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Geschrieben von Reni+Lena am 01.02.2014, 9:38 Uhr

Kann man eine Note anfechten? Sind lehrer hier????

Um es voraus zu schicken...nein, ich reg mich nicht auf..bin ganz ruhig:) ehrlich.

Folgende Situation....
Kind hat vor den Herbstferien eine Deutsch-Klausur geschrieben.
Seit den Herbstferien ist der Lehrer ein Referendar " krank."
Erst hieß es es habe Bronchitis..dann ging das gerücht auf Lungenetzündung..jetzt ist klar, dass er gar nicht mehr kommt, hat das Referendariat geschmissen.

Er war wohl vor 2 Wochen mal kurz in der schule, wurde auf die Klausur angesprochen, wann er die herausgeben würde und hat geantwortet, dass er sie schon korrigiert habe aber noch dem Fachbereichsleiter vorlegen müsse.

Gestern nun hatten die Kinder eine neue Lehrerin in der deutschvertretung, die ab sofort die Klasse übernehmen wird.
Sie hat erklärt, dass sie die Deutsch Klausur korrigiert habe weil das der herr X nicht mehr gemacht habe und dass die Arbeit sehr schlecht für eine Deutscharbeit ausgefallen sei. 4er Schnitt.
Sie hat kein blatt vor den Mund genommen, dass sie im restlichen halben Jahr nun den ganzen Deutschstoff aufholen müsse, weil die Unterrichtsqualität katastrophal gewesen sei.

Lange rede kurzer Sinn. mein Kind...die in deutsch bisher nie etwas schlechteres als eine 3 geschrieben hat, hatte eine 5!! Themaverfehlung.
Und sie ist nicht die einzige.
Das Thema war eine textzusammenfassung...und das Kind hat lt Lehrerin wohl eine Nacherzählung geschrieben. Vom Ausdruck her nicht schlecht, aber eben eine Nacherzählung und keine Textzusammenfassung.

ich habe die Arbeit bisher nicht gesehen weil die Lehrerin vorerst nur die Noten vorgelesen hat. Die Arbeit gibt's erst am Montag zurück.

ich hab mich jetzt mal schlau gemacht bzgl des Unterschieds.

Lena erzählte mir, dass sie in dem Übungsaufsatz genau so geschrieben habe wie in der Probe, und da gab es keinerlei Kritik.
ich hab auch im Heft geschaut....da stehen zwar einerseits regeln wie es gemacht wird, andereseits sind Beispiele aufgeführt die einer "Nacherzählung" entsprechen....

Sprich...der Referendar war wohl tatsächlich komplett inkompetent..wie auch die Lehrerin durch die Blume gesagt hat.

Mich würde jetzt einfach interessieren ob und wie ich diese Note anfechten kann und was dann passiert falls ich damit durchkomme.
Es ist nun mal leider völlig richtig, dass es eine Themaverfehlung war...das steht außer Frage. Aber kann man das anfechten wenn nicht ordentlich unterrichtet wurde?
Was passiert im besten Fall?
ich möchte jetzt nicht, dass die ganze Klasse die Klausur nochmal schreiben muss!
Mir ist die 5 jetzt auch nicht so wichtig. Das Kind wird die verbleibenden 2 Proben bei der neuen Lehrerin gut machen und somit die 5 ausbügeln.

Aber ich finde es einfach ungerecht....
Kann man die Note einfach "streichen" lassen ????

Lg reni

 
17 Antworten:

Re: Kann man eine Note anfechten? Sind lehrer hier????

Antwort von Goldbear am 01.02.2014, 9:55 Uhr

Hallo Reni,
wie die Regularien sind kann ich dir leider nicht sagen, aber ich würde das mit der Lehrerin, bzw. Fachbereichsleiter besprechen und das Heft vorlegen. Vielleicht wird ja eine, für alle, akzeptable Lösung gefunden.
VG
Goldbear

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Re: Kann man eine Note anfechten?

Antwort von Bonnie am 01.02.2014, 9:58 Uhr

Hallo,

Du hast die Arbeit Deiner Tochter ja noch nicht gesehen. Wenn sie eine Nacherzählung und keine Zusammenfassung geschrieben hat, hat sie ja tatsächlich die Aufgabe verfehlt. Wenn Du diese Note rechtlich anfechten lassen willst, müsstest Du aber nachweisen, dass Deine Tochter das Thema NICHT verfehlt hat und dennoch ungerechtfertigt eine Fünf bekommen hat. So aber glaube ich eher, dass die Benotung zwar viel zu hart war, aber nicht juristisch anzufechten ist. Und nein: Einfach so kann man eine Note nicht streichen lassen.

Was ich jetzt wesentlich sinnvoller und chancenreicher fände: Sprich die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an. Schließlich haben offenbar mehrere Kinder ungewöhnlich schlecht abgeschnitten. Die Elternvertreter sollten sich mit allen betroffenen Eltern abstimmen und dann zum Klassenlehrer, notfalls auch zur Schulleitung gehen, um die Situation mit dem Referendar zu schildern. Dann könnte die Arbeit für alle (!) wiederholt werden.

Wenn überhaupt, wird diese konzertierte Aktion wesentlich eher Erfolg haben als die Unzufriedenheit eines einzelnen Elternteils. Letzteres ist für Schulleiter Alltag, darauf reagieren sie in der Regel nicht.

LG

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Re: Kann man eine Note anfechten? Sind lehrer hier????

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.02.2014, 10:07 Uhr

Himmel, Reni, jetzt laß doch die Kavallerie erstmal im Stall.

Wenn die Lehrerin auch nur für 5 Cent Hirn im Kopf hat, dann wird sie den Grund für das schlechte Ausfallen der Probe erkennen und diese dann entsprechend in der Zeugnisnote wenig bis gar nicht gewichten.

Das kann man, wenn man unbedingt will, ganz allgemein beim nächsten Elternsprechtag oder -abend mal ansprechen - im Sinne von "Sie haben sicher inzwischen gemerkt, daß der schlechte Durchschnitt in der ersten Probe dem unzureichenden Unterricht von Herr X geschuldet ist. Anhand der bei Ihnen geschriebene Proben und Exen sehen Sie ja, wie die Kinder eigentlich einzustufen sind." Aber mehr würde ich da JETZT nicht tun.

Ich hatte das mal in Englisch, da habe ich auch die gewünschte Textform nicht hinbekommen und bekam wegen Themaverfehlung eine 6. Da die Lehrerin anhand der weiteren Klausuren gemerkt hat, daß das ein dummer Ausrutscher war, floß die 6 so gut wie gar nicht in die Zeugnisnote ein.

Aber selbst wenn bei deinem Kind dann eine 3 statt einer 2 rauskommt - Who cares?

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das möchte ich ja nicht...

Antwort von Reni+Lena am 01.02.2014, 10:09 Uhr

ich will da jetzt echt kein Fass aufmachen. Wie gesagt, die 5 ist egal, die bekommt sie locker wieder weg.
ich möchte nur irgendwie gegen die Ungerechtigkeit angehen weil mein Kind die Welt nicht mehr versteht.
Im Übungsaufsatz vom Referendar ist es ok und wird nicht bemängelt, aber bei der Korrektur des anderen Lehrers ist es Themaverfehlung.
Zudem steht im heft ua. auch der Stil einer Nacherzählung.

Bei uns gibt es keine Klassenpflegschaft. Nur einen Elternbeirat der für die ganze Schule zuständig ist. Aber der macht nur Organisatorisches.

Es ist bekannt, dass der Referendar inkompetent war..sonst hätte die neue Lehrerin das nicht auch noch sogar vor den Kindern gesagt.
Sie meinte noch, dass sie die nächste Arbeit sehr leicht machen würde, damit die Kinder die Chance haben die Noten auszubügeln.

Ich glaub ich mach gar nichts.....
Wenn das Kind sich beschwert wird das wohl auch nichts bringen....

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Strudel

Antwort von Reni+Lena am 01.02.2014, 10:13 Uhr

das war aber eine deutschschulaufgabe 8 Klasse....

Du weißt wie die zählt in Bayern....die kann man nicht unberücksichtigt lassen oder weniger gewichten ....zumal es die EINZIGE Note ist (außer dem Jahrgangsstufentest) die der herr Referendar geschrieben hat

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Re: Strudel

Antwort von Goldbear am 01.02.2014, 10:26 Uhr

Hätten da nicht 2 Schulaufgaben geschrieben werden müssen? Oder konnte nichts geschrieben werden, weil der Referendar schon weg war? Meine hat eine Textzusammenfassung und ein Protokoll geschrieben und halt den Jahrgangsstufentest.
VG
Goldbear

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Re: Strudel

Antwort von Reni+Lena am 01.02.2014, 10:32 Uhr

ja, das Protokoll sollte als nächstes geschrieben werden.
Aber der Herr Referendar hat mit dem Thema bisher nicht mal angefangen....
Die neue Lehrerin muss jetzt im zweiten Halbjahr die 2 restlichen Schulaufgaben schreiben, 2 Lektüren lesen (da ist bisher auch nichts geschehen) den Vera-Test schreiben und den schulinternen Jahrgangstest schreiben der zusammen mit dem ersten Jahrgangsstufentest als Schulaufgabe gewertet wird.
Zudem muss sie noch nachholen was der Herr bezüglich Textzusammenfassung vergeigt hat....

Es kotzt mich echt an...seit Wochen fallen zig Stunden aus...in geschichte hatten sie den Trottel auch....

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Re: Strudel

Antwort von Goldbear am 01.02.2014, 10:37 Uhr

Das wird ja ein Probenmarathon! In dem Fall verstehe ich allerdings nicht, warum man den Kindern noch schlechte Noten "reinwürgen" muss. Da hätte es sicher auch eine andere Lösung gegeben.

VG
Goldbaer

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kein verwaltungsakt

Antwort von mams am 01.02.2014, 10:40 Uhr

eine note anfechten (im sinne von vor gericht annullieren lassen) kannst du nur, wenn es sich um einen sogenannten verwaltungsakt handelt. das bedeutet, die note muss zum beispiel entscheidend sein für die versetzung der den abschluss. das ist hier nicht der fall, da das jetzige zeugnis ja ein halbjahreszeugnis ist. daher kannst du die noten nicht anfechten und musst damit leben. ist ja auch nicht so schlimm. im zweiten halbjahr kann das kind ja zeigen, dass die 5 ungerechtfertigt ist.

und noten sind nun mal ungerecht. das habe ich als lehrerin schon im studium gelernt. mal profitieren schüler von der ungerechtigkeit der noten, mal sind sie die gelackmeierten. das gleicht im laufe der schulzeit aber immer aus.

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und was ich nicht verstehe......

Antwort von Reni+Lena am 01.02.2014, 10:44 Uhr

ich dachte Referendare werden so gut begleitet????
ich dachte denen wird ständig auf die Finger geschaut was sie machen?
Er hatte mit dieser Klasse auch irgendwann im herbst eine Prüfung.....aber ich glaub das war in geschichte...
Angeblich hat er da eine 2 bekommen, hat er den Kids erzählt und Süßkram spendiert weil sie so gut mitgearbeitet haben.
Vermutlich ist er "krank" seit er die Deutsch prüfungsnote bekommen hat.

ich dachte die müssen die Unterrichtsstunden schriftlich vorbereiten und da wird genau drauf geschaut????

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Natürlich kann sie das

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.02.2014, 10:56 Uhr

Sie muß das mit der Fachbereichsleitung und evtl. der Schulleitung abstimmen, aber das geht.

Jetzt laß der Frau doch mal Zeit, selber zu überlegen, wie sie damit umgeht, statt sie gleich mit dem Anwalt zu überfahren. Damit erzeugst Du maximal Stress und Gegendruck statt eine Kooperation zum Wohle aller Schüler. Und trau der Frau doch auch mal zu, das Ganze angemessen zu bewerten und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen - auch ohne daß Du ihr vorschreibst, was sie wie anders/besser/richtig machen soll.

Du gehst davon aus, daß die neue Lehrerin weder willens noch in der Lage ist, eine für alle gute Lösung zu finden. Dabei hat sie ja noch gar nicht richtig angefangen. Immerhin hat sie anhand der Probe gesehen, daß da scheinbar Grundlegendes fehlt. Jetzt muß sie schauen, woran das liegt. Und dann erst kann sie sowohl inhaltlich als auch bewertungstechnisch darauf eingehen.

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Re: Natürlich kann sie das

Antwort von Reni+Lena am 01.02.2014, 11:07 Uhr

ich wusste nicht dass das geht..aber das ist ja schon mal eine gute Nachricht.
Das mit dem Anwalt war ein Witz, oder hast du das so verstanden????
Würde ich niemals machen..liebe güte, natürlich nicht.

ich dachte nur an ein Gespräch mit der Lehrkraft oder dem Schulleiter etc, bei dem ich einen Antrag stellen kann bzgl einer Streichung der Note oder sonst irgendwas.
Aber wenn das geht, dass die Note nicht so gewichtet wird dann kann ich das ja mal bei Gelegenheit anfragen...
reicht ja..mehr wollte ich ja gar nicht, wusste nur nicht was machbar und möglich ist ohne dass die ganze Klasse da mit reingezogen wird.

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Re: kein verwaltungsakt

Antwort von KKM am 01.02.2014, 12:38 Uhr

Dein Kind könnte der neuen Lehrerin ihre Unterrichtsmitschriften zur Verfügung stellen und ihr zeigen, was und vor allem wie unterrichtet wurde.

Damit könnte die Lehrerin erkennen, dass die (im Stil falsche ) Klassenarbeit tatsächlich nach Lehre "richtig" geschrieben wurde.

Dann könnte die neue geziehlt unterrichten und die Qualität der Arbeit gut einschätzen

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Sowas passiert...

Antwort von magistra am 01.02.2014, 14:18 Uhr

... fällt deshalb jemand durch? Nein, denn in Deutsch bekommt man auch in Bayern sehr selten eine 5.

Die Arbeit nur bei einem einzelnen Schüler nicht anerkennen, geht gar nicht - außer es ist was von Seiten des Schülers (Krankheit etc.).

Wenn, dann muss die Arbeit von allen wiederholt werden, aber das willst du ja nicht.

Dein Kind ist schlau genug, um zu erkennen, dass hier der Referendar und auch die betreuende Lehrkraft Mist gebaut hat. So what?

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Re: Im September und Oktober war der Unterricht schlecht

Antwort von Franke am 01.02.2014, 16:49 Uhr

- von Anfang November bis Ende Januar fiel er (überwiegend) aus? In Deutsch und Geschichte?



Na da hat eine Aufgabe vor sich, wer das jetzt bis Juli einigermaßen richten muss.

Sollte die Lehrerin vielleicht mal die Hefte einsammeln, um zu sehen, was den Schülern bisher beigebracht wurde (wird ihr aber wahrscheinlich selbst einfallen, wenn es sinnvoll ist)?

Bleibt zu hoffen, dass wirklich niemand durch miese Zensuren aus diesem 1. Halbjahr einen Nachteil erleidet.

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Re: Kann man eine Note anfechten? Sind lehrer hier????

Antwort von Julia+Christopher am 01.02.2014, 16:53 Uhr

Ich vermute, dass man die Note nicht anfechten kann.

Ich an deiner Stelle würde Kontakt mit der Eltervertretung der Klasse aufnehmen. Ich als Elternvertreterin würde dann ein Gespräch mit der neune Deutschlehrerin über den Deutschunterricht der Klasse suche
- wie geht es weiter
- was wird getan, um die Lücken zu schliessen
- was müssen die Schüler ggf. im Eigenregie tun
- welche Themen werden ggf. nicht behandelt
- wie könnne die Eltern sie unterstützen
und last but not least wie wird mit der Klassenarbeit umgegangen.

Ich kenne in einer ähnlichen Situation durchaus die Aussage der Lehrerin "die Note steht nun mal da, aber ich weiß auch wie sie entstanden ist und wede dies bei der Ganzjahresnote sicherlich im Kopf haben"

LG

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Re: und was ich nicht verstehe......

Antwort von Pelopeia am 01.02.2014, 17:44 Uhr

Das Problem ist, das schon Referendare immer mehr BDU (Bedarfsdeckenden Unterricht) durchführen müssen. Der wird in das Studenkontingent der Klasse eingerechnet und deshalb ist auch kein erfahrener Lehrer anwesend und kann unterstützen, kritisieren, reflektieren.
Viele Referendare (nach meiner Erfahrung) fühlen sich alleingelassen, "ins kalte Wasser geschmissen" und wünschen sich mehr Anleitung. Hängt aber auch immer davon ab, wie die Schule damit umgeht.

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