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Geschrieben von wolke76 am 02.07.2015, 16:19 Uhr

Frage zu Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Hallo,

deine Informationen sind richtig. Im Falle der Schwester zahlt die Kasse nur tatsächliche Kosten, sprich Verdienstausfall, Fahrtkosten o.ä. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei nahen Verwandten die Hilfe selbstverständlich ist. Schade, dass deine Schwester das nicht auch so sieht...

Hast du nicht eine Freundin, Nachbarin, Bekannte, die dir helfen kann? Hierfür zahlt die KK und du hättest keine Fremde im Haus. Ansonsten bleibt dann die professionelle Kraft.

Um welchen Zeitraum geht es denn? Problemlos ist meist die erste Woche nach Entbindung. Das ist der Zeitraum, der früher (gar nicht sooo lang her) von der KK für die Genehmigung der "Entbindungsanstaltspflege" (KHB anlässlich der Entbindung) hergenommen wurde. Meist wird ja früher entlassen. Was darüber hinausgeht, muss vom Arzt verordnet werden. Erkundige dich vorher bei der KK nach den genauen Modalitäten!

" Einfach so" gibt es darüber hinaus nämlich keine HHHilfe zu Kassenlasten, auch wenn das viele denken.

LG

 
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