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Geschrieben von Franke am 01.09.2014, 20:33 Uhr

Wie weit war das denn weg vom nächsten größeren Ort?

Er fuhr leer von A nach B, mit Passagieren von B nach C und wieder leer von C nach A.

Muss man "nur" die erste Leerfahrt zahlen oder auch die zweite?


Uber: Klingt erst mal gut. Für wenig Geld bei Leuten mitfahren, die ja "sowieso" unterwegs sind und zweimal einen kleinen Umweg fahren, um einen ein- und wieder auszuladen.

Aber wenn die Bezahlung und die Nachfrage gut genug ist, dass es sich lohnen kann, sich ins Auto zu setzen, bei Uber anzumelden und acht Stunden lang Leute zu kutschieren? Ohne die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug, die ein korrekt angemeldetes Unternehmen erfüllen muss? Wahrscheinlich auch ohne die so erzielten Einnahmen zu versteuern und gegebenenfalls sogar parallel zu Arbeitslosengeld?

 
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