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Geschrieben von inessa73 am 17.08.2017, 8:55 Uhr

Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Mein Großer kam gestern aus einer Klassenfahrt zurück und erzählte mir, dass sie wohl im Freibad waren. Es gab da einen Vorfall, zum Glück nicht ihn betreffend, der nicht so ohne war.

Ich war jedenfalls verwundert, dass sie baden waren, es stand nichts davon auf dem Infozettel und die Badehose hatte ich nur aus Intuition eingepackt, wie einige andere auch.

Normalerweise kenne ich es ja so, dass im Vorfeld eine Schwimm- bzw. Badegenehmigung erteilt werden muss inkl. Angabe ob Schwimmer oder Nichtschwimmer und ob das Kind springen darf.

Jedenfalls ist nun meine Frage - ist es eigentlich Pflicht, vor so einem Badbesuch die schriftliche Genehmigung der Eltern einzuholen ? Normalerweise wird doch heutzutage alles dreifach abgefragt und abgesichert.

Ach ja - es handelt sich um 5.Klasse - Gymnasium und ich kann mir vorstellen, dass evtl. noch nicht alle Kinder sichere Schwimmer sind bzw.sich richtig einschätzen können.

 
22 Antworten:

hier wird es abgefragt

Antwort von Caot am 17.08.2017, 9:10 Uhr

...... vor dem Schullandheim gab es den obligatorischen Zettel, ob das Kind schwimmen kann, ob es unbeaufsichtigt schwimmen darf, was es an Essen verträgt oder nicht, ob es Medikamente nehmen muss, wer die Zecke ziehen darf.

Dann wurde auf dem Reisepackzettel Badesachen erwähnt.

Es handelte sich hier um eine 7. Klasse!

In Klasse 6 gibt es Schwimmunterricht und auch davor wird die theoretische Schwimmtauglichkeit abgefragt. Vor Ort wird die dann überprüft.

Vor jedem Zeltlager wird hier die Schwimmtaiglichkeit schriftlich abgefragt.

Für mich daher ein Rätsel, warum man sich freiwillig in Schwierigkeiten bringt.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von dhana am 17.08.2017, 9:15 Uhr

Hallo,

bei uns wird es auch abgefragt,
bzw. es dürfen nur Lehrer, die auch eine entsprechende Ausbildung haben mit den Kindern ins Wasser - deswegen gibt es immer wieder Schulklassen, die keinen Schwimmunterricht haben - weil der Sportlehrer nicht auch Schwimmlehrer ist.

Auch im Zeltlager ist es obligatorisch das abgefragt wird.

Mich wundert auch, das die Lehrer bei euch da ein Risiko eingehen - ich kenn es hier eher mehr als vorsichtig. Baden am Wandertag, Ausflüge ins Freibad gibt es hier nicht.

Gruß Dhana

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von Brummelmama am 17.08.2017, 9:19 Uhr

Wir hatten gerade das Thema wegen einer neuen Klassenfahrt. Schwimmhalle ist dort vertreten. Nach den Aussagen der Lehrer muss ein Sportlehrer beim Schwimmen anwesend sein bzw. ein Lehrer muss ein ensprechenden Nachweis haben. Einige Eltern waren darüber erbost, da die Kinder das Silberabzeichen nachweisen können. Schade fände ich es, wenn ein Hallenbad nicht benutzt wird, weil keine ensprechende Aufsicht vorhanden wäre aus Sicherheitsgründen ist für mich auch nicht mehr ganz nachvollziehbar da die Kinder mit 12/13 meist auch alleine zum Schwimmen gehen.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von inessa73 am 17.08.2017, 9:22 Uhr

Es ist halt die Frage, ob denn alle Kinder sicher schwimmen können.

Mein Großer hat z.B nur Bronze, wobei ich denke, dass er schon auch Silber packen würde, hat es eben nur noch nicht abgelegt. Auch wir lassen ihn im Freibad machen, wobei er da meistens eh nur kurze Strecken schwimmt, weil Springen und Tauchen viel mehr Spaß macht.

Ob ein Sportlehrer dabei war, kann ich gar nicht sagen, es gab auf jeden Fall eine Badaufsicht und mehrere 10.Klässler, die als Betreuung mit waren. Evtl. haben da auch welche die Entsprechenden Abzeichen ?

Ines

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von lilly1211 am 17.08.2017, 9:47 Uhr

Ich weiß nicht....

Was für ein Vorfall denn? Ist ein Kind beinahe abgesoffen?

Bei uns startet die 5. Klasse erst noch, diese Zettel mit der Badeerlaubnis kenne ich nur von Ferienaktionen.

Ich hätte es für selbstverständlich gehalten dass Gymnasiasten entweder schwimmen können oder selbst wissen dass sie es nicht können. Außerdem gibt es im Freibad ja Bademeister und zumindest hier darf man ab 8 Jahren ohne Eltern und Zettel in jedes Bad.

Ob diese Zettel Pflicht sind weiß ich nicht, allerdings kann ich mir nicht vorstellen dass Lehrer sowas dann umgehen.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von inessa73 am 17.08.2017, 9:54 Uhr

Ein Kind wollte zu einer Schwimminsel schwimmen, hat gemerkt, dass es das wohl nicht schafft und um Hilfe gerufen. 2 Mitschüler wollten helfen, sind dann aber wohl teilweise mit untergegangen.
Einer musste anschließend noch ins KH, aber wahrscheinlich "nur" zur Beobachtung.

Das ist die Aussage meines Sohnes, ob das nun 100 %-ig wirklich so war, weiß ich natürlich nicht.

Also so ohne war das nicht.

Ich denke ja auch, dass sich kein Lehrer so in die Nesseln setzt, zumal ja mehrer Klasse / Lehrer zusammen unterwegs waren. Ich denke also, dass da keine extra Erlaubnis nötig sein wird. Oder es wird nun zukünftig anders gehandhabt.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von mausebaerkind am 17.08.2017, 9:55 Uhr

Wurde hier sogar mit der Aufnahme in die 5. Klasse abgefragt.

Es gibt tatsächlich einige Kinder die nicht so gut schwimmen können. In der 5. Klasse gab es dann etwa 8 Wochen Schulschwimmen. Jetzt in der 6. Klasse soll es wieder schwimmen geben.

Bei jeder Klassenfahrt gibt es dennoch eine Extraerlaubnis, die wir Eltern unterschreiben müssen.

Alles andere halte ich für echt schwierig. Gerade wegen der Haftung.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von Salkinila am 17.08.2017, 10:12 Uhr

Das wird hier sogar noch in der 10. Klasse abgefragt, daher denke ich, dass das Pflicht ist. Mein Sohn war im Mai auf Klassenfahrt (damals 10. Klasse), die Schüler waren alle zwischen 15 und 16. Die Lehrer haben großen Wert auf die schriftliche Genehmigung der Eltern gelegt - es ging um den Besuch eines Freibads.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von 2auseinemholz am 17.08.2017, 10:30 Uhr

Hallo!

.... und was hätte jetzt der Zettel, dass das Kind schwimmen kann und darf anders gemacht?

Die Badehose hatte das Kind wohl dabei, also so ganz überraschend war es nicht, oder hat es die Schwimmflügel vergessen?

Die Kinder sind 10/11 in der 5. und hatten in der 3. ein Jahr lang Schulschwimmen!

Wenn die ELTERN nun klagen werden sie wohl Recht bekommen und der Lehrer eine Disziplinarmaßnahme. Deswegen kann das Kind trotzdem seine Kräfte nicht besser einschätzen und die Gefahr des Ersaufens ist nicht gebannt.

Für mich als Mutter würde das jetzt mal bedeuten, dass das Kind zum Silber-/Gold-Abzeichen-Schwimmkurs genötigt wird und der Zettel der Schule wäre mir schnuppe.

LG, 2.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von stjerne am 17.08.2017, 10:33 Uhr

Hier müssen die Eltern eine Schwimmerlaubnis unterzeichnen und angeben, welches Abzeichen das Kind hat.
Natürlich sollten Kinder in dem Alter sicher schwimmen können, aber deshalb darf man doch nicht voraussetzen, dass es auch tatsächlich jeder kann. Das ist grob fahrlässig!

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von inessa73 am 17.08.2017, 10:40 Uhr

Badesachen hatten nicht alle Kinder mit, es wurde dann wohl hin und her geborgt. Ein kleiner Hinweis auf dem Landheimzettel wäre schon praktisch gewesen, immerhin stand ja auch drauf, dass Regensachen, Sportzeug und Hausschuhe mitzubringen sind.

Ansonsten bin ich ja auch nicht so, dass ich unbedingt alles unterschreiben möchte. Mich hat es eben nur gewundert, weil sonst ja so etwas immer dreifach abgesichert wird und man alles mögliche unterschreiben muss.

Ob es dazu noch ein Nachspiel von Seiten der Eltern geben wird, keine Ahnung. Ich hoffe nicht, dass da irgendwer Ärger bekommt und am Ende solche AKtionen gecancelt werden.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von 2auseinemholz am 17.08.2017, 11:15 Uhr

Hallo!

Nun ich weiß es wirklich nicht, wie es so ist.
Letztlich wenn verpflichtende Klassenfahrten anstehen, haben die Eltern eigentlich nichts zu melden ob Kind mitmachen darf oder will. Im Kindergartenalter ist das was anderes. Wahrscheinlich darf man durch Sonderattests ein Kind davon entschuldigen. Die Schulen müssen geschulte Lehrer dafür stellen. Hier werden zur obligatorischen Skifreizeit Lehrer extra geschult - bezahlt vom Förderverein - dass sie Schulkindergruppen begleiten und anleiten dürfen. Ähnlich verhält es sich beim Schulschwimmunterricht: es wird einfach angekündigt, dass der stattfindet und von der Schule ist sichergestellt, dass nur Lehrer den geben/begleiten dürfen, die entsprechend geschult sind.

Ich kann mich nicht daran erinnern zum Schwimmunterricht, oder zur Skifreizeit irgendeine Erlaubnis zur Teilnahme meinerseits unterschrieben zu haben, sehr wohl gab es da aber Zettel die unterschrieben werden mussten, dass Kinder, die den Anweisungen der Lehrer oder der Leiter der Sportgruppen nicht Folge leisten unmittelbar auf eigene Kosten nach hause geschickt werden. Und explizit unterschreiben mussten wir, dass dem Kind erlaubt ist in kleinen Gruppen ohne Lehrerbegleitung sich auf dem Gelände / Stadt frei bewegen darf.

Weiß man ob das Kind zur Schwimminsel schwimmen durfte (vom Lehrer aus)???

LG, 2.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von inessa73 am 17.08.2017, 11:55 Uhr

Ob es erlaubt war, zur Insel zu schwimmen weiß ich nicht, gehe aber davon aus. Denn es waren ja auch andere Kinder da. Von der Entfernung auch nicht so weit, meinte mein Sohn.

Im Endeffekt ist es ja nun vorbei, es ist zum Glück nichts Schlimmeres passiert (denke ich).

Ich bin auch nicht der Typ, der wegen jeder Sache da gleich auf die Barrikaden geht. es hat mich einfach mal interessiert und falls es heute Diskussionen darüber geben sollte, bin ich schonmal etwas vorinformiert. Woebi ich festgestellt habe, dass es wohl sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von LittleRoo am 17.08.2017, 13:27 Uhr

Hier genauso, wie bei sternje.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von Geisterfinger am 17.08.2017, 14:43 Uhr

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich bei der Einschulung zur weiterführenden Schule schon sowas unterschrieben habe. Dann müsste es für die Klassenreise aber nicht extra abgefragt werden. Ich kann mir ehrlich gesagt heutzutage kaum vorstellen, dass ein Lehrer ohne so eine Genehmigung mit den Kindern schwimmen geht. Ich vermute außerdem, dass der Lehrer nicht an unbewachte beüadestellen gehen würde, wennn er nicht selbst rettungsschwimmer ist. Ichbkenne es zB auch so, dass größere Gruppen sich selbst in normalen Schwimmbädern mit Bademeister anmelden, damit ausreichend Aufsicht vorhanden ist.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von inessa73 am 17.08.2017, 17:15 Uhr

Ich weiß es eben auch nicht mehr, ob wir schon Anfang des Schuljahres etwas Entsprechendes eingetragen haben. Ich kann mich da nicht mehr daran erinnern, hatte aber auch jede Menge Zettel da, habe ja 3 Kinder.

Ansonsten war es ja keine unbewachte Badestelle sondern ein öffentliches Naturbad, bei dem der Junge wohl Probleme bekommen hatte, weil dort Schlingspflanzen waren. Entwedern hat er sich erschrocken oder wirklich verheddert, was natürlich von seiten des Bades dann verbessert werden müsste.

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Aufsicht nur ausgebildete Rettungsschwimmer

Antwort von Caot am 17.08.2017, 17:18 Uhr

.... wenn der 10. Klässler das nicht ist, ist das fahrlässig, auch zum Schutze des 10. Klässlers.

Hier Schullandheim immer mit einem Sportlehrer. Die haben dann das Rettungsschwimmabzeichen. Auch wenn es nicht so scheint, eine Badeaufsicht hat eine brutale Verantwortung. Das ist nur theoretisch ganz nett.

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du glaubst gar nicht, wie viele Kinder nicht schwimmen können......

Antwort von Caot am 17.08.2017, 17:32 Uhr

..... und sich nicht gedrängt fühlen, das Kind in einen Schwimmkurs zu schicken.

Heuer macht es unsere Schule anders. Es gibt hier bereits in Klase 5 den Hinweis, das Schulschwimmen in Klasse 6 stattfindet und die Kinder die es nicht können, zum Schwimmkurs sollten.

Ich habe einen Schwimmtag mit den 6. Klässlern verbracht. Die Hälfte der Kinder, ca. 15, hätte ich auf der Schwimmanfängerseite. Diese könnten keinen Beckenbeinschlag, geschweige denn 50 m, durchschwimmen, so das der Kopf über dem Wasser blieb. Wasser in die Augen? Ging gar nicht, das war ein Drama. Ich hab die alle erstmal, im Wasser stehend, ohne Brille Kopf ins Wasser halten lassen. Im Schnitt waren diese Kinder 11-12 Jahre!

Eine Schule, die die Fähigkeit der Kinder nicht abfragt und vor Ort nicht kontrolliert, handelt grob fahrlässig und vorsätzlich! Egal ob das Kind die Badehose eingepackt hat, oder nicht.

Mir fehlen da eigentlich die Worte!

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von Brummelmama am 18.08.2017, 8:24 Uhr

sehe ich ähnlich. Unsere Schule hat in der 6. Klasse noch einmal das Thema schwimmen gehabt. Es war schon sehr bedauerlich, dass einige Kinder mit Bronze gar nicht die Voraussetzungen dafür hatten. Da fragt man sich schon, was ist hier eigentlich los ? Es wurde an unserer Schule ein Schwimmunterricht vorgenommen, der normalerweise nur in Vereinen erfolgt. Dies hing damit zusammen, dass der Lehrer Leistungsschwimmer war. Wie auch immer. Viele Eltern haben gestöhnt und waren sauer über die Leistungsbewertung. Letztlich sind die Kinder alle! mit Silber aus dem Halbjahr rausgegangen und ich fand es gut, dass Wert auf Ausdauerschwimmen gelegt wurde. Wir waren im Sommer auf einer Bootstour und natürlich durfte man auch im Meer schwimmen. Was wir da erlebt haben.....welche Risiken teilweise Eltern eingehen.....ohne Worte.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von Bajuli am 18.08.2017, 16:49 Uhr

Irgendwie kapier ich immer noch nicht was für ein Schwimmbad das war und wo der Bademeister bei dem Vorfall war.

Ohne Bademeister oder anwesenden Rettungsschwimmer in direkter Sehweite!!! dürfte meine große Tochter (11, Landesfizemeisterin im Rettungsschwimmen) auf gar keinen Fall zu einer Insel schwimmen. Sie würde das in einem Naturgewässer auch nie machen, da sie sehr genau um die Risiken weiß. Und wenn ich da höre "Schlingpflanzen", dann war das schon sehr Naturbad.

Von einem Lehrer erwarte ich, dass er in so einem Bad das Schwimmen zur Insel unterbindet.
Erschreckend finde ich immer wieder, dass Kinder in diesem Alter so schlecht schwimmen können. Aber das ist ein anderes Thema.

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von Pia-Lotta am 19.08.2017, 21:53 Uhr

Bin selbst Lehrerin auf der weiterführenden Schule. Ja, es ist Pflicht, sich die Genehmigung der Eltern vorab einzuholen und die Schwimmfähigkeit zu erfragen. LG, Pia-Lotta

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Re: Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)

Antwort von anouschka78 am 19.08.2017, 22:43 Uhr

Ich auch (Sport-)Lehrerin:

Ich brauch keine Eltern fragen, ich setze Schwimmen an oder auch nicht, egal wann. Unterricht oder Klassenfahrt.

Aber: ich muss die Scheimmfähigkeit überprüfen und die Badeaufsicht führen. Ich muss alle im Blick haben und darf nicht weggehen oder mich umdrehen.

Und: nur Schwimmbad, kein See oder Meer.

A.

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