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Geschrieben von Patchwork am 10.03.2017, 21:50 Uhr

Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Hallo , hat jemand von Euch Erfahrung wie man einen Bildungsgangbeschluss anfechten kann? Mein Sohn besucht die 6. Klasse einer Oberschule in Sachsen. Im Vorfeld gab es ein Gespräch, wo die Klasdenlehrerin uns mitteilte, dass die Schulkonferenz ihn auf der Hauptschule sieht. Er stand in Ma,D und Englich auf 4.
Mein Sohn war dann sehr bemüht und schaffte auf dem Halbjahreszeugnis einen guten Durchschnitt. In Englich behielt er jedoch seine 4, wo er nun aber regelmäßig Privatunterricht zu Hause erhält.

Ich dachte damit wäre die Sache vom Tisch und er könne ab Klasse 7 die Realschule besuchen. Nun kam aber heute der Beschluss , er soll auf die Hauptschule.

Hat jemand Erfahrungen wie man dieses Urteil anfechten kann. ?

 
7 Antworten:

Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Antwort von Tini_79 am 10.03.2017, 22:24 Uhr

Ist das bei euch bindend?

Hier in Brandenburg gibt es Probeunterricht, wenn entgegen der Beurteilung durch die Schule die nächst höhere Schulform gewählt werden soll.

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Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Antwort von Patchwork am 11.03.2017, 9:51 Uhr

Leider ja. Wir können jetzt nur Widerspruch einlegen oder vor Gericht ziehen .

Ich komme auch aus BB und finde das Bildungssystem hier in Sachsen furchtbar .

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Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Antwort von Julie am 11.03.2017, 10:01 Uhr

Wenn du Widerspruch einlegen kannst, dann ist es doch anfechtbar.
Auf jeden Fall ist diese Entscheidung ein "Verwaltungsakt" (VA).
Und der Widerspruch ist deine Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.

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Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Antwort von Vreni1982 am 11.03.2017, 11:01 Uhr

Und warum muss es dann mit viel Bemühungen die Realschule sein? Warum nicht den Weg Hauptschule gehen, ihn Vertrauen in sich durch besseren Noten aufbauen lassen und dann weiter wechseln?
Ich kenne einige Hauptschüler, die am Ende studiert haben - sie haben einfach mehr Zeit gebraucht und sich prächtig entwickelt.

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Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Antwort von pflaumenbaum am 11.03.2017, 18:32 Uhr

Wo wohnt Ihr denn in Sachsen, dass es HAupt- und Realschulen gibt? Eigentlich doch nur Oberschule und Gymnasium? Wohne auch in Sachsen.

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Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Antwort von Carmar am 11.03.2017, 21:49 Uhr

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-SchulG#p6
http://www.schule.sachsen.de/download/download_bildung/grafik_saechsisches_schulsystem_2013.pdf

Kann er nicht nach der Klasse 9 (Hauptschulabschluss) die Klasse 10 besuchen und den Realabschluss machen?

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Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Antwort von Patchwork am 12.03.2017, 13:47 Uhr

Wir wohnen im Großraum Dresden. Es ist richtig, es gibt Gymnasium und Oberschule. Ab Klasse 7 wird aber neu entschieden. Man bleibt auf der Oberschule und geht dann auf dieser den Bildungsgang Realschule oder Hauptschule ( Abschluss Klasse 9 ) weiter.

Ich möchte nicht auf biegen und brechen den Realschulweg für mein Kind, wenn er es nicht selber wöllte und ich mir nicht sicher wäre, er würde es schaffen. Er hat einen Notendurchschnitt von 2,5 . Daher verstehe ich die Entscheidung nicht.

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