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Geschrieben von Silke11 am 23.06.2015, 12:42 Uhr

Du arschgeficktes Negerhurenkind! - welche Konsequenzen gäbe es für eine

derartige Beleidigung in einem Streit zweier Schüler in der Schule mutmaßlich an der Schule eurer Kinder?

Ich glaube nämlich, bei uns passiert gar nichts.

 
20 Antworten:

Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von schildkröte0106 am 23.06.2015, 13:00 Uhr

Wenn es ein Lehrer oder Hortner direkt mitbekommen hat gäbe es vielleicht eine "gelbe Karte".

Da wird der Name drauf vermerkt und was vorgefallen ist und diese muss mit Unterschrift der Eltern wieder vorgelegt werden. Natürlich wird mit dem Kind gesprochen aber mehr denke ich passiert nicht.

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Wenn vom Lehrer gehört: Verweis

Antwort von Sodapop am 23.06.2015, 13:04 Uhr

Grüße
Sodapop

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Wie immer nichts OT Gruß

Antwort von KikiHSV am 23.06.2015, 13:41 Uhr

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von 2auseinemholz am 23.06.2015, 13:41 Uhr

Hallo!

Kommt darauf an in welcher Klassenstufe die Kinder wären ...
im KiGa - Elterngespräch
in der GS - Elterngespräch und Strafmaßnahme
in der Unterstufe - Strafmaßnahme ohne Elterngespräch
ab der Mittelstufe - 2 Takte mit dem Kind + Streitschlichter,

bei Wiederholung geht's in Richtung Verweis / Klassenkonferenz ....

Ich glaube es käme auch ganz auf die Situation darauf an! Und da stellt sich die Frage ob verbale Konfliktlösung in jedem Fall einer körperlichen Konfliktlösung vorzuziehen wäre.


LG, 2.

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von mf4 am 23.06.2015, 15:30 Uhr

Ich vermute nichts... zumindest habe ich das in zig Schuljahren bei 4 Kindern so erlebt... es passierte nie etwas. Es passierte auch nichts, wenn man es pers. oder schriftlich ansprach... einmal habe ich quasi Selbstjustiz geübt und mir den Jungen gegriffen, dass er sich mit jemandem anlegen kann, der seine Körpergröße hat. Skrupel hatte ich keine, denn wir hatten tatsächlich eine Gewichtsklasse. Er mobbte dann auch mein Kind nicht mehr.

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Pamo am 23.06.2015, 16:52 Uhr

Ich muss schon sagen - eloquent geflucht und mehrere politisch und menschlich inakzeptable Volltreffer mit einem Schlag. Chapeau.

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Maxikid am 23.06.2015, 16:52 Uhr

Bei uns in der Grundschule gibt es schon bei Puppsloch ganz sollen Ärger von der Lehrerin und das Kind koennte bei so einem Wort direkt bei der Direktorin abgeholt werden. LG maxikid

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Pamo am 23.06.2015, 16:54 Uhr

Pupsloch?

Das Kind sollte dringend "Anus" lernen.

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Maxikid am 23.06.2015, 16:57 Uhr

Du proktologisches Problem :)))

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Pamo am 23.06.2015, 17:08 Uhr

Sie proktologisch penetrierter Abkömmling einer dunkelhäutigen Prostituierten?

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von mf4 am 23.06.2015, 18:32 Uhr

lach... bei "Pupsloch" würde ich eher lachen... das ist so kindergarten-like

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Maxikid am 23.06.2015, 19:06 Uhr

Das ist hier eine ganz ernste Sache, nicht lachen.....

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ich hoffe einen Schulverweis

Antwort von Ellert am 23.06.2015, 21:49 Uhr

sowas geht garnicht
und die Eltern und Kind würden bei mir als Rektor auch antanzen

dagmar

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Verona am 24.06.2015, 8:31 Uhr

Hallo,
ich hoffe der Lehrer hat ihn sich zur Brust genommen. Mehr würde hier nicht passieren.
So ähnlich hat hier der Nachbarsjunge letztens seine Mutter tituliert und sie ging weiter als wenn nichts wäre. Da wäre bei mir alles zu spät muss ich sagen.

Lg Verona

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Ich habe...

Antwort von magistra am 24.06.2015, 16:50 Uhr

allein für das N-Wort in negativem Zusammenhang: "Bist halt ein blöder Neger" selbstverständlich und ohne Zögern einen Verweis gegeben.
Danach gab es ein Gespräch mit den Streitschlichtern.

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Ulli am 25.06.2015, 11:39 Uhr

Auf unsere Schule würde ich mich nicht verlassen, die handelt auch bei uns nur, wenn man sie zwingt.
Beispiel: Persönliche Beleidigungen wurden auf den Tisch geschrieben, diese haben die Kinder fotografiert und sind dann dagegen vorgegangen. Es endete mit förmlichen Entschuldigungsbriefen.
Reaktion der Schulleitung: Ab sofort darf in den Schulräumen nicht mehr fotografiert werden.
Motto: Wenn man es nicht beweisen kann, ist es nicht passiert.

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von alba75 am 26.06.2015, 11:13 Uhr

Die Lehrer würden sich die betreffenden Kinder schnappen und ihnen eine kräftigen Einlauf verpassen.
Allerdings würde es auch eine Rolle spielen, in welcher Situation die ganze Sache passiert ist.

Wurde ein Kind aus heiterem Himmel und ohne vorherigen Anlass beleidigt? Oder ist das ganze aus einem Streit heraus passiert, wo sich die Kinder gegenseitig Beleidigungen zugeworfen haben?

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von alba75 am 26.06.2015, 11:13 Uhr

Die Lehrer würden sich die betreffenden Kinder schnappen und ihnen eine kräftigen Einlauf verpassen.
Allerdings würde es auch eine Rolle spielen, in welcher Situation die ganze Sache passiert ist.

Wurde ein Kind aus heiterem Himmel und ohne vorherigen Anlass beleidigt? Oder ist das ganze aus einem Streit heraus passiert, wo sich die Kinder gegenseitig Beleidigungen zugeworfen haben?

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Jule9B am 28.06.2015, 11:36 Uhr

Hm, sicherlich ein Gespräch und die Eltern würden informiert. Ansonsten ist es eine Beleidigung und ich finde es jetzt unwesentlich, ob das N-Wort drin vorkommt oder ein anderes beleidigendes Wort. Ich habe hier das Gefühl, dass das hier als schlimmer bewertet wird, weil es zusätzlich rassistisch ist (war das beleidigte Kind dunkelhäutig?), sowas sagen aber selbst deutschstämmige Kinder unter sich zueinander, könnte ich mir vorstellen...

Bei Beleidigungen geht es ja genau darum, Tabus zu brechen, und ob das nun mit rassistischen oder F-Wörtern passiert oder das A...loch Wort genutzt wird, ist ja dabei eigentlich egal. Je nach Alter des Kindes weiß es evtl. nichtmal, was es da gesagt hat, dann ist Aufklärung auch wichtig. Und klare Ansage, dass man das nicht duldet.

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Re: "Du arschgeficktes Negerhurenkind!" - welche Konsequenzen gäbe es für eine

Antwort von Mutti69 am 29.06.2015, 11:12 Uhr

Jap, ich bin auch mehr wie beeindruckt! Gekonnt beleidigen und fluchen ist nicht jedermanns Ding. Aber knapp, kernig und alle "Näpfchen" werden bedient...dem Anlass nicht entsprechend, aber ich muss schmunzeln.

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