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Geschrieben von katinka250 am 22.07.2014, 10:13 Uhr

Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Hallo,

auch auf die Gefahr hin, hier wenig Zuspruch zu erhalten,
meine Frage steht schon oben und zwar wird meine Tochter ab September eine weiterführende Schule besuchen. Auf dem Weg zum Bus muss sie alleine laufen und eben auch durch den Wald.
Momentan ist unser Ort recht bekannt geworden, weil kürzlich ein Mann auf offener Straße ermordet wurde und ein 17 jähriges Mädel mit Stichen schwer verletzt wurde.
Der Täter ist immer noch nicht gefasst und die Angst macht sich breit.
Habe jetzt schon gehört, man soll das Spray nicht mitgeben und es sei nur für Tierabwehr bestimmt.
Aber mal ganz ehrlich, wenn mein Kind von einem Mann sexuell belästigt wird oder in ein Auto gezerrt wird. Ist das nicht eine absolute Ausnahmesituation? Danach würde kein Hahn mehr danach krähen.
Letztes Jahr wurde erst ein 12 jähriges Mädel vom Rad gezerrt, vergewaltigt und getötet.
Ich frage mich, wenn sie so ein Spray dabei gehabt hätte, ob sie dann evtl. noch leben könnte...
Sie konnte ja auch noch eine SMS schreiben...

Selbstverständlich darf es meine Tochter nur, aber wirklich nur gegen erwachesene Männer benutzen, die sie verfolgen oder belästigen bzw. bedrohen, nicht gegen Mitschüler. Ich schätze sie auch hier wirklich als vernünftig ein. Sie würde auch damit nicht prahlen.
Im bin im totalen Zwiespalt. Mein Vater meinte, ein kleines Deo würde auch genügen.
Möchte auch nicht, dass es in falsche Hände gelangt.

Was meint ihr?

Vielen Dank

 
19 Antworten:

Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von MoneSi am 22.07.2014, 10:41 Uhr

Hallo,
klare Antwort: Nein. Es gab vor kurzem einen Großeinsatz an einer Schule wegen Einsetzung des Pfeffersprays, über 60 Schüler verletzt wegen einmal sprühen durch einen 12-jährigen. Da ist Messer mitgeben ja noch harmlos...Die Empörung der Eltern der verletzten Schüler darüber, dass überhaupt ein 12 jähriger an so ein Spray herankam, war groß. Wegen Pankattacken, die dieses Pray auslöst, sind Kinder längerfristig noch in Behandlung. Überdies ist die Gefahr der unsachgemäßen Anwendung des Sprays viel zu groß; viele sprühen sich vor lauter Hektik selbst ins Gesicht.
Gibt es für deine Tochter nicht die Möglichkeit, eine Laufgemeinschaft zu organisieren. Das haben wir vor Ort unter den Eltern abgesprochen, da wurden auch Schüler zusammengelegt, die nichts miteinander zu tun hatten.

Gruß Mone

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von mama.frosch am 22.07.2014, 10:43 Uhr

ein erwachsener mann wird einem zwölfjährigen mädchen vermutlich eher das pfefferspray abnehmen oder gegen es selbst einsetzen.

von daher, auf die sache bezogen - nein, ich würde kein pfefferspray mitgeben.

gibt es bei euch in der nähe wildwasser? die bieten hier (leider nur ein- oder zweimal im jahr) "wendo"-kurse an, das ist ein selbstverteidigungskonzept was speziell für frauen und mädchen entwickelt wurde, kein sportliches training braucht und sowohl effektive verteidigungsmethoden bietet als auch die wahrnehmung und das vertrauen ins bauchgefühl schult; mut macht zum lautsein, lernen welche reaktionen besser oder schlechter sind etcpp.
ein wichtiger aspekt ist ja auch, gerade für kinder, dass sie lernen, dass sie sich gegen erwachsene wehren. und wenn man sowas mal ausprobiert hat ist die chance höher, in einer schwierigen situation sich besser zu verhalten.

mir hatte der kurs sehr gut gefallen.
gibt es hier im wechsel für frauen und für mädchen.

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von wir6 am 22.07.2014, 10:47 Uhr

boah mach ich mich jetzt hier unbeliebt


wenn deine Tochter WIRKLICH so vernünftig ist und das Pfefferspray NIEMALS rausholt in der Schule und nur während des Laufens in der Jackentasche griffbereit hat.

Ja, ich würde darüber nachdenken, oder du kannst es organisieren, dass deine Tochter nicht alleine läuft.

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von Flirrengel am 22.07.2014, 10:55 Uhr

Ein Pfefferspray wird im Ernstfall kaum helfen. Ganz ehrlich, wir wohnen auch ländlich. Ich decke halt alle Wege die länger sind und sogar durch einen Wald führen, so ab, dass sie eben nicht alleine ist. Also, wenn das ein gut frequenzierter Weg ist, auf dem noch Häuser stehn, in die man laufen könnte, dann mach ich mir da weniger sorgen. Es kommt halt immer darauf an....... Das bedeutet auch natürlich ganz oft, dass wir ran müssen und mitfahren oder sie chauffieren. Ist schrecklich unbequem, aber immer noch besser als ständiges Unwohlsein.
Möchte sie mit dem Rad zur Schule, oder in den andren Ort, kann sie gerne was mit ner Freundin abmachen, zu zweit oder dritt auf dem Rad sind die Mädels wesentlich geschützter. Aber alleine lass ich sie nicht los. Vor allem nicht durch ein Waldstückchen, wo keine Menscheseele ist.

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von katinka250 am 22.07.2014, 11:05 Uhr

Das ist bei uns das Problem. Auf dem Weg zum Bus ist eben ein Stückchen Wald ohne Häuser. Dann an der Haltestelle sind Häuser. Aber was im Winter, wenn es in der Früh noch dunkel ist???

Ja, ich stehe dazu, bin eine Glucke, bringe alle meine Kinder jeden Tag in die Schule. Bei schönem Wetter fahren wir mit dem Rad. Der Radweg ist auch sehr abgelegen und man ist da schonmal allein.
Ich hab mir schon oft gedacht, alleine lass ich sie hier nicht. Selbst hab ich irgendwie schon Panik. Zumal auch noch ein Fluss daneben ist. Da mal ich mir schon wieder die schlimmsten Gedanken aus...

Noch dazu kommt, dass es der Opa von dem Klassenkamerad war, der letzte Woche ermodet wurde. Da macht sich natürlich die Panik bei den Kindern noch mehr breit. Einige können nicht mehr schlafen.

Nächstes Jahr wird es etwas schwierig. Zumal meine Kinder dann andere Schulen an anderen Orten besuchen.
Ich möchte ja, dass mein Kind selbstständig wird, aber unter den Umständen...
Momentan ist unsere Stadt im Ausnahmezustand...
Jeder hat Angst, jeder vermutet nur.
Alles eben total ungut...

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von Julia+Christopher am 22.07.2014, 11:07 Uhr

Pfefferspray hat weder in der Hand von Jugendlichen noch in Schule etwas verloren.

Ein mitführen in der Schule ist - zu recht - nicht gestattet, das es eine WAFFE ist.

Selbst wenn deine Tochter damit sorgsam umgeht, wie schnell hat das jemand aus der Tasche stibitzt und das "schöne Deo" mal ausprobiert. Abgeshen davon glaube ich kaum, dass ein Kind in einer Gefahrensituation das Spray schnell genug zur Hand hat und genug Routine es richtig anzuwenden.

LG

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von DK-Ursel am 22.07.2014, 11:10 Uhr

Hej allesammen!

Wie die Mehrheit halte ich davon auch nichts, denn es bietet nur ein falsches Gefühl der Sicherheit.
Zudem istes nicht erlaubt.

Kann das Mädel nicht in einer Gruppe gehen?
Ist der Täter gefaßt, den Du erwähnst?
Es ist ja ansonsten kaumanzunehmen,daß sich der gleiche Fall sofort wieder in Eurer Nähe ereignet.

Gruß Ursel, DK

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von mama von joshua am tab am 22.07.2014, 11:35 Uhr

Richtiges Pfefferspray kriegt man ja gar nicht mehr zu kaufen, nur noch das Tierabwehrspray. Das gilt definitiv nicht als Waffe.

An die TE:
Ich wuerde keines fuer mein Kind kaufen. Ich hab meins immer dabei, wenn ich mit dem Hund spazieren gehe, allerdings um mich vor anderen Hunden zu schützen. Es erfordert etwas Uebung, denn ja nach Windrichtung sprühst du dir das Zeug selbst in die Augen und ich hab mir schon sagen lassen, dass das schon etwas brennt.

Gibts denn keinen Alternativweg, den deine Tochter laufen koennte ? Oder jemanden der mitlaeuft (Klassenkamerad) ?

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von Birgit67 am 22.07.2014, 11:43 Uhr

ich glaube - es würde für Dich und deine Tochter Sinn machen einen guten Selbstverteidigungskurs zu besuchen - denn das gibt Sicherheit wenn man weis wie man sich wehren kann - und strahlt ein Selbstbewustsein aus das viele davon abhält jemanden anzugreifen.

Das mit dem Spray würde ich auch nicht machen wenn dann wirklich ein Deo oder kleines Haarspray in die Tasche- das hat nicht so viel Aufmerksamkeit wie ein Pfefferspray wenn es jemand sieht und denke ich die gleiche Wirkung dass man abhauen kann - vor allem bei Haarspray.

Und wenn sich niemand findet und es wirklich gerade eine so extreme Situation ist dann begleite sie oder fahre sie in die Schule wenn es geht bis ihr eine sichere Selbstverteidigung könnt oder die Situation entschärft ist.

Alleine laufen ist nie schön - und abgelegene Stellen gibt es immer - und es kann auch an belebten Straßen viel passieren - von daher wirst Du einen Weg finde müssen mit dem ihr beide Klarkommt- Deine Tochter selbständig wird und Du nicht mehr vor lauter Angst extrem klammerst.

Gruß Birgit

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Es handelte sich dabei doch um Raubüberfälle, nicht wahr?

Antwort von Sodapop am 22.07.2014, 11:46 Uhr

Ich bin fassungslos darüber, wie in diesem wirklich idyllischen Stückchen Deutschland doch immer wieder solch schreckliche Taten passieren.

Das heißt also, dass der Täter nach wie vor nicht gefasst wurde? Keine Ahnhaltspunkte? Nichts? Da hätte ich als Mutter auch Angst.

Ich selber hätte auch den Wunsch meinem Kind irgendeine einfach zu bedienende Waffe mitzugeben. Natürlich könnte sie es falsch anwenden, in die falsche Richtung sprühen, es könnte gegen sie angewendet werden, etc.
Aber immerhin hätte sie zumindest die Chance etwas zu tun. Der Kerl ist ja äußerst brutal vorgegangen.....

Eventuell könnte man vereinbaren, dass sie das Pfefferspray morgens freiwillig im Sekretariat abgibt und bei Schulschluß dort wieder abholt.

Grüße
Sodapop

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Hier noch ein paar rechtliche Hinweise zum Thema "Pfefferspray"

Antwort von Sodapop am 22.07.2014, 12:20 Uhr

http://www.pfefferspray-kaufen.net/ist-pfefferspray-legal/

Grüße
Sodapop

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Und noch genauer:

Antwort von Sodapop am 22.07.2014, 12:26 Uhr

Reizstoffsprühgeräte
Rechtliche Bestimmungen

Bei den Gegenständen handelt es sich nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.2 WaffG um tragbare Gegenstände, aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte). Gegenstände dieser Art sind tragbare Gegenstände gemäß § 1 (2) Nr. 2 a WaffG. Diese sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes.

Nach § 3 (2) WaffG dürfen Jugendliche abweichend von § 2 (1) WaffG Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben. Jugendlicher im Sinne des WaffG ist eine Person, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 11 WaffG).

Achtung!
Waffen dieser Art sind nach Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5 WaffG dann verbotene Gegenstände, wenn sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer nicht begrenzt sind und zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung kein amtliches Prüfzeichen tragen.

Das amtliche Prüfzeichen (Prüfung und Zulassung) ergibt sich aus § 9 (2) Nr. 3 und
§ 9 (4) Beschussgesetz (BeschG). Die für die Prüfung und Zulassung zuständige Stelle ist nach § 20 (3) BeschG die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

Waffen, die vor dem 1. April 2003 in den Geltungsbereich des Waffengesetzes bzw. des Beschussgesetzes gebracht wurden, haben das Prüfzeichen "BKA im Rhombus".
Dieses Prüfzeichen wird auch zukünftig Verwendung finden.
(§ 35 AWaffV i.V.m. Abschnitt III 1. WaffV)

Straf- und Bußgeldvorschriften
Der Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten durch Personen unter 14 Jahre ist zwar unzulässig, aber auf Grund des Alters eines möglichen "Täters" nicht ahndbar. Ordnungswidrig handelt nach § 53 (1) Nr. 16 WaffG derjenige, der eine solche Waffe einem Nichtberechtigten überlässt.

Handelt es sich bei dem Spray um einen verbotenen Gegenstand (siehe rechtliche Bestimmungen), ist der Umgang ein Vergehen gemäß § 52 (3) Nr. 1 WaffG.

Mögliche Maßnahmen
Verfahrenssichernde Beschlagnahme §§ 94, 98 StPO.
Vollstreckungssichernde Beschlagnahme §§ 111b ff StPO i.V.m. § 54 WaffG.
Polizeirechtliche Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr §§ 33, 34 PolG.

Zusatz: Bislang ist uns noch kein Sprühgerät mit einem solchen Unbedenklichkeitszeichen, bzw. überhaupt Aussehen solchen Zeichens bekannt. Ergo - verbotener Gegenstand.

Pfefferspray

Rechtliche Bestimmungen
Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden, sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes (Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002).

Pfeffersprays mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" oder ähnlich unterliegen somit keinen waffenrechtlichen Vorschriften.
Der Umgang mit solchen Gegenständen ist somit frei und an keine Altersbeschränkung gebunden.

Achtung!
Pfefferspraygeräte (Wirkstoff Oleoresin Capsicum "OC" oder PAVA)
haben ausnahmslos kein Prüfzeichen "BKA im Rhombus".

Sie sind dann "Verbotene Gegenstände" (§ 2 (3), § 40, Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5 WaffG), wenn der Hinweis auf die Bestimmung "Tierabwehrspray" fehlt, oder als Bestimmungszweck "Zur Abwehr von Tier und Mensch" angegeben ist.

Der Hinweis auf dem Gerät, dass das OC-Spray auch beim Menschen wirkt, reicht als "Bestimmungszweck" nicht aus.

Straf- und Bußgeldvorschriften
Handelt es sich bei dem Spray um einen verbotenen Gegenstand (siehe rechtliche Bestimmungen), ist der Umgang ein Vergehen gemäß § 52 (3) Nr. 1 WaffG.

Mögliche Maßnahmen
Verfahrenssichernde Beschlagnahme §§ 94, 98 StPO.
Vollstreckungssichernde Beschlagnahme §§ 111b ff StPO i.V.m. § 54 WaffG.
Polizeirechtliche Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr §§ 33, 34 PolG.

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von Mutti69 am 22.07.2014, 16:45 Uhr

Ich habe selber in jüngeren Jahren ein Pfefferspray mitgeführt. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, lass es.

Zum einen müsste sie es quasi immer griffbereit haben, also am Besten schon in der Hand halten. Zum anderen sind die Teile nicht unbegrenzt haltbar. Testet man sie, kann man sich nicht sicher sein, ob dann noch genug Sprühkraft vorhanden ist.

Nach Selbstverteidigungstraining und mehreren Trainingseinheiten mit der Polizei komme ich zu dem Schluss -> unnötig.

Wesentlich effektiver ist eine Trillerpfeife.

LG

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von andrea_m am 22.07.2014, 17:37 Uhr

Puhhh, einerseits kann ich deine sorge schon verstehen, andererseits musste ich bei deinem post direkt an die amis denken, wo es scheinbar in fast jeden haushalt waffen zur eigenen verteitigung gibt.
Wie sollte das bei uns werden? Die kinder fangen an pfefferspray dabei zu haben, später dann waffen?
Nein von mir...

Lg

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von RR am 22.07.2014, 20:36 Uhr

Hallo
also Pfefferspray würde ich def. nicht mitgeben. Auch weil es Sicherheit vorgaukelt, die dadurch aber gar nicht gegeben ist.

Aber mal ehrlich: willst du dein Kind auch im Winter bei Dunkelheit alleine durch den Wald laufen lassen? Das würde noch nicht mal ich als Erwachsener wollen - im NOTFALL ja aber nicht täglich.... zumal es ja immer die selbe Uhrzeit wäre u. ein evtl. Gestörter da genau weiß wann sie vorbeikommt...

Gibt es denn keine andere Bushaltestelle (evtl. weiter "vorne" in die Gegenrichtung sozusagen) bei der sie das nicht braucht?

Ansonsten würde ich mein Kind lieber begleiten o. fahren (evtl. mit anderen betroffenen Eltern absprechen, so dass nicht jeder jeden Tag "Begleitdienst" hat), das wäre es mir auf jeden Fall wert!

viele Grüße

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von Ina_84 am 22.07.2014, 21:20 Uhr

Wie wäre es mit einer mobilen Alarmanlage?
Schlüsselanhänger o.ä., die schrecklich laut sind, wenn man sie betätigt.
Sie könnte auch ein Handy mit eurer Kurzwahl immer in der Hand haben. und/oder sie ruft immer kurz an, wenn sie gut an der Bushaltestelle angekommen ist.

Wenn ihr euch für Pfefferspray entscheidet, würde ich das auf jeden Fall mit der Schule abklären. Bsp. Morgens beim Hausmeister abgeben und Mittags wieder abholen.

Was sagt denn deine Tochter?
Keine Ahnung, wie ich entscheiden würde. Wahrscheinlich fände ich es selber gruselig dort im Dunkeln lang zu gehen.

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Re: ich würde eine anständige Trillerpfeiffe kaufen

Antwort von Badefrosch am 23.07.2014, 8:50 Uhr

Funktioniert super bei lästigen Anrufern, könnte auf dem Weg gut klappen.

Ich nehme an, sie ist nicht das einzige Kind, das zu derBushaltestelle muss. Finde raus wer noch dort hin muss, dann zusammentun, können ja auch ältere Kinder sein.

Oder Eltern teilsn sich auf und machen Bringdienst, jeder für einen Tag zuständig.

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Re: Pfefferspray mit in die Schule nehmen?

Antwort von Fredda am 23.07.2014, 9:40 Uhr

Ein kleines Deo gegen Raubmörder??? Wenn die Gefahr so real ist wie du meinst, bring dein Kind hin und hole es ab.
Realistisch wäre wohl eine Laufgemeinschaft. Generell sind im Wald eher weniger Täter unterwegs als in Städten.

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Re: Selbstbewusstes Auftreten soll wichtig sein!

Antwort von Franke am 23.07.2014, 18:05 Uhr

Nicht schon rumlaufen wie ein Opfer.

Und schlimmstenfalls ein entschlossener gezielter Tritt und schreien, so laut es nur geht.

Ein entsprechender Kurs kann nicht schaden.

Sie muss es nicht unbedingt mit diesem Kerl zu tun bekommen, es muss nicht auf diesem Weg etwas passieren und auch nicht in diesem oder im nächsten Jahr - aber vielleicht in fünf Jahren, wenn niemand böses erwartet und über Gegenmaßnahmen nachdenkt.

Aber wenn das richtige Auftreten mal zur Gewohnheit geworden ist, dann wird das nicht wie ein Pfefferspray beim Wechsel der Jacke in der Tasche vergessen.

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