Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Franke am 27.11.2014, 22:19 Uhr

weil hier mehr los ist - Kündigungsfrist Kfz-Vers.

http://www.kfz.net/ratgeber/kfz-versicherung/kuendigen/

"Kfz – Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zur Jahres-Hauptfälligkeit gekündigt werden. Die Hauptfälligkeit ist bei über 80% der Verträge der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss in diesen Fällen bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein."

Und außerdem innerhalb eines Monats nach bestimmten Ereignissen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.