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Geschrieben von Evi1990 am 14.07.2016, 8:05 Uhr

Rechtlich gesehen haben beide eine Verantwortung

Ja schon klar das es in dem Vergleich nicht um ein Rezept geht . Aber wenn du zum Friseur gehst willigst du mündlich ein das er eine Leistung erbringen soll und du es bezahlst,es besteht also ein mündlicher Vertrag zwischen dir und dem friseur. In diesem Fall wurde aber ja nicht mündlich oder schriftlich zugestimmt das die Therapie unter diesen Bedingungen stattfinden soll,es besteht also kein vertrag. (Wir gehen ja hier davon aus das die beitragserstellerin die Wahrheit sagt)
Für einen Vertrag müssen 2 Parteien mündlich oder schriftlich einwilligen.
Da liegt ein Formfehler vor unter anderem. Der Therapeut hätte über die Kosten die entstehen könnten aufklären müssen ,der Patient war in dem Fall ja unwissend. Darauf hin hätte sie zustimmen können oder nicht.
Sie hat 30 tagen zeit die Rechnung zu bezahlen dann kann ein mahnverfahren eingeleitet werden. Der Fall wird dort geprüft und der Dienstleister bzw Antragsteller wäre in der nachweispflicht. Danach bekommt sie Post vom Amtsgericht und kann innerhalb von 14 tagen wiedersprechen und der Fall wird erneut geprüft.

Es ist für beide Parteien nicht angenehm für den Dienstleister ist es unschön für den Patienten aber auch. Ich kann beide Seiten verstehen . Es würde gerichtlich wahrscheinlich wie ich schon mal sagte zu einem Vergleich kommen. Der Dienstleister kann zwar sagen das eine Leistung erbracht wurde aber nicht das sie dem so unter diesen Bedingungen nicht zugestimmt hat.

So könnte jede Praxis in ihren terminsystem eingeben das eine Leistung erbracht wurde und er aber in wirklichkein nie da war ,da könnten die Praxen ja einfach wahrlos Rechnungen verschicken.
(Schon klar das es in diesem Fall so nicht zutrifft )

 
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