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Geschrieben von dkteufelchen am 30.01.2015, 12:51 Uhr

wie geht man vor, wenn man mit

dem zeugnis nicht einverstanden ist?
(einzelne noten)

weiß das jemand?

 
18 Antworten:

Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von Juniorsma am 30.01.2015, 12:54 Uhr

Würde mir einen Termin bei den besagten Lehrern geben lassen und fragen wie die Note zu stande kommt.

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von seevetaler am 30.01.2015, 12:59 Uhr

Mein Weg wäre auch der zum jeweiligen Fachlehrer und hinterfragen, wie sich die Note zusammensetzt.

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von dkteufelchen am 30.01.2015, 13:15 Uhr

und das zeugnis erstmal nicht zurückgeben bis das geklärt ist?

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von Juniorsma am 30.01.2015, 13:22 Uhr

Bist du mir mehreren Noten nicht zufrieden oder eher dein Kind ? Wievielte Klasse wäre es ??

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von dkteufelchen am 30.01.2015, 13:31 Uhr

5. klasse geht um eine zensur, die vorher anders angekündigt wurde.

stand war x,2 es wurde aber trotzdem die schlechtere gegeben, obwohl bei komma 2 ja eindeutig.

eine zweite zensur betrifft es noch bedingt, da ist aber erstmal nicht mehr dran zu rütteln

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von seevetaler am 30.01.2015, 13:46 Uhr

Wem wurde die Note angekündigt ?
Ich würde es glaube dann erstmal nicht unterschreiben und das Gespräch suchen.

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von dkteufelchen am 30.01.2015, 14:04 Uhr

na dem kind, im unterricht.
er sagt, der lehrer hat vor ihm die zensur ausgerechnet und x,2 wird also zensur x, nun hat er zensur y (schlechter)
na ich werde mal in der schule nachfragen, was ich jetzt machen soll.

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von 2auseinemholz am 30.01.2015, 14:05 Uhr

Hallo!

Soweit ich weiß hat das HJ-Zeugnis nur einen informativen Charakter, soll heißen, gibt Auskunft über den aktuellen Leistungsstand und ist kein "Dokument". Wenn Du es unterschreibst heißt das nichts anderes als dass Du den Erhalt dieser Information quittierst und nicht, dass Du mit dem einverstanden bist oder nicht. Du bekommst ja auch keinen Rechtsbehelf dazu.
Grundsätzlich musst Du nicht einverstanden sein mit dem Zeugnis, Deine Meinung ist unerheblich dazu. - Weiß ich, weil in der GS es öfters vorkam, dass Eltern mit Zeugnissen nicht zufrieden waren, die aber erst am letzten Schultag ausgehändigt wurden und die Lehrerin an dem Tag auch den letzten Tag in der Schule hatte. - Gespräch? Pustekuchen, warum auch?

Somit kannst Du erstmal runterkommen vom Baum und schlicht und ergreifend ein Gespräch mit dem Lehrer führen, wie es zu der Note kam. Ehrlich gesagt, ändern kannst Du da gar nichts mehr, außer der Lehrer / Sekretariat merkt, dass sie sich grob vertippt haben .... was aber im Bereich "menschliches Versagen" gehört und das ist eher bei Lehrern selten

VG, 2.

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von Mutti69 am 30.01.2015, 14:07 Uhr

https://www.test.de/Schulzeugnis-Was-Eltern-gegen-falsche-Noten-tun-koennen-4487858-0/

LG

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von dkteufelchen am 30.01.2015, 14:20 Uhr

ich bin auf keinem baum, muss also nicht runterkommen.

und sollte es ein vertipper sein, der - ja durch menschliches versagen entstand (im übrigen werden die zeugnisse nicht vom lehrer getippt, sonder vom sekretariat) dann ist es ja wohl nur normal, dass das zeugnis korrigiert wird.

und ganz ehrlich, ob das zeugnis nun ein "zwischenbericht" ist, oder ein "dokument" ist erstmal - für uns - nebensächlich, wenn es falsch ist.

also werde ich es erstmal nicht unterschreiben und um ein gespräch beim fachlehrer oder notfalls stufenleiter suchen.

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Re: wie geht man vor, wenn man mit

Antwort von dkteufelchen am 30.01.2015, 14:21 Uhr

danke, damit kann ich was anfangen.

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WARUM?

Antwort von ungewohnt am 30.01.2015, 17:04 Uhr

Es ist 5. Klasse und wird wohl weder eine 5 oder eine 6 sein?!
DANN ist es egal. Die Noten werden übrigens von der Lehrerkonferenz gebildet und können tatsächlich von evtl. x,2- Zahlen abweichen.
Wäre es eine 5/6 würde ich etwas tun, da dies als Warnung gilt und kein blauer Brief mehr folgen müsste.
Ansonsten würde ich ein Gespräch suchen und mir die Note erklären lassen, aber keine Änderung fordern.

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Re: WARUM?

Antwort von sun1024 am 30.01.2015, 18:51 Uhr

Ja, ich würde auch beim Lehrer nachfragen und mit dem Unterschreiben solange noch warten.
Wenn es tatsächlich ein Versehen war (Vertipper oder so), können sie es vielleicht ändern. Bei meiner Tochter war auch mal das Geburtsdatum falsch.

Ansonsten, wenn der Lehrer meint, die Note ist korrekt so, wirst du wenig unternehmen können - Noten sind nur dann anfechtbar, wenn sie den Status des Schülers beeinflussen, also z.B. zum Sitzenbleiben führen, zu einer schlechteren Empfehlung an die weiterführende Schule, zu einem schlechteren Abschlusszeugnis, zu einer Nicht-Teilnahme an einem bestimmten Angebot...

LG sun

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In Bayern z.B. gibt es zum Halbjahr keinen blauen Brief.

Antwort von Sodapop am 30.01.2015, 18:55 Uhr

Hier steht "Versetzung gefährdet" auf dem Zwischenzeugnis. Das ist Warnung genug. Den blauen Brief gibt es nur zum Jahresende.

Grüße
Sodapop

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Das Halbjahreszeugnis ist kein Verwaltungsakt

Antwort von Julie am 30.01.2015, 21:07 Uhr

Es regelt nichts - wie jemand anderer schon geschrieben hat. (Das ist nur in den Bundesländern mit bindender Grundschulempfehlung anders.)
Deswegen haben Halbjahreszeugnisse auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Formell Widerspruch einlegen kannst du also schon mal nicht.
Und auch beim Versetzungszeugnis kann man nur die Nichtversetzung anfechten - nicht aber einzelne Noten.

Mit der Unterschrift bestätigst du auch nur die Kenntnisnahme und nicht - wie landläufig gerne behauptet wird - dass du mit dem Zeugnis einverstanden bist. Deine Meinung dazu ist nämlich egal - zumindest rechtlich gesehen.
Wenn das jetzt das erste Zeugnis nach dem Schulformwechsel war, würde ich das Zeugnis unterschreiben (zur Kenntnis genommen hast du es ja - es nicht zu unterschreiben ist ein bisschen kindisch) und am Montag versuchen, mit dem betroffenen Lehrer ein Gespräch zu führen oder zumindest einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
Dass führt meistens weiter.

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an 2auseinemholz

Antwort von krummenau am 30.01.2015, 22:36 Uhr

Dann haben wir hier so ein ganz seltenes Lehrerexemplar, KL meines Sohnes, der Inbegirff von "menschlichem Versagen" (da hat sich in 1 1/2 Jahren schon so einiges angesammelt).

LG von Silke

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Re: In Bayern z.B. gibt es zum Halbjahr keinen blauen Brief.

Antwort von Hase67 am 31.01.2015, 8:54 Uhr

Ich habe das anders verstanden. Ich glaube, sie meinte, wenn ein Kind im Halbjahreszeugnis eine 5 oder 6 hat, im zweiten Halbjahr kein blauer Brief mehr folgt, weil damit automatisch signalisiert wird, dass die Versetzung auf der Kippe steht. Die "blauen" Briefe gibt es hier auch nur zum Ende des Jahres, im Vordruck der Halbjahreszeugnisse gibt es aber auch ein Ankreuzkästchen, dass ein Gespräch erbeten ist. Wahrscheinlich gibt es da einen gewissen Ermessensspielraum, wie die Schule das jeweils handhabt.

Wie das genaue Procedere ablaufen würde, wüsste ich hier gar nicht - es stand zum Glück noch nie zur Diskussion.

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Auf jeden Fall würde ICH das nicht mit dem Lehrer klären, sondern ich würde MEIN KIND

Antwort von shokocrosy am 01.02.2015, 15:42 Uhr

ermutigen, freundlich bei dem Lehrer nachzufragen!

Meine Güte, auch in der 5. sind die Kids doch in der Lage bei so etwas erst mal sebst nachzufragen,

wenn dem Kind!! die Erklärung dann nicht reicht, kann man ja immer noch als Eltern mit dem Lehrer sprechen

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