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Geschrieben von Misöne am 21.05.2014, 10:20 Uhr

Ablehnung Wunschschule

Hallo,

wir haben gestern die Ablehnung für die Wunschschule (sportbetont) unseres Kindes erhalten. Er ist nun todtraurig. Was uns aber besonders an der Situation ärgert ist, dass uns in seinem Beisein mehrfach gesagt wurde, dass er so gut wie aufgenommen ist. Dazu musste er zweimal zum sportlichen Auswahlverfahren, zum Sportarzt und wir mussten vom Sportverein eine Empfehlung vorlegen. Selbst bei der Anmeldung, wurde ihm gesagt, dass er mit seinem Notendurchschnitt super Chancen hat....und nun haben wir ein weinendes Kind zu Hause.

Wir haben ihm zwar schon Mut gemacht und er versucht jetzt auch möglichst das Positive aus der Situation zu ziehen, aber es fällt selbst uns sehr schwer.

Nun sind wir am Überlegen, ob wir zum Anwalt gehen. Vermehrt haben wir gehört, dass bei den Auswahlverfahren geschlampt wird. Unserem Kind würden wir das natürlich erst einmal nicht sagen, solange es keine andere Entscheidung gäbe.
Hat hier jemand den Schulplatz für sein Kind eingeklagt?
Würde mich über Antworten freuen...

LG

 
13 Antworten:

Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von LaLeMe am 21.05.2014, 11:23 Uhr

nein, würde ich auch nicht machen, meine kinder waren auch gut drauf vorbereitet von mir, das es immer sein kann, das es nicht klappt

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Coco3 am 21.05.2014, 11:39 Uhr

Nein, zum Anwalt würde ich auf keinen Fall gehen aber dennoch die Schule noch einmal kontaktieren.
Bei uns an der Schule hat sowas schon Wunder gewirkt und außerdem gibt es immer wieder Kinder die sich trotz Annahme doch für eine andere Schule entscheiden und wieder ein Platz frei wird.
Deshalb auf jeden Fall noch einmal bekunden wie wichtig Euch diese Schule ist.

VG

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von 2Mädchenmama am 21.05.2014, 11:40 Uhr

Also, wir selber haben dieses Problem nicht, aber wenn ich mich in die Situation hineinversetze, dann würde ich mal bei der Schulleitung anrufen und um einen Telefontermin (oder je nach Situation um ein persönliches Gespräch) bitten und nach den Gründen fragen.
Insbesondere, da ihr ja schon Kontakt mit Personen dieser Schule hattet, die entsprechende positive Aussagen gemacht haben.
Vielleicht könnt ihr die Ablehnung danach nachvollziehen; vielleicht gibt es ja auch noch Korrektur-Möglichkeiten......
Viel Glück
N.

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von mama von joshua am tab am 21.05.2014, 11:51 Uhr

Ja, die Mutter eines Schulfreundes hat geklagt, weil das Kind an der Wunschschule nicht aufgenommen wurde. Erreicht hat sie damit allerdings rein gar nichts.

Ihr hatte keine feste Zusage, super Chancen und so gut wie aufgenommen ist eben nicht sicher.
Es geht nicht immer alles nach Plan und Enttäuschungen kommen immer wieder vor.

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Maxikid am 21.05.2014, 11:53 Uhr

Ich kenne einige Eltern, die mit Anwalt dann den Wunschplatz bekommen haben. Hier in HH hat man wohl gute Chancen. Einen Versuch wäre es doch wert.

Gruß maxikid

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Re: Ablehnung Wunschschule-P.S-

Antwort von Maxikid am 21.05.2014, 11:53 Uhr

Ich pers. würde das auch nicht machen.

Gruß maxikid

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Hilfe- am 21.05.2014, 12:00 Uhr

Hallo,
nein würde ich auch nicht machen. Ich glaube nicht das es was bringt.
Aber du kannst wie schon gesagt wurde nachfragen warum es nicht geklappt hat.
Schöne Grüße Hilfe

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Heidschnucke am 21.05.2014, 13:52 Uhr

Nein, nicht klagen. Was hättest Du davon? wenn du dadurch den Platz bekämst, was für ein Start wäre das an der Schule? Du wärst von Anfang an unten durch.

Aber nachfragen würde ich dennoch nochmal

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Re: bin neugierig

Antwort von Benedikte am 21.05.2014, 17:28 Uhr

Du schreibst, dass mehrfach gesagt wurde, Euer Sohn sei so gut wie aufgenommen. Auf welcher Bais erfolgte denn diese Aussage, und wer hat sie gemacht?

Ich kenne es aus Berlin aus uebernachgefragten Schulen oder bspw. von der Sporthochschule Koeln, dass man gewisse Mindeststandards erfuellen muss und dann der reihe nach aufgefuellt wird solange Platz ist. Bei den Aufnahmepruefungen erfaehrt man nur, ob man den Mindeststandard erreicht hat, nicht aber, ob man soweit vorne liegt, dass man einen Platz hat. Das kann und wird erst nach Vergleich aller Ergebnisse festgelegt.

Von daher, auf welcher Basis wurde Eurem Sohn die quasi muendliche Zusage gegeben_?

Klagen? Hm. Ich wuerde zuerst freundlich,a ber deutlich, nachfragen, worauf die Entschediung beruhte, dass Euer Sohn bei so positiven anfangsteonen abgelehnt wurde. Ist die antwort ueberzeigen , bsp. Ihr Sohn laeuft die 100m in deutscher rekordzeit und war der beste als wir ihn prueften, aber danach kamen noch 100 Weltklassesprinter aus Somalia die alle schneller liefen, dann wuerde ich nicht klagen. Wenn Du keine sachliche Antwort kriegst, wuerde ich es ueberlegen.Wenn Dein Sohn wirklich aussergewoehnlich sportbegabt und sportbegeistert ist, da leistungsmaessig mithalten kann, vielleicht ja. Aber erstmal rauskrigen, warum sie ihn abgelehnt haben.

Benedikte

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Re: bin neugierig

Antwort von linghoppe am 21.05.2014, 18:28 Uhr

ich würde auch schrifftlich nach fragen, das Ihr laut Gespräch und deren Aussagen, dass er so gut wie Aufgenommen ist, Ihr es nun nicht versteht das eine Absage gekommen ist.. Das Ihr gerne wissen wollt warum sie sich nun dagegen Entschieden haben..
Habt Ih rIhn denn an einer anderen Schule auch angemeldet.. wenn nicht erwähne das auch im Schreiben. Viel Erfolg drücke die Daumen für deinen Sohn Ling

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Verona am 22.05.2014, 9:16 Uhr

Hallo,
ich würde anrufen und freundlich aber bestimmt Nachfragen. Könnte ja sein das schon jemand abgesprungen ist und er ist der direkte Nachrücker.

Klagen würde ich nicht.

Da es bei uns hätte sein können das unsere Tochter auch nicht angenommen wird in der Wunschschule hatten wir uns schon eine Alternative ausgeguckt die es dann geworden wäre. Habt ihr das nicht gemacht?

Lg Verona

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.05.2014, 11:48 Uhr

Und eine Schule, die beim Auswahlverfahren schlampt, ist Eure Wunschschule? Na, dann....

Für das Verfahren ist es von grundlegender Relevanz, ob es sich um eine private, staatlich genehmigte, staatlich anerkannte oder staatliche Schule handelt.

KindGroß sollte aus betreuungstechnischen Gründen auf eine private Grundschule. Beim "Test" hieß es noch, daß sie das ganz toll gemacht hätte. Dennoch wurde sie mit einer absolut albernen Begründung schließlich abgelehnt. Seitdem bin ich beleidigt mit der Schule und empfehle sie keinem. Das haben sie jetzt davon ;-)

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Private Schule ?

Antwort von Ellert am 22.05.2014, 22:38 Uhr

huhu

also hier lehnen Private Schulen ohne Begründung ab
und da wird man vermutlicha uchnichts einklagen können.
Staatliche müssen eher eine reihung machen nach den festgelegten Kriterien.

Ich würde anrufen udn fragen wie das sein kann ( freundlich) dass er ja immer wieder erklärt bekam er wäre fast sicher und nun noch, ob man nicht mit einem Nachrückerplatz ggf noch rechnen könne.
Vielleicht sehen sie das als dringlichen Wunsch an und einer sagt ab ?

Unsere Zweitwunschgrundschule nahm uns auch erst als wir den Nachrückerplatz anfragten, den gabs dann auch aber wir hatten schon den Vertrag dann an einer Anderen unterschrieben

dagmar

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Stichworte: Wunschschule, Ablehnung

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