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Geschrieben von Suse06 am 23.06.2017, 15:07 Uhr

Witwenrente

Hier steht, das und richtig ist:

Das alte Recht gilt, wenn

Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

 
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