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Geschrieben von Lara71 am 10.06.2015, 21:02 Uhr

Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Hallo
Meine 9 jährige Tochter geht in die 3. Klasse.
Demnächst steht eine Klassenfahrt an.
Wir hatten auch schon ein Elternabend dazu. Dort wurde gesagt, dass die Kinder in kleinen Gruppen allein in der (unbekannten!!!) Stadt kleine Einkaufe, wie Geschenke usw kaufen dürfen. Die Lehrer werden sie nicht beaufsichtigen. Nun haben wir einen Elternzettel bekommen, in dem wir unterschreiben müssen, daß unser Kind unbeaufsichtigt spielen und durch die Stadt laufen darf.
Wenn wir eine Beaufsichtigung möchten darf das Kind nicht mir auf Klassenfahrt.
Das macht mir ein komisches Gefühl zumal ich Mutter von 3 Kindern bin und das bei den anderen beiden nicht von den Erziehungsberechtigten sowas verlangt wurde.
WER WEISS WIE ES IM NIEDERSÂCHSICHEN
SCHULRECHT ABLÄUFT MIT DER AUFSICHT.So weit ich weiss, dürfen in Bayern die Lehrer die Kids nicht unbeaufsichtigt lassen. Auch wenn die Eltern dafur unterschreiben

 
14 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von Fredda am 10.06.2015, 21:28 Uhr

Warum schreibst du dann im 10 - 13? Meine Tochter kam mit 9 in die 5. Klasse und da war er selbstverständlich, diese Zettel zu unterschreiben. Darf dein Kind zuhause auch nicht allein mit FreundInnen in den Ort?

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von dhana am 10.06.2015, 22:02 Uhr

Hallo,

im Grundschulbereich gibts bei uns keine Klassenfahrten - weiß also nicht was da üblicherweise unterschrieben wird.

Aber ab Klasse 5 ist das hier Standard. Bei uns fährt die 5. Klasse in der 2. Schulwoche ins Landschulheim, damit sich die Kinder kennenlernen und eine Klassengemeinschaft entsteht. Und ja - da wird man darauf aufmerksam gemacht, das die Kinder nicht immer voll beaufsichtig werden können und unterschreibt das dann auch. Mein Sohn wird dann 11J sein - und vermutlich einer der älteren Kinder in der Klasse.

Gruß Veraly

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von IngeA am 10.06.2015, 22:51 Uhr

Wir sind aus Bayern und bei meinem Sohn wurde das auf Klassenfahrt genau so gehandhabt. Die hatschen ja nicht durch München sondern durch irgend eine Kleinstadt.

LG Inge

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von Lara71 am 11.06.2015, 0:15 Uhr

Bin neu hier im Forum und irgendwie bei 10-13 gelandet. Sorry
Klar darf mein Kind mit ihrer 10 jährigen Schwester oder mit Freunden in den Ort. Aber hier kennt sie sich aus.

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von seevetaler am 11.06.2015, 7:04 Uhr

Hier ( ebenfalls Nds.) wurde es auch so gehandhabt .
Die Eltern müssten dafür unterschreiben, das die Kinder in kleinen Gruppen zusammen die Stadt erkunden dürfen.
Dafür wurden auch vorher Regeln festgehalten.
Wer das nicht durfte, musste mit den Lehrern gehen.
Einen Ausschluss der Klassenfahrt halte ich deswegen auch nicht für gerechtfertigt.

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von Salkinila am 11.06.2015, 8:19 Uhr

Bei uns ist das auch üblich, selbst jetzt noch, in der 8. Klasse. Wenn Eltern damit nicht einverstanden sind, muss das Kind bei einem der Lehrer bleiben, einen Ausschluss von der Klassenfahrt halte ich für unverhältnismäßig.

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von crisgon am 11.06.2015, 8:37 Uhr

Bei uns (NRW) ist das in der Grundschule nicht üblich. Mein 4.-Klässler ist gerade auf Klassenfahrt und ich musste nichts unterschreiben und ich weiß, dass die Kinder nicht in Kleingruppen alleine in den Ort dürfen. Ab weiterführende Schule ist es dagegen immer so. Bei meinem Großen muss ich immer unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass die Kinder in Gruppen von min. 3 Kinder alleine rumlaufen dürfen. AllerdIngs ist das kein Grund für den Ausschluss aus der Klassenfahrt, wenn jemand nicht damit einverstanden ist, muss das Kind hält beim Lehrer mitlaufen.
LG

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von anja1166 am 11.06.2015, 10:16 Uhr

Bei uns (auch NRW ;)) ist das genau so üblich. In der 3.Klasse gab es eine mehrtägige Klassenfahrt, wo sie selbstverständlich in Kleingruppen ohne Aufsicht durch die kleine Stadt laufen durften (mit eben diesem Zettel, den es auch in der 7.Klasse am Gym noch so gibt).
Ein Ausschlussgrund wäre das allerdings in der GS nicht gewesen, sie hätten dann "am Händchen" der Lehrer laufen müssen, das wollte dann allerdings außer den GU-Kindern doch keiner ;)

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von Pamo am 11.06.2015, 14:12 Uhr

Hier gleiches Alter, gleicher Zettel, gleiche Situation. Die Kinder fahren in ein Landheim nah einem Kuhdorf und dürfen dann in kleinen Gruppen zusammen ins Kuhdorf. Finde ich gut!

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von RR am 11.06.2015, 16:01 Uhr

Hallo
ich kenne es auch so, dass diejenigen die keine Unterschrift haben, beim Lehrer bleiben müssen.

Ausschließen von der Klassenfahrt weil man einem GS noch nicht zutraut, sich in einer fremden Stadt "alleine" zurechtzufinden, kommt mir eher seltsam vor....???

viele Grüße

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von stjerne am 11.06.2015, 19:48 Uhr

Von was für einer "Stadt" reden wir denn? Meine Tochter ist auch 9. Ich würde sicher nicht wollen, dass sie allein durch Berlin zieht. Der Ortskern von Langeoog würde mir hingegen keine Bedenken machen, um mal zwei Extrembeispiele zu nennen.

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von Vanessa1704 am 12.06.2015, 19:06 Uhr

Meine Tochter war auch in der 3.Klasse und zeitweise ohne Aufsicht auf Klassenfahrt, als sie in der Stadt waren(kleine Stadt). Trau es deiner Tochter zu.Die Leherin würde sie nicht in Berlin alleine ziehen lassen.Die Kids werden größer.Mein 9 jähriger Sohn geht seit diesem Sommer alleine ins Schwimmbad mit allem drum und dran, also hinfahren mit Fahrrrad, Sachen packen usw.es klappt meisten alles gut und ich finde es toll.

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von Lara71 am 13.06.2015, 0:25 Uhr

DANKE für alle Antworten
Ich hab jetzt ein viel ruhigeres Gewissen, weil es bei allen so abläuft, wie ihr schreibt.
Nur finde ich es ungerecht für die Kinder die jetzt nicht mitfahren dürfen, weil die Eltern nicht unterschrieben haben. Da sollten die halt unter Aufsicht in der Zeit sein.
Mittlerweile habe ich unterschrieben und klar will ich dass mein Engel Spaß hat

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Re: Aufsichtspflicht der Lehrer auf Klasenfahrt

Antwort von MamaMalZwei am 18.06.2015, 9:52 Uhr

Hallo, schließe mich den anderen an und meine, dass Du den Zettel ruhig unterschreiben kannst. Sollte etwas passieren, ist der Lehrer trotzdem "dran".
Was weiß ich, Kinder gehen durch den Ort, haben einen Unfall.
Wünscht man ja keinem...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Zettel vor Gericht Bestand hat, wenn eben etwas passiert. LG

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