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Geschrieben von seevetaler am 17.04.2014, 20:03 Uhr

nochmal hilfe bitte

Unter normalen Vorraussetzungen bist Du ja tagsüber nicht Zuhause. Jedenfalls nicht permanent.
Ich würde über die nächsten vier Wochen ein Lärmtagebuch schreiben . Dieses dann der Hausverwaltung übergeben,
Sollte der Junge nach 22 Uhr noch diesen Lärm veranstalten auch die Polizei rufen.
Was erlaubt oder nicht erlaubt ist , weiß ich nicht. Das zum Einen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zum Anderen lebe ich seit über 15 Jahren nicht mehr zur Miete.

 
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