Geschrieben von Franke am 27.11.2014, 22:19 Uhr |
weil hier mehr los ist - Kündigungsfrist Kfz-Vers.
http://www.kfz.net/ratgeber/kfz-versicherung/kuendigen/
"Kfz – Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zur Jahres-Hauptfälligkeit gekündigt werden. Die Hauptfälligkeit ist bei über 80% der Verträge der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss in diesen Fällen bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein."
Und außerdem innerhalb eines Monats nach bestimmten Ereignissen.
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- weil hier mehr los ist - Kündigungsfrist Kfz-Vers. - Jana04 27.11.14, 21:57
- Re: weil hier mehr los ist - Kündigungsfrist Kfz-Vers. - Franke 27.11.14, 22:19
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