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Geschrieben von fiammetta am 03.02.2012, 21:00 Uhr.

Gerichtsurteil

"Kündigung, wenn Mieter nicht heizt
Weil die Wohnung die meiste Zeit unbenutzt blieb, hatte ein Mieter in einer Mietrechtsstreitigkeit seine Wohnung drei Jahre lang nicht mehr geheizt. Schließlich wohnte der Mieter hauptsächlich bei seiner Lebenspartnerin. Der Vermieter mahnte den Mieter zweimal ab, als er dies im Frühjahr 2007 bemerkte. Die Kündigung bekam der nachlässige Mieter, als er die Wohnung trotzdem weiterhin nicht heizte. Mittels einer Klage versuchte sich der Mieter dagegen zu wehren.

Dem Vermieter wurde daraufhin vom Landgericht Hagen die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Denn um Schäden wie Schimmelbildung vorzubeugen, ist ein Mieter generell verpflichtet, eine Mietwohnung in der kalten Jahreszeit mindestens mit mäßiger Temperatur zu heizen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag vor. Deshalb gab es die Berechtigung für den Vermieter, dem Mieter nach vorheriger Abmahnung fristgerecht zu kündigen (LG Hagen, Urteil vom 19.12.2007, Az. 10 S 163/07)."

von http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Heizen.htm

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