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Geschrieben von -Jule- am 22.04.2015, 21:49 Uhr

Können Blaue Briefe auch noch später verschickt werden?

Auf dem Terminplan des Gymnasiums (NRW) meines Sohnes stand letzte Woche Dienstag, daß die BB verschickt werden. Können die auch noch später verschickt werden oder gibt es eine Frist die ablaufen kann. Ich habe zu der Frist nichts im Internet gefunden. Weiß das von euch jemand?

 
20 Antworten:

Re: Können "Blaue Briefe" auch noch später verschickt werden?

Antwort von 2auseinemholz am 23.04.2015, 11:32 Uhr

Hallo!

Bestimmt gibt es formal eine Frist, aber bei uns gibt es auch die Termine, wann die mündlichen Noten gesagt werden und auch aktenkundig vermerkt werden und nach nunmehr 5 solcher "Wellen" kann ich nur sagen, dass es immer später wird als es im Terminplan drin steht.

Frag doch einfach mal im Sekretariat nach, ob die Briefe überhaupt verschickt wurden und wenn nicht, wann es denn soweit sein wird.

LG, 2.

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Re: Können "Blaue Briefe" auch noch später verschickt werden?

Antwort von -Jule- am 23.04.2015, 12:46 Uhr

Die Briefe wurden ja letzte Woche verschickt. Das weiß ich. Ich meine nur, wielange kann ein Lehrer noch nachwarnen? Letzte Woche waren noch nicht in allen Hauptfächern die 2. Klausuren geschrieben worden. Was ist, wenn jetzt z.B. in Englisch die 2. Klausur miserabel ausfällt und die Leistung dadurch nicht mehr ausreichend ist, kann dann der Lehrer noch einen Brief nach dem offiziellen BB-Termin rausschicken?

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so ganz verstehe ich dich nicht

Antwort von Birgit67 am 23.04.2015, 13:11 Uhr

wenn mein Kind schlechte Noten nach Hause bringt - und ich sehe eigentlich lernt er ja ordentlich - dann mache ich doch recht frühzeitig einen Termin mit dem Lehrer aus um zu besprechen ob es wirklich so schlecht steht und wenn ja was man noch machen kann zum Schuljahresende.

Wenn ich mit einem BB rechnen würde bei meinen Kindern dann wäre ich sofort beim Klassenlehrer (oder Fachlehrer) ohne Brief um zu klären was noch zu retten ist.

Gruß Birgit

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Re: so ganz verstehe ich dich nicht

Antwort von -Jule- am 23.04.2015, 16:08 Uhr

So schlechte Noten hat er ja noch nicht nach Hause gebracht. Er hat ja auch letzte Woche keinen BB bekommen. Aber er schreibt nächste Woche noch die 2. Englischklausur in diesem Halbjahr. Die erste war 4, mal angenommen er schreibt jetzt eine 5 oder 6, dann steht er ja nicht mehr ausreichend. Kann dann der Lehrer noch einen BB nachschicken oder ist die Frist dann um (falls es eine Frist gibt)? Verstanden?

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Re: so ganz verstehe ich dich nicht

Antwort von kanja am 23.04.2015, 16:49 Uhr

Wenn es irgendwie auf der Kippe stünde, hätten die Lehrer mit dir Kontakt aufgenommen.

Außerdem dürfte er ja eine 5 auf dem Zeugnis haben, oder?

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Re: so ganz verstehe ich dich nicht

Antwort von lisi3 am 23.04.2015, 20:50 Uhr

Aber in die Zeugnisnote fließt doch die mündliche Note auch ein. Bei uns wird sie schwerer gewichtet, als die schriftliche Note. Wenn dein Sohn eine halbwegs ordentliche mündliche Note haben sollte, dürfte bei einer Klausurnote 4 und einer Klausurnote z.B. 5 nichts passieren. Es müsste dann trotzdem eine positive Note auf dem Zeugnis stehen.
Ich musst mich an diese Rechenbeispiele auch erst gewöhnen. Zuerst habe ich bei schlechten schriftlichen Noten auch immer einen halben Herzinfarkt bekommen :-).

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"Blaue Briefe" ?

Antwort von Ellert am 24.04.2015, 7:17 Uhr

ich kenne zwar das Wort an sich, aber was steht da drin ?
Bzw umgekehrt, welche rechtliche Wirkung haben die dass da da an Fristen gebunden ist ?
In unserem Schulkalender ( ich habe extra geschaut ) steht sowa snicht drin
wenn bei uns Eltern infos rausgehen ( ( Kind kommt zu oft zu spät etc) dann mailt der Lehrer die Eltern an oder man wird zum Gespräch geladen.
Arbeiten müssen ja bis 18 unterschrieben werden, auch da kommen Noten nicht per Brief

dagmar

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Re: "Blaue Briefe" ?

Antwort von lisi3 am 24.04.2015, 7:59 Uhr

In den "Blauen Briefen" wird vorgewarnt, dass Zeugnisnoten evt. 5 oder schlechter zu erwarten sind, die Versetzung gefährdet sein könnte.
Unter Umständen darf eine 5 nicht auf dem Zeugnis gegeben werden, weil kein "Blauer Brief" verschickt wurde (war zumindest früher so:-)).

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Versetzung gefährdet

Antwort von Julie am 24.04.2015, 8:01 Uhr

Für NRW gilt, dass nicht ausreichende Leistungen, die nach dem Halbjahreszeugnis erstmals auftreten, schriftlich "angemahnt" werden müssen, ansonsten dürfen sie nicht in die Versetzungsentscheidung einfließen.
Früher kamen diese Briefe in blauen Umschlägen, daher kommt der Name.

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stimmt nicht ganz

Antwort von Julie am 24.04.2015, 8:03 Uhr

Die 5 darf auf dem Zeugnis erscheinen, fließt aber nicht in die Versetzungsentscheidung ein, "gilt" dafür also nicht.

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Re: stimmt nicht ganz

Antwort von lisi3 am 24.04.2015, 8:52 Uhr

Meine "Erfahrung" stammt aus dem Jahre Annotobak im Fach Latein. Damals erschienen die 5 auch nicht auf dem Zeugnis. Neuere Erfahrungen durch meine Kinder stehen Gott sei Dank aus (hoffentlich bleibt das so zitter). Deshalb schrieb ich, dass es zumindest früher so war :-).

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Ich betrachte das mal neutral

Antwort von Ellert am 24.04.2015, 13:15 Uhr

Eigentlich wssen Eltern um die noten der Kinder, man unterschreibt ja.
Wennein Kind dann plötzlich schlechter wird am Ende der Klasse,
dann ist die Frist ja eh rum
sollte man die dann nicht wiederholen lassen nur weil die Frist nicht stimmte ?
Damit tut man denen doch keinen gefallen, die Wissenslücken schleppt man ja noch weiter mit...

dagmar

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Re: Ich betrachte das mal neutral

Antwort von Julie am 24.04.2015, 15:52 Uhr

Ist eine Regelung im NRW-Schulgesetz, über die Sinnhaftigkeit kann man - wie bei so vielen Gesetzen - trefflich streiten.
Im Übrigen müssen hier nicht bei allen Lehrern die Klassenarbeiten von den Eltern unterschrieben werden.

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kommt sowas mit Einschreiben oder muss unterschrieben werden ?

Antwort von Ellert am 24.04.2015, 18:56 Uhr

Findige Kinder die keine Arbeiten vorzeigen
werden sowas ggf abfangen...

dagmar

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Re: kommt sowas mit Einschreiben oder muss unterschrieben werden ?

Antwort von Julie am 24.04.2015, 21:36 Uhr

Ich vermute, dass man die Kenntnisnahme bestätigen muss.

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Re: kommt sowas mit Einschreiben oder muss unterschrieben werden ?

Antwort von Häckse am 24.04.2015, 22:41 Uhr

So ist es, unten ist ein Abschnitt zur Bestätigung der Kenntnisnahme, der dem Kind mitgegeben werden soll. Wir hatten das Vergnügen schon (allerdings nur, weil der Klassenlehrer bei der Abarbeitung der Listen der Fachlehrer in der Zeile verrutscht ist; die Eltern von einem Kind waren jetzt nicht "fristgerecht" vorgewarnt).

Der Hintergrund der blauen Briefe ist, so kenne ich es, der, dass nicht ausreichende Noten nicht immer am Nichtkönnen, sondern manchmal auch an mangelnder Beteiligung, keine Lust, wichtigen Gesprächen mit dem Tischnachbarn oder so etwas liegen. Bei rechtzeitiger Vorwarnung führt der elterliche Einfluss auch mal dazu, dass eine unnötige Wiederholung vermieden wird.

Wir haben hier mehrere Fächer, in denen es keine oder nur gering gewertete schriftliche Leistungsüberprüfungen gibt. Die sonstigen Noten werden Eltern aber nicht an jeder Schule mitgeteilt, an der meines Großen werden diese Noten den Kindern gesagt, aber auch nicht von allen Lehrkräften. Auch in den Hauptfächern zählt das Mündliche nicht wenig. Hier könnte ein Kind durchaus auf der Kippe stehen, ohne dass die Eltern dies mitbekämen, wenn es nicht diese Mitteilung gäbe.

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Re: Können "Blaue Briefe" auch noch später verschickt werden?

Antwort von leonessa am 25.04.2015, 0:36 Uhr

Ich habe jetzt keine Antworten gelesen - aber mein einziger "blauer"Brief" ist viele Jahr her. Wir waren zur Klassenfahrt (10. Klasse) in Berlin und Ausgang war nur bis 24 Uhr. Ein paar von uns haben mit dem damaligen Zivi ausgemacht, dass er uns später in die Jugendherberge lässt...

Dummerweise war so ein Mauerblümchen so doof und hat dem Lehrer erzählt, dass wir nicht um 24:00 Uhr zuhause waren. Das war Mitte Juli und 2 Wochen später wurde ich 16 Jahre alt.

Alle meine Freundinnen bekamen den blauen Brief zum 29. Juli - nur ich nicht - ich war da fast "sauer" - aber es war mein Geburtstag... Ich denke, der Lehrer wollte meinen16. Geburtstag nicht verderben. Im Brief stand dann, dass ich zukünftig von Klassenfahrten ausgeschlossen werde, da ich fröhlich und ohne ein Wort der Entschuldigung von einem Ausflug mitten in der Nacht aus Berlin heimkam... Ich fand das damals lächerlich (da es echt harmlos war - aber der arme Lehrer...).

Im Nachhinein habe ich erst verstanden, dass der Verweis erst nach meinem Geburtstag zuhause ankam - ich durfte ohne Ärger feiern...

LG, Leonessa

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Ich sehe jetzt erst..

Antwort von leonessa am 25.04.2015, 0:40 Uhr

... dass blaue Briefe bedeuten, dass die Versetzung gefährdet ist. Bei uns war es damals auch ein Verweis - den habe ich übrigens in den Berlin-Urlaub mit eingeklebt....

JA - es war ein blauer Umschlag (deshalb "blauer Brief"). Darin stand ja, dass ich von einer weiteren Klassenfahrt ausgeschlosen sei. Bei der Abifahrt 2 Jahre später war aber nicht mehr die Rede davon.

LG, Leonessa

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da lobe ich mir das System an unserer Schule

Antwort von Ellert am 25.04.2015, 9:32 Uhr

Wir bekamen zu Schulbeginn ein Passwort
und kommen damit ins Intranet der Schule
jedes Kind hat einen persönlichen Bereich, da werden alle Noten und vergessenen Hausaufgaben eingetragen.
Einerseits der gläserne Schüler, aber so merke ich schnell wenn Kind schwätzt im Unterricht oder auf Arbeiten nicht lernt, die angekündigt waren

dagmar

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Bei uns gibt es keine Briefe...

Antwort von Julisa am 27.04.2015, 12:56 Uhr

... sondern den Elternsprechtag. In jedem Halbjahr einer wo dann die Leistungen des Sprößlings diskutiert werden. Ich selbst kann m ich aber aus meiner Kindheit nur an einen einzigen blauen Brief erinnern. Das war in der 10. Klasse auf dem Gymnasium und da war ich versetzungsgefärdet. Damals bekamen aber eben nur die Kinder einen Brief bei denen was im argen lag, die mit problemlosen Leistungen bekamen keinen.

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