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| Geschrieben von Dr.Mallmann am 23.02.2013 |
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Re: was kan ich machen
Die Situation ist schwierig. Der Arbeitgeber darf Sie nicht zur Nachtzeit beschäftigen. Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie am Tage keine Verwendung hat, besteht ein Beschäftigungsverbot.
Sie müssen ggf. mit einem spezialisierten Rechtsanwalt oder der Profamilia klären, ob das Beschäftigungsverbot auch gilt, wenn Sie nur nachts arbeiten können und ob bei diesem 400 Eurojob ein Geldanspruch bei Beschäftigungsverbot gilt. Stellen Sie die Frage doch bitte zunächst im Forum von Nicola Bader unserer Expertin für Recht.
Gruß Dr. Mallmann |

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