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Einschulung

Thema: Einschulung

Welcher Zeitrahmen steht für die Einschulung 2014 als Kann Kind? Kann ein Kind eingeschult werden welches im Mai 2014 fünf wird?

von filly am 25.05.2013, 22:50


Antwort auf Beitrag von filly

ich denk das kommt drauf an aus welchem bundesland du bist und wie die stichtage sind.

von Daniela261981 am 25.05.2013, 23:00


Antwort auf Beitrag von filly

Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass egal welches BL die Kinder sollten im Jahr der Einschulung also bis Dezember 2014 6 Jahre alt werden. Kinder die noch jünger sind könnten über die "Kannkind-Regel" eingeschult werden, aber auch da gibt es Grenzen und ob das bis Mai geht, glaube ich nicht. Meine Jüngste wird im März 2014 5 Jahre und wird definitiv frühestens 2015 eingeschult und ist dann bei der "jüngeren Hälfte" - da bei uns in Sachsen der Stichtag der 30.6. ist. Ich frage mich nur, warum man ein Kind, welches gerade 5 geworden ist in die Schule stecken will- soll es dann mit 7 jährigen konkurrieren???

von LuAnJo am 26.05.2013, 12:40


Antwort auf Beitrag von LuAnJo

In NRW gibt es nur einen Stichtag, das ist der 01. Oktober. Alles, was davor geboren wurde, wird schulpflichtig, alles, was am 1. Oktober oder später geboren wurde, ist ein "Kann-Kind". Über die Einschulung entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und dem Ergebnis des "Einschulungstests" (heißt mancherorts auch Schulspiel oder “Einschulungsdiagnostik"). Eine altersmäßige Begrenzung für "Kann-Kinder" gibt es nicht. Du könntest dein Mai-kind in NRW also anmelden.

von Julie am 26.05.2013, 13:08


Antwort auf Beitrag von Julie

Hallo- in BW würde es wohl gehen, wenn das Kind schulreif ist: Wer der Meinung ist, daß sein Kind schon früher schultauglich ist, für den gibt es die Möglichkeit eines Antrags auf vorzeitige Einschulung. Die vorzeitige Einschulung wird dabei in den verschiedenen Bundesländern uneinheitlich geregelt: In einigen Bundesländern sind die Regelungen für die vorzeitige Einschulung für alle Kinder dem Grunde nach gleich. In anderen Bundesländern (so auch in Baden-Württemberg) wird hingegen zwischen den sogenannten "Kannkindern" und sonstigen vorzeitigen Einschulungen unterschieden. Informieren Sie sich zu dem bildungspolitischen/ schulpolitischen Hintergrund zur vorzeitigen Einschulung auch über den Link Bildungspolitik - Schulpolitik. vorzeitige Einschulung Baden Württemberg - Kannkinder gemäß § 73 Schulgesetz Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg sind sogenannte "Kann-Kinder" solche, die bis zum 30. Juni des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Dies folgt aus der Regelung des § 73 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz Baden-Württemberg: § 73 Schulgesetz Baden-Württemberg - Beginn der Schulpflicht: (1) Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für die Kinder, die bis zum 30.Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet worden sind.“ Die vorzeitige Einschulung der "Kannkinder" hängt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur von einem "Antrag" der Eltern ab. In der Praxis sind Probleme bei der vorzeitigen Einschulung von "Kann-Kindern" auch eher selten. Grundsätzlich besteht für die Schule allerdings die Möglichkeit, daß im Falle, daß Zweifel an der Schulreife bestehen, sie die Kinder durchaus vom Schulbesuch ausschließen kann. Dies geschieht rein rechtlich als Zurückstellung von der Schule gem. § 74 SchG BW. Und erfahrungsgemäß ist es so, daß die Schulen eine erst einmal ausgesprochene Zurückstellung von der Schule auch bei Kannkindern vehement durchzusetzen versuchen.

von MaterTrium am 26.05.2013, 15:21


Antwort auf Beitrag von LuAnJo

Nein, es gibt keinen einheitlichen Stichtag (31.12.). Da sind die Bundesländer verschieden. Manche haben den Stichtag 31.6., 31.8., 30.9., 31.12., was danach kommt, ist dann jeweils ein Kann-Kind. Es kann sein, daß in manchen BL die Kann-Kind-Frist irgendwann endet und man danach nur noch mit Sonderregelungen einschulen kann. In RLP ist alles, was nach dem 31.8. kommt, ein Kann-Kind füre das laufende Jahr oder ein Mußkind für das kommende Schuljahr, da wird nicht weiter unterteilt. Ich glaube übrigens nicht, daß die Mutter, die hier angefragt hat, Ihr Kind "in die Schule stecken" will, wie Du es formulierst. Das klingt nicht sehr nett. Sie möchte es einschulen lassen, da sie es offenbar für schulreif hält und fragt nach dem Procedere. Welche Gründe dazu führen können, daß manche Eltern manche Kinder sehr jung einschulen lassen wollen, kannst du bei Bedarf nachlesen unter http://www.logios.de/diskussionsforen.htm im dortigen Elternforum. Eislaufmuttis wirst Du dort nicht antreffen. Ein schulreifes 5-jähriges Kind kann auf jeden Fall auch mit 7-jährigen mithalten, am reinen Alter läßt sich das nicht festmachen. Meiner wurde mit 5J.7M. eingeschult, wurde also erst im kommenden Januar 6, kurz darauf wurden die ersten beiden Kinder 8. Fast 2 Jahre Altersunterschied. Also, lies Dich mal bei logios schlau. LG von Silke

von krummenau am 26.05.2013, 15:51


Antwort auf Beitrag von krummenau

Hallo, ich hab mich inzwischen belesen und ja es gibt wenige Bundesländer, wo es keine Grenze nach unten mehr gibt. Sehr wohl aber das Stichwort "Schulreife" sehr wichtig ist. Trotzdem bleibe ich dabei und ich bin Lehrerin (weiß also schon, wovon wir hier reden), dass es mich schon interessieren würde, wie man bei einem gerade (?) 4jährigen Kind über eine Einschulung im nächsten Jahr nachdenken kann. Meine gerade 4jährige ist auch sehr pfiffig und trotzdem freu ich mich, dass sie noch zwei Jahre Zeit hat sich nach ihrem "Tempo" zu entwickeln und gerade die Frühjahrskinder sind ja in der Regel ohnehin die Jüngeren in einer Klasse. Übriges schreibt die AP gar nicht, dass sie ihr Kind für schulreif hält und es sind zwischen Januar und Mai auch noch mal 5 Monate. Unser Schulsystem ist (leider) nicht für so junge Kinder gemacht und wenn es dann in der Grundschule mit viel Glück noch gut funktioniert, gibt es häufig in den weiterführenden Schulen Probleme. Ich hab beruflich auch manchmal mit früh eingeschulten Kindern (die sind aber hier in Sachsen max. 3 Monate über den Stichtag) zu tun, die am Gymnasium dann in der 5./6.Klasse es ganz schwer habe, nicht wegen mangelnder Intelligenz, aber fehlende persönliche Reife und ich find es immer schade, wenn die Eltern sich dann im nachhinein ärgern, weil sie sie eben als Kann-Kinder eingeschult haben. Deswegen kommt mein Sohn, der sicher auch schon letztes Jahr schulreifer war als manch anderes Pflichtkind erst dieses Jahr regulär (mit 7) in die Schule.

von LuAnJo am 26.05.2013, 16:45


Antwort auf Beitrag von LuAnJo

Wenn Du selber Lehrerin bist, wundert es mich, daß Du Dich mit den Stichtagen so wenig auskennst. Sei froh, daß Deine pfiffigen und vielleicht sogar auch vorzeitig schulreifen Kinder sich so lange im Kindergarten wohlfühlen, Du keinen Leidensdruck hast und offenbar nicht über eine vorzeitige Einschulung nachdenken mußt. Die AP hat nichts von Schulreife geschrieben, das ist richtig. Wenn man sich aber erkundigt, ob ein Maikind als (junges) Kann-Kind eingeschult werden kann, gehe ich davon aus, daß man sich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Mein großer Sohn ist ein Mitte Junikind, wurde also mit etwas über 6 Jahren eingeschult. Das war für ihn der optimale Zeitpunkt. Er ist jetzt in der 5.Klasse Gymnasium und alles läuft prima. Bei ihm mußte ich über nichts nachdenken. Sehr bequem. Das hätte ich mir eigentlich nochmal gewünscht. Lief aber ganz anders. Mein zweiter Sohn ist ein Mitte Januarkind, als Kannkind eingeschult. Stichtag bei uns in RLP ist 31.8. da war er also 4 1/2 Monate drüber. Regulär wäre er noch ein Jahr im Kiga geblieben, nur wäre er dort komplett versauert. Der Kiga konnte ihm nichts bieten oder wollte ihm nichts bieten, wir konnten ihm wenigstens die Schule bieten, etwas dazwischen gab es nicht (Vorschule). Zum Glück war seine erste Klassenlehrerin offen und hat ihn nicht von vorneherein als "Kannkinder sind zu jung und unreif" abgestempelt. Dabei hat sie ihn anfangs sehr genau beäugt. Da er, v.a. angestoßen durch seine erste Klassenlehrerin, dann auch noch die 3. Klasse übersprungen hat, sitzt er, im Januar 8 geworden, nun mit 10 bis fast 11järigen in der 4. Klasse und wird mit 8 1/2 aufs Gymnasium kommen. Das sehe ich durchaus mit gemischten Gefühlen, aber er freut sich sehr darauf. Sein großer Bruder geht den einfacheren, da von der Gesellschaft her vorgegebenen Weg. Mein Kleiner würde jetzt eigentlich in die 2. Klasse gehören und dort optisch (geringe Körpergröße, noch sehr kindliche Gesichtszüge) auch nicht aus dem Rahmen fallen, was er in der 4. optisch definitiv tut und vermutlich auch in den höheren Klassen tun wird. Ich habe mir diesen Weg nicht für ihn ausgesucht, das hat sich so ergeben, da der eigentlich vorgezeichnete Weg noch viel weniger zu ihm gepaßt hätte. Wir geben uns in enger Kooperation mit den beteiligten Lehrern alle Mühe, daß er auch weiterhin gut durch die Schule kommt, das hat schon einigen Aufwand gekostet und wird es weiterhin tun. Aber es gibt eben auch solche Kinder, die nicht ins Schema passen, und daher bin ich dankbar, daß unsere Schulgesetze Ausnahmeregelungen wie vorzeitige Einschulung oder Klassensprung vorsehen. Sobald irgendwelche Schulprobleme auftauchen, muß man sich als Kannkindmutter und / oder Springermutter natürlich immer wieder mal von Außenstehenden anhören, warum man denn damals... und es wäre doch viel besser gewesen, wenn man eben nicht,... und das zeigt sich nun an den Problemen. Bei Pflichtkindern steht das nicht zur Debatte, die mußten ja zur Schule. Da muß man dann eben auch mal auf Durchzug schalten. Man kann nur für den Moment entscheiden, was aktuell sinnvoll erscheint, falls aus einer solchen Entscheidung später Probleme resultieren, ist es müßig, zurückzudenken, was gewesen wäre, wenn, da sich damals keine Alternative stellte. Dann muß man eben die aktuellen Probleme wieder angehen. So hangelt man sich bei solchen Kindern durch die Schullaufbahn. Aber es gibt auch noch ein Leben nach der Schule... LG von Silke

von krummenau am 26.05.2013, 20:01


Antwort auf Beitrag von krummenau

Hallo, ich kenne mich schon mit Stichtagen aus, nur die nach unten doch teilweise offene Kann-Regel war mir unbekannt. Ich hab auch nicht geschrieben, dass der 31.12. ein einheitlicher Stichtag ist, sondern nur der späteste- ich glaube Berlin zum Beispiel. Und zum Beispiel in Sachsen ist das die absolute Deadline für Kann-Kinder (die eigentlich bis 30.9. gehen). Diese Kinder müssen aber durch umfangreiche Psycho- und Belastungstest´s- gruselig, sagen Leute, die das berufsmäßig machen. Sicher muss man zu seiner Entscheidung stehen und jeder trifft sie sicher im Glauben, das Beste für sein Kind zu tun. Ob es richtig war, kann man immer erst im nachhinein sagen. Unser Kiga ist sicher nicht schlecht, aber auch nicht immer optimal-mein Sohn geht gern und ist aber jetzt heiß auf Schule (3 Monate vor der Einschulung sicher normal). Ich war mir aber immer sicher, dass wenig Förderung im Kiga kein Grund sein wird irgendeines meiner Kinder eher einzuschulen- dazu habe ich einfach einen zu tiefen Einblick in das System Schule. Ich sehe da auch Eltern in der Pflicht und es gibt ja noch ein Leben neben Kiga und Schule. Und im Pisa-Siegerland mit schon immer G8 ist es eben sehr leistungsorientiert und wenig Zeit auf individuelle Entwicklungs-zeiträume Rücksicht zu nehmen und hier sind es vorwiegend die jüngeren (meist Jungen), die in Klasse 6 wieder "aussortiert" werden, die einfach mehr Zeit gebraucht hätten. Das Problem ist sehr vielschichtig und es gibt da keine generell richtigen Wege. LG

von LuAnJo am 26.05.2013, 20:22


Antwort auf Beitrag von LuAnJo

"Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass egal welches BL die Kinder sollten im Jahr der Einschulung also bis Dezember 2014 6 Jahre alt werden." Naja, in Deinem ersten Posting, auf das ich mich bezogen habe, hast Du nichts von Berlin und 31.12. als spätestmöglichem Stichtag geschrieben, ich habe ihn nochmal reinkopiert. Da stand was von allen Bundesländern, Du seist Dir da ziemlich sicher. Deshalb hatte ich geschrieben, daß das so nicht stimmt. Ja, Berlin hat den 31.12., da wäre mein Sohn gerade mal 2 Wochen drüber gewesen, zu vernachlässigen. Bei uns 4 1/2 Monate - was meinst Du, was man da auf einmal für einen Erklärungsbedarf bekommt? Daß ein Kiga-Kind 3 Monate vor Schulbeginn, so wie Dein Sohn, total heiß auf die Schule ist, kommt mir sehr normal vor. Unser Kiga vertritt aber die These, daß die Kinder sich üblicherweise das ganze letzte Kigajahr langweilen (ein Zeichen für Schulreife). Dummerweise hatte sich mein Sohn aber schon ein Jahr komplett gelangweilt, bevor das eigentlich "vorgesehene Langeweilejahr" drangewesen wäre. Von 3 Kindergartenjahren 2 langweilen? Ich weiß nicht Als die Kannkindeinschulung bei ihm endlich feststand, wir also die Zusage der Rektorin hatten, waren sein Bauchweh und seine Verweigerungshaltung wie weggeblasen und als am Ende der 2. Klasse der Sprung feststand, war sein zwischenzeitlich erneut aufgetretenes Bauchweh (alles psychosomatisch) auch weg. Dem Kind ging es nach diesen Entscheidungen einfach sichtbar besser. Er sagte mir gerade erst: "Eine ganze Weile habe ich gedacht, in der Schule lernt man ja auch nichts, aber jetzt weiß ich, daß man da doch was lernt." So soll es sein. Mein Großer ist jetzt in der 5., ich habe also schon einen guten Einblick, was so auf uns zukommt. Intellektuell wird der Kleine das auch packen. Wie das "Drumherum" sein wird, wie die Klasse mit ihm klarkommen wird und er mit der Klasse, muß man abwarten. Ein Rückblick und das berühmte "Was wäre wenn" ist wirklich müßig, da sich zum Zeitpunkt der weittragenden Entscheidungen wie vorzeitige Einschulung und Sprung einfach keine Alternativen geboten haben. Ich würde ihn auch gerne ein Jahr älter und einen Kopf größer machen, aber das geht nun mal nicht. Aber gut, daß Du schreibst, das Problem sei komplex und es gäbe nicht den generell richtigen Weg. Ich sehe das auch als eine sehr individuelle Entscheidung, weshalb ich davon ausgehe, daß eben auch die AP ihre guten Gründe haben wird, wenn sie hier anfragt, ob man ein Maikind als Kannkind einschulen lassen kann. Als ich übrigens damals zu dem Entschluß kam, vorzeitige Einschulung sei der richtige Weg, habe ich im Sekretariat unserer Grundschule nachgefragt. Die Dame sagte mir, 31.12. sei das Ende der Kannkind-Frist, ein Mitte Januarkind, ne, das gehe ja gar nicht. Zum Glück habe ich mich nicht auf ihre Auskunft verlassen. LG von Silke

von krummenau am 27.05.2013, 07:45


Antwort auf Beitrag von filly

Bei uns in RLP habe ich ein Januarkind als Kannkind einschulen lassen. Stichtag ist hier meines Wissens immer noch der 31.8. Soweit ich das hier richtig verstanden habe, sind alle, die bis dahin 6 werden, schulpflichtig. Alle, die danach Geburtstag haben, können als Kannkind eingeschult werden. Also auch ein Maikind. Bei uns gab es über die amtsärztliche Untersuchung hinaus das MESP (Mainzer Einschulungsspiel), das scheint aber regional unterschiedlich sein. Letzte Entscheidungsgewalt hatte die Rektorin, die mir die aber übergab, da sie sich nicht sicher war. Ich habe ihn einschulen lassen, und das war auch gut so. Geh doch mal auf http://www.logios.de/diskussionsforen.htm dort ins Elternforum. Dort sind viele Eltern früh eingeschulter Kinder unterwegs, ich glaube, die allerjüngsten waren bei Einschulung noch keine 5 Jahre alt. Wenn Du dort unter Angabe des Bundeslandes Deine Frage stellst, kann Dir sicher weitergeholfen werden. Viel Erfolg und lG von Silke

von krummenau am 26.05.2013, 15:42


Antwort auf Beitrag von krummenau

Erst mal herzlichen Dank für die vielen ausführlichen Antworten. Mein Sohn ist in seiner Entwicklung schon echt weit, wohl auch durch zwei große Schwestern. Sie sind 9 und fast 6 Jahre. Somit steht dieses Jahr eine Einschulung an und ich habe einen "Vergleich". Noch dazu kommen die meisten seiner Freunde mit der Schwester zur Schule, die Übrigen kommen nächstes Jahr hin. Freundschaften zu gleichaltrigen hat er nicht, das sind seiner Aussage nach die Kleinen. Auch körperlich ist er sehr groß. Bei meiner ältesten hatte ich auch damals diese Überlegung zur früheren Einschulung habe es aber nicht gemacht. Im Nachhinein war das falsch. In der Schule arbeitete sie ständig an Zusatzaufgaben der höheren Klasse und im Klassenverband kam sie nie zurecht da ihr die Kinder zu albern also kindisch waren. Ihre Freunde sind ein bis zwei Jahre älter.

von filly am 26.05.2013, 21:11


Antwort auf Beitrag von filly

dein Kind kennst nur du hier, wenn er in die Schule möchte, der Kiga nicht negativ dagegen spricht und auch ihr davon überzeugt seid, würde ich es wagen. Ich bin froh, dass wir unsrem Sohn (01/05) damals das Jahr im Kindergarten gelassen haben. In BW ist der reguläre Stichtag der 30.9, Kannkinder sind alle Kinder, die bis zum 30.6 des Folgejahres 6 werden. Da kann das Kind also regulär erst kurz vor den Sommerferien Klasse 1 den 6. Geburtstag feiern (ich persönlich habe schon bei meinem zweiten Kind, das kurz vor dem regulären Stichtag Geburtstag hat, ein bisschen Bauchgrummeln und gehe das Wagnis nur ein, weil das Kind es wirklich will und motiviert ist auch ein bisschen mehr zu tun)

von Snaffers am 27.05.2013, 00:05