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Geschrieben von Steffi528 am 31.07.2015, 10:32 Uhr

Ist dies damit gemeint??

Ich vermute mal ganz stark, das es das ist. Jedes Bundesland und jede Kommune handelt da anders, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Ermäßigung oder gar Befreiung bekommen. Es richtet sich wieder sehr unterschiedlich in den Beträgen nach Einkommen (Familieneinkommen) und gewährten Abzügen. Da müsstest Du dann in die Satzung des Trägers schauen, wo die Bemessungsgrenzen liegen und ob es Sinn für Euch macht, das zu beantragen (oder prüfen zu lassen).

Betreuungsgeld wurde nur gewährt, wenn das Kind NICHT in eine öffentliche Einrichtung (auch privater Träger) geht.

 
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