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Geschrieben von Sullira am 10.12.2014, 19:53 Uhr

geht das???

Ich weiß nicht wer mein Thread mit der Hausarbeit/Klassenarbeit weiter unten mitverfolgt hat.
Am Monatg war ich mit meinem Sohn zum Elterngespräch. Dort wird den Eltern dann auch immer der Notenspiegel gezeigt. Ich war ganz verwundert, dass mein Sohn dort in Kunst als erstes eine 6 (super grrrr) stehen hatte.
Mhhh dachte ich, da hat er ja gut das Schuljahr angefangen...natürlich hatte mein Filius mir davon nichts erzählt. Dabei war doch sein Ehrgeiz so groß die Empfehlung fürs Gymnasium zu schaffen. Er konnte/wollte nicht sagen was das für eine Zensur war bzw. wofür die war. Ich dachte natürlich gleich an vergessener HA. So frech ein leeres Blatt im Unterricht abzugeben ist er nicht. Wenn er in dem Fach auch keine Leuchte ist...für eine 4 hats aber maltechnisch immer gereicht.

Also habe ich die Klassenlehrerin gebeten doch einmal zu erfragen, wofür die 6 war.

Heute der Eintrag im HA Heft. Es ist noch eine Note aus der 5. Klasse. Die Kinder sollten einen Kalender von den gemalten Bildern der 5. Klasse machen. Mein Sohn der alle seine Arbeiten immer weggeschmissen hatte, konnte keinen anfertigen. Naja...hätte er was gesagt, igrendwie hätten wir da schon was basteln können.

Aber geht das, eine Zensur aus der Vorklasse ins neue Schuljahr mit rüber zu nehmen? Ich meine da hat er doch fürs neue Jahr schon gar keine Chance auf eine vernünftige Note.
Ich diskutiere jetzt nicht, das die 6 für nicht erbrachte Leistung nicht gerechtfertigt ist...aber sie hat doch dann bitte im 5. Schuljahr zu erscheinen und nichts in der 6. zu suchen. Oder bin ich da jetztb ach auf dem Holzweg...

 
13 Antworten:

Sag doch nochmals kurz Dein Bundesland...

Antwort von Sodapop am 10.12.2014, 19:59 Uhr

Grüße
Sodapop

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Re: geht das???

Antwort von RR am 10.12.2014, 20:11 Uhr

Hallo
hat er denn gleich gesagt, dass er die Bilder nicht mehr hat? Wurde er vorher darauf hingewiesen, alles aufheben zu müssen?

Ich gehe davon aus, dass er nichts gesagt hat, denn sonst hätte die Lehrerin ihm bestimmt einen Hinweis auf einen Ersatz gegeben....


viele Grüße

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Re: geht das???

Antwort von Sullira am 10.12.2014, 20:36 Uhr

Hat eine Antwort was mit dem Bundesland zu tun?

Ob's angesagt wurde oder nicht, kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen. Weiß. Mein Sohn auch nicht mehr. Wäre ja auch schon über ein Jahr her.

Hat aber auch nichts mit meiner Frage zu tun...die Frage ist, ob man Zensuren von einem ins andere Schuljahr übernehmen kann/darf?

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Re: geht das???

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.12.2014, 20:55 Uhr

Schulrecht ist Landesrecht. Das kann also in einem Bundesland rechtlich okay sein und im anderen nicht.

Wobei es ja nicht so ist, daß die Note wirklich aus dem letztzen Schuljahr stammt. Der Kalender sollte ja wohl DIESES Jahr gemacht werden - und insofern kann der auch in diesem Schuljahr benotet werden.

Dein Sohn hätte wenigstens einen Kalender machen können, dann halt mit neueren Bildern. Gar nichts zu tun ist nicht hilfreich.

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Re: geht das???

Antwort von Sullira am 10.12.2014, 21:09 Uhr

Hääää.. Da komm ich grad nicht mit...die ganzen Zensuren aus dem zweiten Halbjahr der 5. Klasse waren dieses Jahr. Das heißt doch nicht, dass die dann alle zu diesem Schuljahr gehören. Ein neues Schuljahr ist nicht gleich Kalenderjahr. Jedes Schuljahr fängt nach den Sommerferien...bei uns dieses Jahr Anfang August an.
Also die 6 wurde im Juni (5. Klasse)gegeben und im August (6. Klasse)ins neue Klassenbuch erst eingetragen.

Ich sage Nicht....das die 6 unberechtigt ist, steht gar nicht zur Frage, dass bestreite ich auch nicht...hat aber meiner Meinung nach nichts in der 6. Klasse zu suchen.

PS. Wir wohnen in Meck/ Pom

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Re: geht das???

Antwort von Sullira am 10.12.2014, 21:10 Uhr

Noch mal zur Richtigstellung. Der Kalender sollte zum Ende der 5. Klasse gemacht werden.

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Re: geht das???

Antwort von Franke am 10.12.2014, 21:31 Uhr

STT war wohl der Ansicht, dass der Kalender im neuen SCHULjahr gemacht werden sollte und entsprechend im neuen Schuljahr benotet wurde.

So wie Du das jetzt schreibst, ist das komplett 5. Schuljahr und hat mit dem 6. Schuljahr wirklich nichts zu tun.

Ist ja wohl auch sinnvoll so. Die Arbeit eines Schuljahres in dieser Form zusammenzufassen und damit das Schuljahr abzuschließen, das kann man machen.

Aber danach geht vielleicht einer weg, der macht das dann umsonst oder es kommt einer dazu, dem fehlt diese Note - Unsinnig, denke ich.

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Re: geht das???

Antwort von Sodapop am 10.12.2014, 23:08 Uhr

Natürlich hat die Beantwortung Deiner Frage mit eurem Bundesland zu tun....

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und euer SchulG M-V überflogen. Bei Leistungsnachweisen geht es im §62 nur um den Beurteilungszeitraum. Dieser ist zum Schuljahresende abgeschlossen. Zumindest liest es sich so, wenn man sich den Begriff "Beurteilungszeitraum" durch §64 1 Abs. 2 erklären lässt. Hier ist deutlich von "Beurteiltungszeitraum" und "neues Schuljahr" die Rede, so dass man davon ausgehen kann, dass es sich um zwei getrennte zeitliche Rahmen handelt.

Von daher von mir ein klares Nein! Wenn der Kalender zum Ende des letzten Schuljahres abgegeben hätte werden müssen.

Hier würde sich sicherlich ein Gespräch mit dem Fachlehrer lohnen.

Viel Erfolg

Sodapop

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Vielen Dank Sodapop

Antwort von Sullira am 11.12.2014, 9:11 Uhr

Danke, dass Du da einmal nachgeschaut hast. Wusste gar nicht, dass es in einigen BL wirklich jahresübergreifende Schuljahre gibt.

Habe der Kunstlehrerin erst einmal einen Eintrag ins HA hinterlassen. Mal sehen wie sie darauf reagiert. Letztendlich ist es "nur" Kunst. Aber eine 4 sieht auf dem Zeugnis dann doch irgendwie nicht so toll aus.

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Re: Vielen Dank Sodapop

Antwort von Sodapop am 11.12.2014, 9:44 Uhr

Jahresübergreifende Schuljahre gibt es meines Wissens nach in keinem der Bundesländer.
Eventuell hätte es aber einen Passus geben können, nachdem Leistungsnachweise bei Nichterbringen ins Folgeschuljahr übertragen hätte werden können.....

Grüße
Sodapop

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Re: geht das???

Antwort von Emmi67 am 11.12.2014, 20:07 Uhr

Bei uns (NRW) hieß es schon mal: Noten, die es nach der Zeugniskonferenz gibt, zählen für das nächste Schuljahr. Vielleicht war es bei euch auch so, dass der Kalender erst nach der Zeugniskonferenz gemacht wurde und deshalb im alten Schuljahr nicht mehr gewertet werden konnte.

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Nein! owT

Antwort von zari am 12.12.2014, 6:34 Uhr

...

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Re: geht das???

Antwort von zari am 12.12.2014, 6:35 Uhr

Eine Antwort hat schon mit dem Bundesland zu tun, da die Bestimmungen ünerall ein bisschen anders sind.

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