Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Gucci75 am 23.06.2017, 14:04 Uhr

Rein interessehalber

Unter “Pech gehabt“ fällt das Einkassieren der Karten. Das sollte ja auch wohl die Strafe dargestellt haben.
Warum soll die Schusseligkeit der Lehrerin die Erweiterung der Strafe sein? Da könnte man dann ja die Bestrafung beliebig erweitern: Sie findet die Karten wieder und ist der Meinung, dass das Kind diese erst nach den Ferien zurück bekommt, weil es erst dann ausreichend gestraft wurde.

Eine Strafe hat es gegeben, jetzt sollte die Lehrerin zeigen, dass sie auch für eigene zu Fehler/Missgeschicke einsteht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.