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Geschrieben von corinna b am 16.09.2014, 12:03 Uhr

Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Moin zusammen,

meine Tochter ist für 4 Monate in Wales zum Schüleraustausch. Meine Frage, siehe oben, müssen wir die Beiträge für ihren Hip Hop Tanzkurs weiterzahlen?

Haben ne Einzugsermächtigung.....aber eigentlich wird ja keine Leistung erbracht, oder`?

Lieber Gruß, Corinna

 
9 Antworten:

Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von Marion mit Flo & Nessi am 16.09.2014, 12:09 Uhr

Da musst du mal im Vertrag nachsehen. Wie soll denn hier jemand wissen was da drin steht?

LG
Marion

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Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von Hexelillie am 16.09.2014, 12:15 Uhr

Bei uns müssten die Gebühren weitergezahlt werden,
weil sie ja noch Mitglied im Verein ist und der Verein Versicherungen und verbände für sie in der zeit auch weiter bezahlen muß.
Oder ist deine Tochter Aus den Verein ausgetreten?

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Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von Pamo am 16.09.2014, 12:19 Uhr

Die Leistung wird schon erbracht, der Kurs findet doch statt? Nur deine Tochter geht nicht hin.

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Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von Trini am 16.09.2014, 12:22 Uhr

Kommt wirklich auf Euren konkreten Vertrag an.

Bei uns in der Muckibude könnte man den Vertrag ruhend stellen.
Aus dem Sportverein müsste man für die zeit austreten.
Und mit dem Menschen vom Nachhilfeinstitut müsste ich wohl beraten (weil dieser Fall im Vertrag gar nicht vorgesehen ist).

Trini

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Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von Birgit67 am 16.09.2014, 13:15 Uhr

sprich doch einfach mit den Verantwortlichen ob in den 4 Monaten der Beitrag ruhen kann.

Es ist Eure Entscheidung an dem Schüleraustausch in der Lände mitzumachen - aber ohne Kündigung muss der Verein weiter gezahlt werden - es können aber Sonderabsprachen getroffen werden - je nachdem was auch in der Satzung steht und was in der Mitgliederversammlung für die Abteilung besprochen wurde.

Hier kann Dir keiner helfen - normal muss man weiter zahlen - aber nachfragen hat noch nie geschadet wenn man freundlich bleibt.

Gruß Birgit

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Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von DK-Ursel am 16.09.2014, 13:35 Uhr

Hej allesammen!

Das sehe ichwie die meisten---fragt freundlich nach, ob es möglich ist, den Vertrag ruhen zu lassen.
Wenn ich das mal bei unsaufVereinigungen und Musikshcule übertrage, denke ich,es würde für die Saison weiterlaufen,denn die Träger haben mit dem Betrag gerechnet.
Wir im Chor z.B. können uns nicht leisten, da Rabette zu geben --- das Budget ist eng, das Kontingent wird danach errechnet, wieviel Mitglieder wir haben - zahlende eben.

Von daher:
Das ist vermutlich Kulanzsache, fragt nach -aber im Prinzip verpflichtet man sich(beiuns) für eine Saison - wie oft man selber dann da ist, bleibt einem selbst überlassen und liegt nicht in der Verantwortung der Vereinigung.

Gruß Ursel,DK

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Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von Silvia3 am 16.09.2014, 13:54 Uhr

Ihr wisst doch nicht erst seit heute, dass das Kind auf Schüleraustausch geht, wieso klärt man so etwas nicht vorher? Es gibt doch bestimmt Kündigungsfristen in der Tanzschule bzw. man kann langfristig im voraus klären, ob man den Vertrag ruhen lassen kann.
Für diesen Monat habt Ihr die Kosten sicher am Bein, für die nächsten Monate seid Ihr wahrscheinlich auf die Kulanz der Tanzschule angewiesen. Da der Kurs stattfindet, Dein Kind aber nicht hingeht, hat die Tanzschule ihre Vertragspflicht erfüllt und hat Anrecht auf Bezahlung.

Silvia

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Re: Ist sie schon weg oder wird sie demnächst weg sein?

Antwort von Franke am 16.09.2014, 19:23 Uhr

Da sollte man sich umgehend kundig machen, wenn absehbar ist, dass man mehrere Monate nicht da sein wird und dann kann man sich gegebenenfalls passend verhalten, zum Beispiel für ein halbes Jahr abmelden, falls das immer halbjährlich läuft.

Wenn jemand während des laufenden Kurses damit ankommt, dann wird die Tanzschule das bestimmt doof finden, wenn der Kurs entweder voll ausgebucht ist und einige Interessenten abgewiesen wurden oder gerade so die Teilnehmerzahl erreicht wurde, ab der man die Durchführung für rentabel hält.

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Re: Kind 4 Monate im Schüleraustausch- müssen die Tanzschulgebühren weiter gezahlt w

Antwort von Patti1977 am 17.09.2014, 8:18 Uhr

Die Leistung wird erbracht, sie nutzt sie nur nicht. Direkt dort um Aussetzung Vertrag bitten.

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