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Geschrieben von Danyshope am 21.08.2017, 9:33 Uhr

Elterngeld und arbeiten..

Ja musst du melden. weil Du im letzten Lebensmonat ja verdienst. Wir dann entsprechend zu Kürzungen beim EG führen.

Sobald dein Kind 1 Jahr alt ist, darfst du dazu verdienen ohne das er berücksichtigt wird, bzw bei alleinerziehend entsprechend später. Das du das EG im voraus bekommst ist dabei nebensächlich. wenn Du hast splitten lassen oder EG Plus beziehst sieht es unter Umständen anders aus.

 
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