Geschrieben von Mausmama am 22.07.2014, 11:15 Uhr |
Verbindlich was im Krkh. Notiert wird?
Oder erst was ich beim Standesamt angebe?
Als Beispiel:
Sag im Krkh : Henri Müller
Und beim Standesamt Solls doch der Jan Henri Müller werden,
Geht dass dann noch?
Lg Dani
Re: Verbindlich was im Krkh. Notiert wird?
Antwort von JaMe am 22.07.2014, 11:24 Uhr
Verbindlich ist, was im Standesamt für die Geburtsurkunde angegeben wird. Im KH kannst du dich noch tausendmal umentscheiden. Falls nicht, würde meine nicht "weiblich" heißen, da sie durch überraschende Frühgeburt drei Tage namenlos war und an ihrem Wärmebettchen nur "Nachname, weiblich" stand. Außerdem hätte eine Bekannte nicht mehrfach zwischen ihren zwei Favoriten hin und her wechseln können, als ihr Sohn geboren wurde. Der hieß praktisch fast eine Woche jeden Tag anders.
Re: Verbindlich was im Krkh. Notiert wird?
Antwort von Lachmöwe am 22.07.2014, 11:50 Uhr
Die standesamtliche Anmeldung ist entscheidend.
Bei uns ist es allerdings so, dass das vom Krankenhaus übernommen wird. Also was man da angibt wird ans Standesamt weitergegeben und wenn man nicht ambulant entbindet kann man bei der Entlassung direkt die Geburtsurkunde mit nach Hause nehmen.
Möwe
Re: Verbindlich was im Krkh. Notiert wird?
Antwort von SallyBW am 22.07.2014, 15:48 Uhr
Hallo
bei uns leitet das Krankenhaus auch die Daten ans Standesamt weiter. Aber dafür muss der Vater (oder die Mutter) erst kurz zur Krankenhausverwaltung. Ab da ist der Name fest. Was die Hebamme vorher auf das Schildchen am Bett schreibt kann man noch mehrfach ändern, wenn es sein muss.
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