Frühchen

Forum Frühchen

Physio schickt Privatrechnung

Thema: Physio schickt Privatrechnung

Hi Mädels, ich habe seid Oktober 2015 für meine Zwillinge Physio nach bobath bekommen. Ab Februar noch nach Vojta dazu. Die Hebamme kam auch ein mal die Woche , sowie die Logopädin. Alle brauchten Rezepte, die ich auch nach verlangen beim Kinderarzt besorgt habe. Die Physio nach bobath ist im Mai ausgelaufen. Und jetzt bekomme ich eine Privatrechnung in Höhe von 830 Euro, weil denen aufgefallen ist dass ein Rezept fehlt und das seid März. Mein Kinderarzt will das nicht mehr ausstellen. (Datum und Budge). Ich habe bei der Praxis nachgefragt und die behaupten sie hatten bei jedem Hausbesuch gesagt das Rezept fehlt. Und das stimmt nicht, denn für alle anderen habe ich das Rezept immer besorgt, nur die soll ich 5 mal vergessen haben? Hat jemand eine ähnliche Situation schon gehabt? Oder sonst eien Rat? Liebe Grüße Susi

von 11Susi am 03.07.2016, 23:10



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Hallo Susi, das ist ja wirklich heftig! Ich kann dir leider nicht wirklich weiterhelfen, aber ich frage mich gerade , ob die jetzt wirklich noch hinterher kommen können und von dir das Geld verlangen können, wo sie doch schon lange wussten, dass kein Rezept vorliegt (sie haben dir ja laut ihrer Aussage angeblich jedes Mal gesagt, dass kein Rezept vorliegt) . Hätten sie dann die Therapien überhaupt durchführen dürfen, ohne dir zu sagen, dass du das dann selbst zahlen musst und ohne einen Vertrag zwischen euch beiden? Im Normalfall muss man auf dem Rezept doch immer unterschreiben. Wieso musstest du das da nicht? Wer dir da weiterhelfen kann, weiß ich leider nicht. Vielleicht mal beim KiA, bei anderen Therapeuten nachfragen? Oder bei der Krankenkasse? Vielleicht können di dir zumindest sagen, wo du dich beraten lassen kannst. Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass du nicht auf den hohen Kosten sitzen bleibst! Gruß Katja

von Schnecke3 am 04.07.2016, 08:09



Antwort auf Beitrag von Schnecke3

Wir müssen die Verordnung auch immer unterschreiben. Am besten du erkundigst dich mal bei einem Anwalt in der Sache. Der kann dir am besten weiter helfen... Und der Kinderarzt soll sich nicht anstellen...

von Esylana am 04.07.2016, 14:00



Antwort auf Beitrag von Esylana

Leider stellt der Kinderarzt sich an. Ich habe deswegen schon 2 Gespräche mit ihm gehabt. Da ist nix zu machen.

von 11Susi am 04.07.2016, 22:06



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Ich glaube, der KiA >>DARF< < es gar nicht rückwirkend ausstellen, so doof wie das ist. Aber vielleicht findest du mit der KK irgendwie eine Einigung, ruf da bald möglichst an. Vielleicht kann dir der KiA zumindest einen Schrieb aufsetzen, das die Behandlung wichtig war und sie durchaus im Sinne des KiA vollzogen wurde. Ich hatte so einen Fall noch nie, auch nicht im Bekanntenkreis und bin nicht vom Fach. Aber das würde ich zunächst versuchen, also eine Regelung/Einigung für die ausstehende Rechnung und somit einer Kostenübernahme zu finden. Lg

von EarlyBird am 04.07.2016, 23:39



Antwort auf Beitrag von EarlyBird

Genauso wuerde ich es auch machen. Vom Kinderarzt was holen, dass die Behandlung noetig war. Die Rechnung kopieren und die Originalrechnung mit der Bestaetigung vom Kinderarzt der Krankenkasse schicken, einen eigenen Brief beilegen, wo ich den Sachverhalt erklaere, das ganze eingeschrieben abschicken, und am selben Tag mit jemandem von der Krankenkasse am Telefon reden, wie die Sache ist, und dass ich ihnen das jetzt geschickt habe. Und da wuerde ich dann einfach dran bleiben und mich nicht ueberreden lassen, dass das nicht geht. Wenn du an jemanden gelangst, der meint, er hat die Befugnisse dazu nicht, dann muss deine Gegenfrage dazu lauten: "Wer hat diese dann?" und dich solange durchfragen, bis du zu jemandem kommst, der was machen kann. Bei uns wuerde uns dann voraussichtlich ein Krankenkassenarzt zu sich bestellen und sich das Kind vor Ort anschauen. lg niki

von niccolleen am 08.07.2016, 22:58



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Hast du denn irgendwo dafür unterschreiben? Ansonsten würde ich erstmal einen Nachweis über die Behandlung anfordern.

von VerenaSch am 04.07.2016, 23:02



Antwort auf Beitrag von VerenaSch

Ich habe nirgenwo dafür unterschrieben, den Nachweis habe ich am Montag per Einschreiben Rückschein angefordert. Warte jetzt auf eine Antwort. Die Kk stellt sich auch an und sagt sie wüsste nicht was sie tun könnte.

von 11Susi am 05.07.2016, 19:06



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Normal darf die physio praxis dir das nicht in Rechnung stellen. Bevor eine Behandlung statt findet muss ein gültiges rezept vorhanden sein und bei jeder Behandlung unterschrieben werden. Ich würde nichts zahlen und ein Anwalt einschalten. Kann ja nicht sein das denen jetzt auffällt das ein Rezept fehlt ,würde mal sagen dir praxis ist schluderig und total unorganistiert . Was aber js nicht deine schuld ist und wenn du keinen Behandlungsvertrag unterschieben hast in dem steht das du die kosten privat bezahlst können die dir auch nichts. Sie hätten dich mehrmals drauf hinweisen müssen und behaupten können die ja viel. Und selbst wenn es so gewesen wäre dann hätten sie vielleicht nur 1 Behandlung machen sollen und dann aussetzten bis ein rezept vorhanden ist. So läuft es normaler weise ,in jeder praxis in der ich gearbeitet habe würde es so gemacht. Ist ja schon unverschämt von denen.

von Evi1990 am 06.07.2016, 16:27



Antwort auf Beitrag von Evi1990

Sie hat eine Leistung erbracht und soll dafür nun kein Geld bekommen ? Ich habe noch nie eine KG Behandlung unterschrieben für unser Kind ( allerdings sind wir privatversichert) War denn die KG medizinische nötig ? Wieso darf dann der Arzt verweigern da ein Rezept auszustellen ? dagmar

von Ellert am 08.07.2016, 21:17



Antwort auf Beitrag von Ellert

Unserer bekommt heute noch Therapien. Es ist meine Aufgabe als Mutter dass da die Kosten erstattet werden. Und Kassenrezepte muss man immer gegenzeichnen wenn eine Anwendung erfolgt ist. Die Praxis schickt nun eine Rechnung, weil sie vom Patienten nichts erhalten haben um es woanders abzurechnen, also bekommt der Patient die Rechnung. Ein Rezept ist die Kostenübernahme des Versicherten, wieso sollte sich da der Dienstleister den man bucht drum kümmern? Der Arzt darf das auch gar nicht rückwirkend ausstellen. Das wäre Betrug.

von Sternenschnuppe am 08.07.2016, 23:12



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich achte auch immer darauf rechtzeitig eine neue Verordnung beim KiA zu besorgen und muss für jede Behandlung unterschreiben. Daher hat es mich gewundert, dass sie nirgendwo unterschreiben musste. Wie werden denn dann die anderen Rezepte abgerechnet, wenn die Eltern nicht unterschreiben? Die Praxis scheint recht unorganisiert. Ich verstehe das auch nicht, wenn man auf der Verordnung die Behandlung gegenzeichnet fällt doch sofort auf, wenn die Bahndlungen aufgebraucht sind und neue vom KiA verordnet werden müssen. Ich glaube nicht, dass die KK kulant ist und trotzdem zahlt. Wieso auch?

von VerenaSch am 09.07.2016, 20:49



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Die Sache ist die, dass das 3. Folgerezet nicht da war. Da die Behandlungen alle Zuhause erfolgten und ich nicht darauf hingewiesen wurde das dieses Rezept nicht vorlag finde ich die Vorgehensweise der Praxis ziemlich link, zumal der letze Termin am 2. Mai war. Das Problem war auch, dass einmal die Woche eine Logopädin, eine Hebamme und eine 2.Therapeuthin (Vojta)zu uns kam. Und jeder ein Rezept brauch, sobald dies gesagt wurde habe ich es besorgt. Es ist eindeutig eine schlamperei der Praxis. Ich hätte gerne eine Lösung womit alle zufrieden sind, aber ich sehe es nicht ein alles alleine zu zahlen. Meine Zwillinge sind extreme Frühchen, in der 26. Woche geboren, mein Sohn wog 350g und meine Tochter 670g! Da muss man doch als Mutter alle Möglichkeiten ausschöpfen, zumal niemand am Anfang wusste wie sie sich entwickeln. Und jetzt krabbeln sie, und ziehen sich hoch und gehen an der Couch entlang. LG Susi

von 11Susi am 09.07.2016, 00:27



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Jein. Also es stimmt schon, du haettest dich darum kuemmern muessen. Aber wie in deinem Fall geht es ja vielen, dass man sich nicht so gut auskennt und nicht alles durchschaut und mal was schiefgeht bei der Buerokratie. Und genau das wuerde ich denen auch schreiben. Es kann sich halt nicht jeder so gut auskennen und in einer Stresssituation dann auch noch immer das Richtige tun. Du bist ein Mensch, und genauso sind die ganzen Bearbeiter Menschen und keine Computer. Also es ist ein Bloedsinn zu sagen, dass das jetzt halt Pech ist und da nichts mehr geht. Es geht natuerlich, aber man muss sich halt durchfragen, dranbleiben, nicht aufgeben, und daraus lernen. lg niki

von niccolleen am 09.07.2016, 10:22



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Wäre das Rezept dagewesen hätten sie es ja auch bezahlt mein Extremfrühchen 24 SSW hat über JAHRE KG bekommen bei Euch hat halt nur der Arzt das Rezept vergessen und ich kann mir schwer vorstellen dass es keine Möglichkeit gibt das zu heilen wenn alle Seiten guten Willen zeigen. Bei Dir und der KG steht Aussage gegen Aussage, sie behauptet Dich erinnert zu haben, Du sagst sie hat esnicht getan. Leistung wurde aber erbracht (klar, privat wirst Du die nicht zahlen wollen) daher sollte da die Kasse schon kulant sein und entgegenkommen dagmar

von Ellert am 09.07.2016, 14:44



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ein Arzt darf sowas nicht rückwirkend ausstellen, damit macht er sich strafbar. Ich kann ja auch keine Krankmeldung für letzten Monat mehr bekommen. Die Krankenkasse kann es nicht abrechnen weil kein gültiges Rezept da ist. Es gibt Dinge für die man keinen anderen verantwortlich machen kann, weil man selbst dafür sorgen muss. Und selbst daran denken muss. Die Praxis ist dafür da die Dienstleistung zu erbringen und nicht hinterherzulaufen dass der Kunde das von der Versicherung bezahlt bekommt. Wie oben gesagt, Aussage gegen Aussage, aber sie können belegen dass es kein Rezept gab also rechnen sie privat ab.

von Sternenschnuppe am 10.07.2016, 17:06



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

siehe oben Leistung wurde erbracht also hat sie es dann selbst zu zahlen - das will sie aber nicht. Bauchgefühl sagt wenn das vor Gericht ginge zahlt sie denn selbst was heftig ist. ich muss auch einiges privat tragen aber das weiss ich halt dann vorher dagmar

von Ellert am 11.07.2016, 10:00



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ganz ehrlich das ist die Praxis selber schuld. Wenn das Folgerezept fehlt und sie weiterhin behandeln obwohl sie sie darauf hingewiesen haben das dass Rezept fehlt und nach dem 2 Termin immer noch kein Rezept da ist macht man eine Therapie pause bis ein Rezept da ist. Die können doch nicht einfach paar Monate später kommen und das jetzt privat verlangen das hat schon was von einer masche. Sie muss entweder mündlich oder schriftlich zustimmen damit man ihr was in Rechnung stellen kann. BGB 631-641 Werkvertrag! Man muss auf einem Rezept immer unterschreiben weil es sonst nicht abgerechnet werden kann über die Krankenkasse abgerechnet werden. Privatpatienten müssen nicht unterschreiben weil sie meinst einen anderen Vertrag mit der Praxis abgeschlossen haben. Viele lassen aber trotzdem einen zettel unterschreiben bei jedem Termin damit die Praxis nachweisen kann das der Patient den Termin wahrgenommen hat. Normalerweise geht eine Praxis am Ende des Monats alle Patienten durch die sie in dem Monat hatten um am Ende des Monats mit den Krankenkassen abzurechnen . Hätte also schon da auffallen müssen bzw man hätte ihr da schon die Rechnung schicken müssen da hätte sie evtl noch ein Rezept nachträglich bekommen. Und warum wurde da nicht näher von der Praxis nachgehackt?

von Evi1990 am 11.07.2016, 12:40



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn es vor Gericht ginge denke ich das es auf einen Vergleich hinausläuft und 50 /50 gemacht wird. Die eine Hälfte muss die Praxis tragen und die andere Hälfte muss sie bezahlen. Denke auch nicht das die Krankenkasse das so kulant sind wird die hat damit ja nichts zutun.

von Evi1990 am 11.07.2016, 13:09



Antwort auf Beitrag von Evi1990

Ich habe heute wieder mit der Krankenkasse telefoniert und jetzt wird der Fall nochmal geprüft, ich bekomme morgen bescheid. Es ist immerhin schon ein gutes Zeichen dass die Krankenkasse den Fall prüft. Ich meine auch wir sind alle Menschen und machen Fehler, wer auch immer an dem fehlenden Rezept schuld ist, ist jetzt nicht so wichtig, sondern wie man es gelöst bekommt. Vielen dank für eure Tipps.

von 11Susi am 11.07.2016, 14:38



Antwort auf Beitrag von 11Susi

dass alles ein gutes Ende nimmt dagmar

von Ellert am 11.07.2016, 20:54



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich drücke auch die Daumen, das ist eine Stange Geld. Die "Schuld" aber dem Dienstleister nun in die Schuhe zu schieben , wie ein Paar hier, ist dreist. Habe heute extra noch einmal unsere Therapeutin gefragt. Sie sind ganz normale Dienstleister. Haben sogar viele die es privat zahlen. Bekommen sie kein Rezept, dann rechnen sie halt privat ab. Die Unterschrift auf dem Rezept dient als Nachweis für die Kasse. Privat brauchen sie das nicht. Man macht ja auch keinen Vertrag wenn man zum Frisuer geht meinte sie. Wie gesagt, ich drücke Dir die Daumen, aber das läuft eindeutig über Eigenverantwortung. Sicherlich wird Dir das nun aber nie wieder passieren.

von Sternenschnuppe am 12.07.2016, 20:10



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Was ist den daran dreist? Ich bin selber Therapeutin und ich hatte auch schon viele Patienten wo die Rezepte fehlen oder sontiges. Normalerweise weißt man die Patienten darauf hin und wenn darauf immer noch nichts erfolgt dann macht man einfach nicht weiter mit der therapie. Hätte die Praxis das so gemacht dann wären die kosten jetzt gar nicht so hoch wie sie sind sonder vielleicht bei 50 euro. Klar der Therapeut muss dem Geld nicht hinterher laufen der bekommt ja auch seinen festen Lohn aber menschlich wäre es gewesen wenn er sie mehr als 1 mal drauf hingewiesen hätte oder die von der Rezeption zur Erinnerung angerufen hätte. Ich als Therapeutin hätte es so gemacht anstatt meinen Patienten auflaufen zu lassen. Und ja es gibt viele die es privat zahlen aber das tut hier doch nichts zu sache und sie müssen auch nichts unterschreiben aber ich würde mich absichern wollen als Dienstleister um es nachweisen zu können das die Leistung erbracht wurde. Ein Friseur ist wieder ein anderer Dienstleister das kann man nicht miteinander vergleichen. Mein Mann ist selbstständig im Handwerk ich weiß also wie besch... das ist wenn leistungen erbracht worden und der Kunde nicht zahlen will oder nicht kann.

von Evi1990 am 13.07.2016, 13:16



Antwort auf Beitrag von Evi1990

Also ich bin total ratlos. Der Kinderarzt will auf keinen Fall ein Schriftstück aufsetzen welches die Notwendigkeit für Bobath beinhaltet. Die Krankenkasse sagt ohne dieses Schriftstück kann sie mir nicht helfen. Die Physiopraxis hüllt sich in Schweigen. Was kann ich noch tun? Ich hatte gehofft jemand hatte mal einen ähnlichen Fall und kann mir einen Tipp geben. Vielen Dank für eure Meinungen. Ich finde auch dass man Physio und Friseur nicht vergleichen kann, ich habe noch nie eine Überweisung für den Friseur bekommen...

von 11Susi am 13.07.2016, 14:38



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Ein Überweisung für einen Friseur wäre auch zu komisch, da würde ich ja den Arzt wechseln ;) Mir tut es echt leid für euch irgendwie. Ich habe auch Zwillinge und weiss das man da viel im Kopf und auch mal schnell was unter die Räder kommt. Gibt ja nur ein paar Möglichkeiten : 1. Wenn du es schnell aus dem Kopf haben willst zahlst du einfach (vielleicht in raten) 2. Du versuchst mit der Praxis zu reden und ihr macht 50/50 3. Du rufst mal bei einem Anwalt an und fragst was man da machen kann. ( Bei dem Betrag ist es allerdings fraglich ob sich das lohnt , du könntest nachher noch mehr zahlen müssen)

von Evi1990 am 13.07.2016, 17:04



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Ich wuerde noch nicht sofort zahlen. Danach noch was refundiert zu bekommen, ist praktisch unmoeglich. Ich wuerde weiterhin mit denen reden, mit allen dreien, und Kinderarzt ev. sogar wechseln, denn das ist natuerlich eine Schweinerei, dass er es erst verordnet, und dann ploetzlich nichts mehr damit zu tun haben will. Am Anfang waren ja offenbar noch Rezepte oder Verordnungen da, oder? Somit ist schonmal fuer die Krankenkasse geklaert, dass der Kinderarzt das zumindest irgendwann mal sehr wohl fuer noetig gehalten hat. Die Krankenkassen haben ja auch Aerzte, die koennen sich dein Kind mal anschauen und selbst urteilen. Ich wuerde nochmal mit allen Parteien ausfuehrlich reden, nochmal alle Argumente vorbringen, und nicht zuletzt auch das, dass diese Missverstaendnisse auf dir ausgetragen werden und das fuer dich aber kaum leistbar ist, zaehl nochmal auf, was fuer sonstige Kosten du schon mit dem Fruehchen hattest und noch weiter haben wirst. Und das stimmt auch!!! Es werden noch viele Kosten auf dich zukommen, die nie von irgendeiner Krankenkasse abgedeckt sein werden, und auch genug versteckte Kosten, dazu kommt, dass euch viele Zusatzversicherungen mit dem Fruehchenhintergrund nie nehmen werden, ...und und und. Lass dir was einfallen. Ausserdem, wie gesagt, nochmal: Wenn du in einer Instanz nichts ausrichten kannst, lass dir den Kontakt der naechsten geben! Also wenn einer sagt, ich kann da leider nichts machen, dann fragst du: "Gut, also wer kann da was machen, koennen Sie mich bitte an jemanden anderen weiterleiten?" Bei telefonischer Weiterleitung natuelrich unbedingt Namen und Klappe vorher verlangen. Namen immer mitschreiben. Immer dazusagen: Ich hab bereits mit Frau Soundso gesprochen, die hat mich netterweise an Sie verwiesen,..." Es besteht eine grosse Chance, und das weiss ich auch aus Erfahrung, dass irgendjemand irgendwann mal nicht mehr deine Anrufe hoeren will und sagt, also gut, wir kommen Ihnen entgegen. lg niki

von niccolleen am 13.07.2016, 17:39



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Sondern dass man eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Natürlich kann man die Friseurkosten nirgendwo einreichen. Die KG aber, wenn man sich um das Rezept bemüht. Das ist Eigenverantwortung. Der Arzt darf es rechtlich gar nicht mehr ausstellen. Die Kasse ohne nicht ausgleichen. Moralische Antworten bringen doch hier nix. Natürlich ist das doof, total unnötig, hätte, wäre, wenn bringen aber nun nix mehr. Rechtlich bist Du verantwortlich gewesen und hast es, warum auch immer, versäumt. Die Konsequenz ist nun die Dienstleistung selbst zu bezahlen. Versuche eine Ratenzahlung auszumachen. Mahnkosten und Inkasso würde das sonst noch einmal ordentlich nach oben treiben.

von Sternenschnuppe am 13.07.2016, 22:30



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja schon klar das es in dem Vergleich nicht um ein Rezept geht . Aber wenn du zum Friseur gehst willigst du mündlich ein das er eine Leistung erbringen soll und du es bezahlst,es besteht also ein mündlicher Vertrag zwischen dir und dem friseur. In diesem Fall wurde aber ja nicht mündlich oder schriftlich zugestimmt das die Therapie unter diesen Bedingungen stattfinden soll,es besteht also kein vertrag. (Wir gehen ja hier davon aus das die beitragserstellerin die Wahrheit sagt) Für einen Vertrag müssen 2 Parteien mündlich oder schriftlich einwilligen. Da liegt ein Formfehler vor unter anderem. Der Therapeut hätte über die Kosten die entstehen könnten aufklären müssen ,der Patient war in dem Fall ja unwissend. Darauf hin hätte sie zustimmen können oder nicht. Sie hat 30 tagen zeit die Rechnung zu bezahlen dann kann ein mahnverfahren eingeleitet werden. Der Fall wird dort geprüft und der Dienstleister bzw Antragsteller wäre in der nachweispflicht. Danach bekommt sie Post vom Amtsgericht und kann innerhalb von 14 tagen wiedersprechen und der Fall wird erneut geprüft. Es ist für beide Parteien nicht angenehm für den Dienstleister ist es unschön für den Patienten aber auch. Ich kann beide Seiten verstehen . Es würde gerichtlich wahrscheinlich wie ich schon mal sagte zu einem Vergleich kommen. Der Dienstleister kann zwar sagen das eine Leistung erbracht wurde aber nicht das sie dem so unter diesen Bedingungen nicht zugestimmt hat. So könnte jede Praxis in ihren terminsystem eingeben das eine Leistung erbracht wurde und er aber in wirklichkein nie da war ,da könnten die Praxen ja einfach wahrlos Rechnungen verschicken. (Schon klar das es in diesem Fall so nicht zutrifft )

von Evi1990 am 14.07.2016, 08:05



Antwort auf Beitrag von Evi1990

Ich finde das schon hammerhart so kleine Frühchen bekommen KG und nun stellt er sich an, warum denn ? Hättest DU angerufen im Vorfeld hätte er doch auch das rezept rausgerückt oder ? dagmar

von Ellert am 15.07.2016, 08:48



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Hallo Susi, Wenn der Kinderarzt sich weigert so ein Schreiben zu verfassen, vielleicht kannst du dich ja an das SPZ wenden? Da wirst du doch sicher mit deinen Extremfrühchen auch betreut. Ist aber nur eine spontane Idee von mir. Ich habe keine Ahnung ob das was bringt. Aber einen Versuch wäre es ja vielleicht wert. Sind ja schließlich auch Ärzte dort und vielleicht akzeptiert die KK das ... Viel Erfolg!

von Marlie am 14.07.2016, 12:14



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Irgendwie fehlt mir da was. Die Kleinen hatte Physio nach Bobath bekommen (hat der KIA verschrieben und du bist mit Überweisung und/oder Rezept zu einem Physiotherapeuten. Dann sollten sie auch noch Physio nach Vojta bekommen. Der Kia hätte dir in diesem Fall doch eine neue Überweisung und/oder Rezept ausgestellt, mit dem du bei deinem Physio die neue Behandlung bekommen hättest. Kann es sein, dass der Physio dir die neue Behandlung empfohlen hat und du deshalb kein Rezept hattest? Wusste der Kia überhaupt von der Behandlung?? Wenn nicht, dann kann ich doppelt verstehen, warum er (ohne jetzt den rechtlichen Aspekt zu beachten) auch kein Schreiben aufsetzen will. Wenn es nur vom Physio aus gemacht wurde, würde ich allerdings beim Physio mehr druck machen und zumindest eine halbe/halbe-Regelung anstreben. Ich hoffe, ihr findet eine Lösung.

von Aramia am 16.07.2016, 09:46



Antwort auf Beitrag von 11Susi

Hallo, ich habe dazu zwei Anmerkungen. Zum einen muss der physio ein gültiges Rezept haben, OHNE DARF ER NICHT ARBEITEN!!!! Was ich denen also auch klar zu verstehen geben würde! Dann wäre diese Situation nicht entstanden... Zum anderen muss aber ja jetzt eine Lösung gefunden werden: Ich würde an deiner stelle mit dem Kinderarzt sprechen, er soll dir doch bitte ein privat Rezept ausstellen! Das geht auch rückwirkend! Dann kannst du das, mit der Rechnung bei der KK einreichen!!! Die physio-praxis hätte einen Rahmenvertrag mit dir aufsetzen müssen, das die entstandenen kosten ggf privat in Rechnung gestellt werden! Das was die machen ist gesetzlich nicht tragbar!!!! Alles gute

von Sternchen080808 am 28.07.2016, 14:36