Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Franke am 04.06.2014, 18:55 Uhr

Intensivtäter vor Gericht

Heute in der Tageszeitung: Serienweise Straftaten, 15-jähriger vor Jugendschöffengericht.

Nachdem der 15-jährige bereits im März 2013 zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt wurde, begann er eine neue Serie von Straftaten.

Im April 2013 verletzte er einen Mitschüler im Schulbus, indem er diesem mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlug. Folgen: Schädelprellung, Kopfschmerzen und Übelkeit.

Von Juli bis Dezember 2013 erpresste er von zwei Mitschülern 780 €. Er drohte den Brüdern unter anderem damit, dass er deren Elternhaus in die Luft sprengen und sie krankenhausreif schlagen würde, wenn sie nicht zahlen. Die Drohungen erfolgten teilweise unter dem Vorzeigen einer Schreckschusspistole sowie diverser Messer.

Ganz schlimm, wenn Kinder weder zu ihren Eltern noch sonst irgendjemand genügend Vertrauen haben, über ein solches Geschehen zu berichten.

Ende 2013 lockte er mit einem 18-jährigen Mitangeklagten einen 45-jährigen, mit dem sie "eine Rechnung offen hatten", in eine Falle. Beim Festplatz einer Kleinstadt führte der 15-jährige den Mann in eine dunkle Gasse, wo ihn zunächst der 18-jährige mit den Fäusten traktierte. Dann holte der 15-jährige wie abgesprochen zwei Schreckschusspistolen hervor und forderte den Mann auf, Armbanduhr und Bargeld herauszugeben. Ansonsten würde er "andere Schritte" einleiten. Die Angeklagten erbeuteten neben der Armbanduhr noch 12 € Bargeld.

Nachdem die Taten im Dezember 2013 bekannt waren, verbrachte der 15-jährige die Zeit bis zur Hauptverhandlung zunächst in Untersuchungshaft und dann in einer Unterbringungseinrichtung für jugendliche Straftäter. Er gab sich in der Verhandlung geläutert, die Zeit in der Haft habe ihn beeindruckt, er räumte wie auch der Mittäter alle Taten ein und versicherte, in Zukunft keine weiteren Taten zu begehen.

Der Staatsanwalt plädierte auf vier Jahre Haft ohne Bewährung für den 15-jährigen und eineinhalb Jahre auf Bewährung für den 18-järigen.

Die Urteile lauteten auf zwei Jahre auf Bewährung für den 15-jährigen und acht Monate auf Bewährung für den 18-jährigen. Für die Dauer der dreijährigen Bewährungszeit soll der 15-jährige der Unterbringungseinrichtung für jugendliche Straftäter "verbunden" bleiben.

Natürlich ist in Berlin alles noch viel schlimmer, aber ich finde, es ist schlimm genug. Wir sind weder Metropole noch verfallendes Industriegebiet des letzten und vorletzten Jahrhunderts. Sondern sehr überschaubare Stadt mit viel flachem Land außenherum.

 
1 Antwort:

Re: Intensivtäter vor Gericht

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.06.2014, 22:07 Uhr

Und dieser einzelne 15jährige repräsentiert Eure ganze Region? Echt?

Immerhin ist das Verhalten des Knaben nicht "normal", sonst stünde es nicht in der Zeitung. Das würde mir viel mehr Sorgen machen - also wenn es gar nicht mehr erwähnenswert wäre.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.