescheinigung nach einheitlichen Regeln. Das jeweilige statistische Landesamt überprüft das nochmal bevor es dann endgültig an das statistische Bundesamt geht. Bei schwerwiegender Grunderkrankung halte ich es für möglich, dass nicht "ungeklärter Tod" kodiert wird.

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 23.07.2017



Antwort auf: Das zweite Jahr ?

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von EarlyBird am 24.07.2017, 08:15