Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von wolfsfrau am 23.06.2017, 11:31 Uhr

Witwenrente

kennst sich jemand aus?
Voraussetzung für die Große Witwenrente ist:
die Ehepartner sind vor Januar 1962 geboren
und/oder
die Ehe wurde vor dem 01. Januar 2002 geschlossen.

Ich bin mir nicht sicher, ob es und oder oder heißen soll. Müssen beide Voraussetzungen erfüllt werden? Oder nur eine?

...es ist nicht aktuell für mich, einfach nur zur Information.

 
5 Antworten:

Re: Witwenrente

Antwort von Maari am 23.06.2017, 11:39 Uhr

Oder ist richtig.
Gibt aber auch Ausnahmefälle, z.B. Witwe/Witwer ist Erwerbsunfähig.

Kann nur sagen, Beraten lassen oder noch besser beantragen.
`Nichts´ ist schon in der Tasche, kann also nur besser werden.
Und das Beantragen der Großen, schließt die Kleine nicht aus.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Witwenrente

Antwort von wolfsfrau am 23.06.2017, 12:16 Uhr

Ah, Voraussetzung erfüllt ;)
Wie gesagt, ist nicht aktuell, aber ich bin gerade dabei, mal wieder alle Unterlagen zu checken.
Dabei habe ich mir auch einen Antrag auf Witwenrente angeguckt und dabei festgestellt, dass ich tatsächlich noch nicht alles von meinem Mann weiß, was ich dafür bräuchte.

Er findet das immer komisch, aber ich denke, lieber einmal vorher den Kopf zerbrechen, als im Falle eines Falles dazustehen - den Kopf voller anderer Sorgen und dann auch noch Versicherungszeiten zusammenflöhen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Witwenrente

Antwort von Finfant am 23.06.2017, 12:37 Uhr

Hallo!

ich bekomme die "große" Witwenrente. Wir waren 28 Jahre verheirate und ich war 49 Jahre alt. Mein Mann ist mitten im Berufsleben (am plötzlichen Sekundentod) verstorben.

lg, Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Witwenrente

Antwort von nani1980 am 23.06.2017, 12:43 Uhr

So einfach ist das aber auch nicht, kommt ja auch darauf an, was der Hinterbliebene Ehepartner verdient, bzw. bezieht.... Meine Eltern waren 30 Jahre verheiratet, meine Mutter ist noch berufstätig und bekommt ca. 10 EUR pro Monat...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Witwenrente

Antwort von Suse06 am 23.06.2017, 15:07 Uhr

Hier steht, das und richtig ist:

Das alte Recht gilt, wenn

Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.