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Geschrieben von Ninaaa am 17.09.2013, 11:44 Uhr

Handys einsammeln in der Schule

Hallo!

Werden bei Euch in der Schule die Handys eingesammelt, wenn die Kinder damit stören?
Mein Mann hat letzte Woche das Handy einer Schülerin eingesammelt, da sie nur am tippen war, hat es auf den Spülschrank gelegt und als er es ihr am Ende der nächsten Stunde wiedergeben wollte war es geklaut...
Logischerweise muss er es nun bezahlen...kostete 399€.
Also wird er wohl nie wieder ein Handy einkassieren.

Wie ist das bei Euch an den Schulen?

LG, Nina

 
67 Antworten:

Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Graupapagei3 am 17.09.2013, 12:21 Uhr

Also mein Lehrermann hat auch schon öfter mal ein Handy eingesammelt, allerdings lässt er das dann auch nicht offen rumliegen.

Da im Unterricht Handyverbot gilt, gibt es das Handy auch nicht nach der Stunde zurück, sondern es darf von den Eltern abgeholt werden. Bis das passiert, wird es weggeschlossen.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Ebba am 17.09.2013, 12:22 Uhr

Ja, werden eingesammelt. Die Kinder können sie sich dann, nach Schulschluss beim Rektor wieder abholen. Allerdings habe ich den Eindruck, gewonnen aus Erzählungen meiner Tochter, dass die Lehrer die unerlaubte Handynutzung auch ganz gerne mal übersehen, weil ihnen das Prozedere zu lästig und ihnen die Nutzung vmtl auch egal ist, solange der Schüler durch den Unterricht nicht stört.
Wenn allerdings ein Handy eingesammelt wird, dann muss es selbstverständlich auch sorgfältig behandelt und sicher verwahrt werden.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von IngeA am 17.09.2013, 12:25 Uhr

Hallo,

bei uns werden die Handys eingesammelt wenn irgendwo eins auftaucht. Die Dinger werden außerhalb der Schultasche nicht geduldet. Lehrer sammelt ein (in die eigene Tasche) und gibt sie nach dem Unterricht im Sekretariat ab. Und dort können sich die Schüler das Teil nach dem Unterricht auch wieder abholen.
Irgendwo einfach hin legen wo die Schüler dran kommen, sollte ein Lehrer so was nicht.

LG Inge

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Expression am 17.09.2013, 12:26 Uhr

Handys sind bei uns, nach Absprache mit den Eltern durch Elternvertreter, verboten. Auch jegliche iPODs, iPADs, Nintendos etc. Bin ganz froh, dringende Anrufe können jederzeit und kostenlos vom Sekretariat geführt oder angenommen werden. Unsere Schule ist allerdings nicht sooo gross.
Ausserhalb des Schulgeländes darf telefoniert, gezockt usw werden (gilt übrigens auch für die Eltern)

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Zwurzenmami am 17.09.2013, 13:08 Uhr

Handys werden hier auch eingesammelt, allerdings bleiben die dann bis Freitag mittag im Tresor der Schule und die Kinder kriegen es nur mit Unterschrift der Eltern auf einem bestimmten Vordruck wieder, das finde ich schon ganz schön dreist.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von trisha0570 am 17.09.2013, 13:12 Uhr

"Dreist" finde ich, dass man während des Unterrichts mit seinem Handy spielt.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von shinead am 17.09.2013, 13:53 Uhr

>>das finde ich schon ganz schön dreist.

Das ist nicht nur dreist, das ist verboten. Eigentum einzubehalten ist in Deutschland (zum Glück) nicht so einfach wie sich Schulen das vorstellen.

Ich stünde am morgen des nächsten Tages vor dem Rektor und würde es persönlich abholen.

Ja, in der Unterrichtsstunde hat ein Handy nichts verloren und der Lehrer darf gerne das Ding einsammeln. Es geht m.E. sogar in Ordnung das Handy bis zum Ende des Unterrichts durch die Schule verschlossen zu verwahren. Aber dann müssen sie es wieder rausgeben (und sich die Bestätigung der Eltern gerne am anderen Tag einsehen).

Unrecht (=spielen mit Handy im Unterricht) wird nicht besser, wenn man es mit Unrecht (Verletzung von Besitz- und Eigentumsrechten) bekämpft.
Auch eine Schulordnung steht nicht über der dt. Gesetzgebung!

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von kanja am 17.09.2013, 14:20 Uhr

Hallo,

an den Schulen meiner Kinder gilt auf dem Schulgelände Handyverbot. Klar halten sich nicht alle dran. Was gemacht wird, wenn jemand beim Telefonieren/simsen erwischt wird, habe ich noch nicht mitbekommen.

Die neue Mathelehrerin meiner Tochter hat jetzt angekündigt, bei Klassenarbeiten die Handys einzuziehen.

Ich find's ok, hab kein Problem damit.

lg Anja

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Zwurzenmami am 17.09.2013, 14:21 Uhr

Söhnchens Handy wurde aber nicht in der Schule eingezogen sondern auf dem Weg zum Sportplatz in der Pause und außerhalb des Schulgeländes.

Ich hätte kein Problem damit, wenn das Handy am Ende des Schultages zurückgegeben werden würde, aber das bis Freitag behalten geht gar nicht

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von dezemberstern am 17.09.2013, 14:49 Uhr

Bei uns werden die Handy auch eingesammelt und im Sekretariat deponiert. Ein Elternteil kann es dann gegen Unterschrift am nächsten Tag abholen. Finde ich absolut in Ordnung, da laut Schulordnung Handys auf dem Schulgelände verboten sind und die Schüler daher selbst Schuld sind, wenn sie es doch während der Schulzeit benutzen und erwischt werden.

Finde ich sehr schade für Deinen Mann, dass er das Handy bezahlen muss und nun als - verständliche- Konsequenz keine mehr einsammeln will. Ich würde allerdings noch mal überprüfen, ob bei Euch nicht auch ein Verbot von Handys in der Schulordnung steht, dann wäre es evtl. einfach Pech für den betreffenden Schüler, wenn er das Handy verbotenerweise benutzt hat und es später weg ist.

Bei uns haftet die Schule NICHT für gestohlene Handys, da ein Verbot ausdrücklich geregelt ist.

Ich kann die Eltern hier nicht verstehen, die sich darüber aufregen, dass Mobiltelefone eingezogen werden, wenn damit IM Unterricht gespielt wird. Wenn das alle machen würden... Ein Handy hat im Unterricht nichts zu suchen und daher sollten betreffende Schüler mit den Konsequenzen leben müssen. Vielleicht lernen sie eher daraus, wenn das Teil mal ein paar Tage von der Schule konfisziert wird.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von shinead am 17.09.2013, 15:19 Uhr

>>Bei uns haftet die Schule NICHT für gestohlene Handys, da ein Verbot ausdrücklich geregelt ist.


Wenn ein Lehrer das Eigentum eines Schülers "Einzieht" und dann nicht sorgfältig verwahrt, dann ist er (Schulordnung hin oder her) schadenersatzpflichtig.

Auch Schulen können sich nicht über Gesetze stellen - und das ist gut so!

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von shinead am 17.09.2013, 15:24 Uhr

Der Rektor hätte mich schon persönlich kennen gelernt.

Wäre er hartleibig, sogar meinen Anwalt.

Ich kann ohne weiteres einsehen, wenn mein Kind Mist baut. Das heißt aber nicht, dass ich es nicht vor einer ungerechten (weil rechtswidrigen) Strafe nicht beschütze.

Ich würde dann das Handy verwahren. gegebenenfalls sogar länger als Freitag. Aber das ist MEIN Erziehungsauftrag. Nicht der, der Schule.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Birgit67 am 17.09.2013, 15:25 Uhr

bei uns wird alles eingesammelt wenn auch nur ein Stückchen Kopfhöhrer aus irgendeiner Tasche schaut - das ganze kommt in den Tresor des Rektors die Kinder einen Zettel dass nur die Eltern das Handy abholen können.

Allerdings sagt der Rektor dass ständig irgendwelche Signaltöne aus dem Tresor kommen bis die Akkus leer sind - abgeholt werden die wenigsten Teile - im Bezug auf das Konsumverhalten versteht der Rektor das nicht- überall wird gemeckert wenn kosten auf die Eltern zukommen - aber wenn das Handy weg ist kommt keiner und die Kinder laufen ein paar Tage später mit neuem Handy rum

Gruß Birgit

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Zwurzenmami am 17.09.2013, 16:09 Uhr

netterweise hab ich das ganze erst Donnerstagabend erfahren, dass ihm sein Handy abgenommen wurde, weil ich den Zettel ja unterschreiben
musste, abgenommen wurde es am Montag

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von andrea_m am 17.09.2013, 16:12 Uhr

Ohhh, das ist aber doof :-( ich weiß, eh zu spät, aber warum hat er es nicht verschlossen?
Ich würde hier in Zukunft ganz klar die Rahmenbedingungen mit Eltern und Schülern abstecken.

Lg

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nachtrag

Antwort von andrea_m am 17.09.2013, 16:14 Uhr

Ich als Mutter hätte kein Problem es am Ende des Tages abholen zu müssen, und als besseren lernefekt fürs kind hätte ich dazu vermutlich erst 2 oder 3 tahe später zeit ;-)

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von anico am 17.09.2013, 17:05 Uhr

hey,
schülerInnen und eltern ist der umgang mit handys in der schule durchaus bekannt. wenn also eine lehrer das handy einzieht, weil "aus versehen" sms ankommen oder es läutet, ist das i.o. traurig, dass es mütter/ eltern gibt, die sich aufpumpen, wenn der lehrer seinem erziehungs- und bildungsauftrag nachkommt.
wären die kinder von zu hause entsprechend angehalten, das handy in der schule nicht bzw. nur im notfall zu benutzen, wäre diese unsäglich diskussion hier nicht. ich denke, es müsste im sinne der eltern sein, wenn lk und eltern an einem strang ziehen.
wollen eltern denn nicht, dass wertvolle unterrichtszeit auch mit solchem gefüllt wird?

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von taram am 17.09.2013, 18:37 Uhr

Oberschule? Ihr habt garantiert die Hausordnung unterschrieben, es ist laut unserem Direktor sogar schon gerichtlich abgesegnet, dass es über Wochen einbehalten werden darf. Wer sich vor den Rektor stellt und sein Eigentum einfordert - schießt sich selbst ins Knie - das Kind wird die Schule wechseln dürfen - im schlimmsten Fall - also nix mit "mein Eigentum"

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Rechtswidrig?

Antwort von ungewohnt am 17.09.2013, 20:07 Uhr

Wenn die Schulkonferenz - höchstes Gremium in der Schule, gewählte Vertreter der Eltern und Schüler! - beschließt, dass eine Schule handyfrei ist, so ist dies ein Beschluss, der gültig ist.
Wie die Schule damit umgeht, wird auch beschlossen.
Es ginge auch: Handy einsammeln und 1 x monatlich wird es an das städt. Fundbüro weitergeleitet.
Das hat nichts mit Gesetzesbruch zu tun. DEN begehen die Schüler und die Eltern, die dies nicht unterbinden.
Ich ärger mich auch, dass ich nicht mal eben eine SMS schreiben kann. Aber ich respektiere die Entscheidung.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von shinead am 17.09.2013, 20:13 Uhr

Klar ist, kein Schüler darf im Unterricht mit dem Handy spielen. Es ist selbstverständlich aus zu stellen oder mindestens auf lautlos zu regeln.

Macht mein Kind einen Fehler, wird es aber nicht unrechtmäßig dafür bestraft. Wenn einer das Handy einzieht, dann bin ICH das. Nicht der Rektor einer Schule.

>>es ist laut unserem Direktor sogar schon gerichtlich abgesegnet, dass es über Wochen einbehalten werden darf.
Sagen kann man viel wenn der Tag lang ist. Ein solches Urteil würde ich gerne belegt haben. Ich habe eben gerade im Netz gesucht und kein entsprechendes Urteil gefunden.

Einbehalten des Handys bis Unterrichtsschluss ist ok. Danach ist gem. §985 BGB auf Aufforderung des Eigentümers wieder auszuhändigen.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Ninaaa am 17.09.2013, 20:31 Uhr

Ja, er hat es ja in seine Obhut genommen. Daher muss er es natürlich bezahlen.
Er hat es ein paar Meter entfernt von dem Pult auf einen Spülschrank gelegt und während der Stunde eine Arbeit geschrieben. Es kann nur jemand genommen haben, der zwischendurch auf die Toilette gegangen ist, aber das waren wohl mehrere. Das ärgert ihn am meisten...dass es einer aus der Klasse gewesen sein muss ....

LG, Nina

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von salsa am 17.09.2013, 20:31 Uhr

bei uns war auch mal der versuch, dass die handys erst am freitag nachmittag herausgegeben werden, doch bei uns kommen viele kinder mit weiterer entfernung oder auch nachbarstädten ...und dann sollen die kids ihr handy wieder haben. wir hatten uns dann auch auf diesen paragrafen bezogen und haben jetzt die vereinbarung, dass die handy zum schulschluß wieder herausgegeben werden .

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von glückskinder am 17.09.2013, 20:39 Uhr

Sie dürfen es nicht draußen haben. Werden sie erwischt, wird ermahnt, beim zweiten Mal nehme ich es weg und sie bekommen es am Ende des Tages wieder und beim dritten Mal müssen es die Eltern abholen.

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Ist tatsächlich so, eben gerade mit unserem RA drüber gesprochen....

Antwort von shinead am 18.09.2013, 8:56 Uhr

Wenn die Schulordnung (egal von wem beschlossen) rechtswidrige Vorgehen (Verletzung des Eigentumsrechts ist illegal!) enthält und keine salvatorische Klausel enthält, dann ist rein rechtlich die komplette Schulordnung ungültig.

Die Wegnahme des Handys innerhalb der Unterrichtszeit ist in Ordnung, aber nach dem Unterricht ist dem Herausgabeanspruch des Eigentümers statt zu geben. Alles andere erfüllt den Tatbestand des Diebstahls.

Eine Schulordnung darf sich nicht (und niemals) über die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland stellen.

Sonst dürften einzelne Schulen wieder die Prügelstrafe einführen. Per Schulordnung. Man hat die ja unterschrieben...

So geht es halt nicht. Und m.E. sollte man das dem Rex auch sachlich mitteilen.

Wir als Eltern dürfen im Rahmen von erzieherischen Maßnahmen mehr. Da wäre das Einziehen eines Handys für längere Zeit absolut in Ordnung. Auch Haus- oder Stubenarrest (der sonst den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt) ist für Eltern ok. Nicht für die Schule (weshalb Nachsitzen auch mit den Eltern abgesprochen werden muss!).

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von 2auseinemholz am 18.09.2013, 8:57 Uhr

Hallo!

Bei uns gibt es die Schulordnung, die unterschrieben werden muss von den Eltern und Schüler (oder auch nicht, aber da kann man ja in einen andere Schule gehen.)

Da steht drin, dass Handy-Verbot im Unterricht gilt.Wird dagegen verstoßen, darf der Lehrer das Handy einziehen, das Handy kann jederzeit von den Eltern bei dem Rektor abgeholt werden. Den Schülern wird das Handy vom Rektor grundsätzlich nicht übergeben. Filmen und Photographieren ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten, das Handy wird dann auch eingezogen.

Ich finde es sehr gut so!

Was passiert, wenn blöderweise dann Handys verschwinden, wenn der Lehrer die eingezogen hat, weiß ich nicht. Bei uns plädiert der Rektor aber auch dafür, dass ein Handy für Schüler außer Telefonieren und SMSen sonst nichts können muss, also kann es durchaus auch ein Billig-Teil sein.

Ein Kind mit einem 399,- Handy in die Schule zu schicken und dann noch den Ersatz beim Lehrer zu betreiben, nachdem das Kind Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, finde ich an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Hat Dein Mann den Gebrauchswert ersetzt oder den Neuwert?
Als Lehrer würde ich vermutlich diese Dreistigkeit notgedrungen mitmachen, aber ich hätte Mühe dem Kind und dessen Familie unvoreingenommen entgegenzutreten.

LG, 2.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von shinead am 18.09.2013, 9:03 Uhr

Ok. Ein anderes Beispiel (vielleicht findest Du dann die Dreistigkeit nicht mehr soooo außergewöhnlich).

Du parkst falsch und die Politesse lässt Deinen Wagen abschleppen. Nach ein paar Telefonaten mit Polizei und dem Abschleppdienst findest Du es auch nach Rückkehr heraus und machst Dich auf den Weg zur Verwahrungsstelle des Abschleppers.

Dort ist Dein Wagen nicht aufzufinden. Der Platz, an dem es abgestellt wurde ist leer.

Würdest Du jetzt vom Abschleppdienst Schadenersatz verlangen?
Immerhin gibt es ja die Straßenverkehrsordnung gegen die Du verstoßen hast (einer Ordnung, der Du ja durch Betrieb des Fahrzeuges zugestimmt hast).

Jetzt war es auch noch ein nigelnagelneuer Mercedes.
Warum sollte also der Abschlepper den Mercedes erstatten. Warum geht man eigentlich mit einem so teuren Auto auf die Straße? Ein kleiner Chevy hätte Dich doch auch von A nach B gebracht.

Ist es jetzt wirklich noch Dreist Schadenersatz zu verlangen?

Wenn ich das Eigentum eines anderen an mich nehme, dann muss ich halt darauf aufpassen.
Mit ein bisschen Glück zahlt das die Haftpflichtversicherung.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Reni+Lena am 18.09.2013, 9:37 Uhr

Handy muss im Schulhaus aus sein.
Am Pausenhof / in der Pause ist es erlaubt.
Wird ein Kind im Unterricht damit erwischt wird es vom Lehrer eingezogen, im Direktorat abgegeben und darf nur von den Eltern abgeholt werden.
Die Kinder und Eltern bekommen diese Schulregel jedes jahr neu ausgehändigt und müssen sie beide unterschreiben.

Lg reni

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von 2auseinemholz am 18.09.2013, 10:02 Uhr

Hallo!

ich finde es einen Ausdruck von sozialer Inkompetenz, wenn der Umgang zwischen Lehrern, Eltern und Schülern ausschließlich auf dem Rechtsweg erfolgen muss. Der Rechtsweg ist der Weg, den man gehen muss, wenn eine Einigung zwischen Menschen nicht möglich. Es wäre ehrlich gesagt auch nicht die Umgebung, wo ich mein Kind gerne hinschicken würde und wo ich das Vertrauen hätte, dass es dort auch humanistische Bildung erfährt und zu einer integren Persönlichkeit heranreifen kann.
Gegenseitigen Respekt und Anerkennung und Vertrauen, ist rechtlich nicht einklagbar, und tatsächlich wenn es daran mangelt, dann muss auf die etwas seelenlose Rechtsordnung zurückgegriffen werden um das Zusammenleben einigermaßen erträglich zu machen.
Wenn ich die Schulordnung unterschreibe, dass meinem Kind das Handy abgenommen werden darf, dann erlaube ich und ermuntere die Lehrerschaft mich in meiner Erziehung mit dieser Tat zu unterstützen.
Ehrlich gesagt es könnte den Lehrern egal sein ob mein Kind während des Unterrichts schläft, zockt, oder sonstwas macht (solange die anderen Kinder ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können), für die Noten in der mündlichen Mitarbeit werden sie schon die richtige Bewertung finden. Es ist auch deutlich weniger aufwendig für die Lehrer einfach gar nicht einzugreifen - und als Dozent: ich kann dir versichern, nach 2 Stunden stört es einen an der Tafel gar nicht mehr das eine gemütliche (Internet-)Kaffeefhausathmosphäre aufkommt. Aber auf dem Niveau will ich mich gar nicht mit der Schule treffen.

Im Kontext deines "Vergleiches": mich verbindet mit der (Verkehrs-)Polizei herzlich wenig. Es handelt sich tatsächlich um ein absolut emotionsloses Verhältnis und wenn ich Strafen zahlen muss, dann ärgere ich mich höchstens über mich! Ich würde mich auch nicht sonderlich aufplustern, wenn mein niegelnagelneuer Mercedes bei einem Abschleppmanöver verschwindet.
Ich glaube kaum, dass die Polizei oder der Abschelppdienst den Wagen erstattet!?!?! Die Polizei wird vermutlich versuchen den Diebstahl aufzuklären, ansonsten sind die Versicherungen zuständig. Mit Sicherheit werde ich auch eine Teilschuld tragen, weil ohne meine Ordnungswiedrigkeit das Auto gar nicht in die Finger des Abschelppdienstes gelangt wäre!
Meine Ordnungswiedrigkeit wird vermutlich bestehen bleiben und den Abschleppdienst werde ich auch zahlen müssen! Der Abschelppdienst wird nur dann eine Teilschuld bekommen, sofern er meinen Wagen falsch abgestellt hat - was wohl kaum der Fall sein wird, oder es ist wirklich ein Fehler passiert!
Ob ich mein Auto wieder sehe ist eine andere Geschichte!

LG, 2.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Solaris am 18.09.2013, 10:12 Uhr

Schreckliche Situation. Gibt es keine Kameras in dieser Schule?

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von shinead am 18.09.2013, 10:29 Uhr

Ich will gar nicht den Rechtsweg begehen.

Ich möchte nur, dass mein Kind seine Rechte kennt (und kennenlernt), genauso wie seine Pflichten und mein Kind soll wissen, dass ich "für es kämpfe", wenn seine Rechte eingeschränkt werden.
Das ist m.E. schon ein humanistischer Ansatz.

Im Beispiel glaube ich schon, dass Dich der Verlust Deines Autos kratzen würde.

>>Mit Sicherheit werde ich auch eine Teilschuld tragen, weil ohne meine Ordnungswiedrigkeit das Auto gar nicht in die Finger des Abschelppdienstes gelangt wäre!
Nein. Eigentum ist auch dann zu schützen, wenn der Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit begeht.
Stehst Du im absoluten Halteverbot und Dir fährt jemand ins Auto, ist trotzdem der Unfallverursacher, nicht der Falschparker schuld.
Letzterer wird einen Strafzettel bekommen...

Ich plädiere für das Pflichtfach "Recht" an allen Schulen.

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naja,...

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 10:54 Uhr

es ist ein Jahr alt und hätte nun noch einen Wert von etwa 200,-€. Soviel will sie auch haben. Also mein Mann kann das Mädchen und die Familie schon verstehen, dass sie einen Ersatz haben wollen. Sie kann ja nichts dafür, dass es wegkam.

Er ist eher enttäuscht darüber, dass es jemand aus seiner Klasse haben muss.

LG, Nina

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ups, das sollte an zweiauseinemholz...

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 10:55 Uhr

ist zu weit runtergerutscht

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Kameras?

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 10:58 Uhr

im Klassenraum?
nee

Er war ja auch die ganze Zeit über in diesem Raum.
Also praktisch vor der Nase weggeklaut....

LG, Nina

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Da muss es doch ein Schüler der Klasse gewesen sein.

Antwort von Trini am 18.09.2013, 11:12 Uhr

Ich tippe auf den Besitzer des Handys.

Trini

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von shinead am 18.09.2013, 11:31 Uhr

>>Die Kinder und Eltern bekommen diese Schulregel jedes jahr neu ausgehändigt und müssen sie beide unterschreiben.

In Mietverträgen steht auch noch häufig die Renovierungsklausel drin.
Die Mietverträge werden unterschrieben und im Falle eines Auszugs auf die Nichtigkeit der Klausel hingewiesen.

Nur weil ich etwas unterschreibe, erkläre ich mich nicht mit widerrechtlichen Passagen einverstanden.
Zum Glück gibt man seine Rechte in Deutschland so schnell nicht ab.

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Re: ups, das sollte an zweiauseinemholz...

Antwort von 2auseinemholz am 18.09.2013, 11:44 Uhr

... nun ja ich kann es nur ein bisschen verstehen, dass das die Eltern den vollen Gebrauchswert wieder haben wollen und das vom Lehrer. Damit gehen die davon aus, er würde es vorsätzlich nicht mehr herausgeben wollen ...

Ich kann nicht nachvollziehen um welche Klassenstufe es sich handelt, aber ein Diebstahl in der Klasse oder im Umfeld der Klasse, zumal es dazu führt, dass ein Lehrer verdächtigt wird, lässt sich normalerweise aufklären. - Zur Not würde ich mich als Lehrer mit der Polizei beraten. Da müssen die normalerweise gar keine großen Ermittlungen anstellen - normalerweise reicht doch ein Appell mit der Ansage, dass der Lehrer jetzt 200,- blechen muss und die Möglichkeit es anonym irgendwo abgeben zu können. Oder die Kinder sind schon so hartgesotten, dass es echt kein Spaß macht dort zu unterrichten.

Als Lehrer würde ich schon einiges dafür tun, den Diebstahl aufzuklären. Zur Not auch eine Anzeige bei der Polizei - dann müssen die offiziell ran.

LG, 2.

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Re: ups, das sollte an zweiauseinemholz...

Antwort von shinead am 18.09.2013, 11:55 Uhr

Es verdächtigt doch niemand den Lehrer des Diebstahls...

Er hat aber das Handy innerhalb des Unterrichts an sich genommen. Es wurde geklaut, als es in SEINEM Besitz war. Damit ist er Schadenersatzpflichtig.

Wie gesagt, ich würde auf jeden Fall mal bei der Haftpflichtversicherung anfragen. (Eine Anzeige gegen unbekannt ist da wahrscheinlich notwendig.)

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Re

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 11:55 Uhr

Also verdächtigt wurde er als Lehrer nie. Es haben ja auch andere gesehen, dass das Handy plötzlich weg war. Er hat sich dann gleich eine andere Kollegin und einen Koordinator zur Hilfe geholt. Der hat dann angeordnet, dass alle Schüler in der Klasse bleiben und beim Herausgehen freiwillig ihre Taschen zeigen, aber sie konnten die Schüler ja kaum durchsuchen. Danach hat der Klassenlehrer nochmal mit allen gesprochen, dass das Handy anonym abgegeben werden kann und demjenigen ist auch klar, dass mein Mann das bezahlen muss. Hat aber keinen Erfolg gehabt, es ist bis jetzt nicht wieder aufgetaucht.
Der Schulleiter meinte nur "Pech, dann müssen Sie das jetzt wohl bezahlen!". Mein Mann dachte erst noch, dass es für solche Fälle vielleicht eine Schulversicherung gibt, da es im Dienst passiert ist.
Vom Alter her sind die schon etwas älter, es ist eine Berufsschulklasse.

LG, Nina


LG, Nina

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Re: Re

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 11:56 Uhr

Ach ja, Polizei.
Die Schülerin war bei der Polizei und hat den Diebstahl angezeigt.

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Re: Da muss es doch ein Schüler der Klasse gewesen sein.

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 11:59 Uhr

Ja, muss es.

Keine Ahnung, mein Mann meint eher nicht, sie wäre nicht der Typ dafür. Aber woher soll man das schon wissen.....

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Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von Reni+Lena am 18.09.2013, 14:33 Uhr

Die meisten Handys sind Vertragshandys und gehören rechtlich den Eltern.
Insofern ist es nicht widerrechtlich sie nur dem Besitzer auszuhändigen.
So hat man es uns erklärt.
Die schule muss in dem Fall auch nicht unterscheiden zwischen Prepaid, Billig und Vetrags- Teuer- Handy sondern darf allgemein davon ausgehen, dass das Handy rechtlich dem Erziehungsberechtigten gehört.
nachprüfen ob ein Handy schon abbezahlt ist oder im vertrag der Eltern gebunden kann man nicht..insofern ist es berechtigt das Handy einzubehalten.


Lg reni

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Polizei? Anpeilen?

Antwort von Daffy am 18.09.2013, 15:05 Uhr

Wenn etwas von so hohem Wert gestohlen wird und dann noch aus so einem überschaubaren Täterkreis, ist es dann nicht geboten, Anzeige zu erstatten? Solange die Sim-Karte nicht gewechselt wurde, könnte man das Handy anpeilen - was wetten wir, dass der Datenschutz dem im Wege steht? Aber irgendetwas muss doch noch passieren - von den eigenen Schülern im Klassenzimmer um 400,- erleichtert und nichts passiert; das ist schon erschütternd.

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von shinead am 18.09.2013, 15:12 Uhr

Doch...

Eine individuelle Prüfung ist notwendig. Eine Benachteiligung eines Eigentümers (und bei uns werden Handys gekauft, nicht geleast, gemietet oder abbezahlt) darf nicht aufgrund einer "allgemeinen Annahme" geschehen. Solche Handys kriegen Teenies zu Weihnachten, Geburtstag, Namenstag, Ostern, Zeugnistagen, etc. geschenkt. Damit sind sie rechtmäßiger Eigentümer. Und das auch, wenn der vorherige Eigentümer noch Raten beim Verkäufer über den Handyvertrag zu zahlen hat. Die Sim-Karte (=Kartenvertrag) gehört dann dem Vertragsnehmer. Das abzuzahlende Handy dem Beschenkten. Schließlich ist es nicht verboten Geschenke auf Raten zu kaufen.

Im Zweifel würde ich immer davon ausgehen, mit dem rechtmäßigen Eigentümer zu sprechen, der einen berechtigten Herausgabeanspruch hat.

Die unrechtmäßige Einbehaltung von Eigentum ist und bleibt Diebstahl. Und eine Schulordnung steht nie über dem BGB und der Verfassung. Eigentum ist nämlich als Grundrecht dort verankert.

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Ich hätte die "Bande" gar nicht aus dem Raum gelassen.

Antwort von Trini am 18.09.2013, 15:13 Uhr

Da muss man ja gar nicht in die Taschen gucken.
Nur die Nummer des Handybesitzers anpeilen und lauschen, wo es klingelt/vibriert.
Trini

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von Reni+Lena am 18.09.2013, 15:43 Uhr

deiner Definition nach wäre es also rechtlich in Ordnung dem Schüler das Handy auszuhändigen und die Sim-Karte einzubehalten und nur den Eltern auszuhändigen???

Ist doch lächerlich, sorry!

Wenn sich der Fratz nicht an die Regeln hält, dann braucht er sich nicht auch noch beschweren wenn er bestraft wird.
Ich als Elternteil würde def hinter der Schule stehen. Mein Kind könnte sich noch eher eine gewaltige Standpauke von mir abholen als dass ich die Schule da irgendwie anpfeifen würde.
Rechtliche Schritte muss ja immer noch ich einleiten und das könnte mein Kind vergessen!!!
Eltern die so was machen haben für mich einen an der Klatsche!!!
Welches Kind nimmt denn bitte Schule und Lehrer ernst wenn bei so was gleich die Eltern mit Anzeige bzgl. Diebstahl drohen???

Lg reni

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von 2auseinemholz am 18.09.2013, 16:28 Uhr

Nun ja, vor Gericht und auf hoher See ist man sowieso dem lieben Gott ausgeliefert ..... oder hast Du ganz genaue Kenntnis über die tatsächliche Rechtsprechung in so einem Fall?

Aber irgendwo gibt es sowas wie ein Hausrecht, welches der Rektor der Schule wahrnehmen kann. Teilweise ist das in der unterschriebenen Schulordnung geregelt.

Am besten der Lehrer hätte Kind samt Handy im hohen Bogen auf die Straße geschmissen - das ist allerdings legal! Das passiert in jeder öffentlichen Bibliothek vollkommen problemlos und schmerzfrei. Auch aus der Bahn kann jeder Zu-laut-Hörer geschmissen werden, ohne Rückerstattung des Fahrpreises.

Man kann sich als Elternteil Gedanken machen, was besser ist - Einzug des Handys oder Rausschmiss aus der Stunde mit untentschuldigter Abwesenheit.

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von shinead am 18.09.2013, 16:32 Uhr

An die SIM Karte kommt der Lehrer gar nicht dran, weil er dazu das Handy öffnen müsste. Das darf er nicht. Ist ja nicht seins.

Wenn der "Fratz" sich nicht an die Regeln hält, würde ICH ihm eine Standpauke halten. Vielleicht würde ich auch das Handy auch als erzieherische Maßnahme längerfristig einziehen. DAS ist aber m.E. meine Aufgabe, nicht die Aufgabe der Schule, die sich einfach Maßnahmen anmaßt, die sie nicht durchführen kann.

Ich würde auch nicht "gleich" mit Anzeige drohen. Aber ich würde ausdrücklich die rechtlichen Grundlagen aufzeigen.

Weißt Du, vielleicht ist ein Studium der Rechtswissenschaften hier nicht zuträglich, aber NIEMAND schränkt meine Rechte, oder die Rechte meines Kindes ein, wenn er es nicht darf.
Das ist die Philosophie, in der ich mein Kind erziehe. Da magst Du gerne davon ausgehen, dass ich einen an der Klatsche habe. Das ist mir aber ziemlich wurscht.
Wenn die Schule sich nicht mehr ernstgenommen fühlt, so könnte ich nichts dafür. Wenn ich Regelungen verfüge, die mit den grundlegenden Rechten der Betroffenen kollidieren, dann muss ich eben mit Widerspruch rechnen.

In den Schulordnungen hier in den Schulen ist noch nicht mal eine salvatorische Klausel enthalten, was bedeutet, dass dieser Passus die komplette (!) Schulordnung nichtig macht.

Ich hatte schon das Vergnügen für meine Nichte vorm Rektor zu stehen. Inklusive Vollmacht der Eltern, die die dumme Angewohnheit von Berufstätigkeit haben.
Man kann solche Dinge sehr freundlich und sachlich klären. M.E. wusste meine Nichte ab da sehr wohl, dass sie während des Unterrichts nicht mehr auf die Uhr am Handy schaut.

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Handy wegnehmen,ausschalten, einschalten PIN 3x falsch eingeben, zurückgeben, fertig o.T

Antwort von und am 18.09.2013, 16:46 Uhr

...

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Noch besser - Candy Crush spielen und derweil flockig weiterunterrichten o.T

Antwort von und am 18.09.2013, 16:48 Uhr

,,,

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von shinead am 18.09.2013, 16:49 Uhr

>>vor Gericht und auf hoher See ist man sowieso dem lieben Gott ausgeliefert
In so einem Fall eher nicht...

Ordnungsmaßnahmen sind bei uns im Schulgesetz geregelt. Und ja, ein Verweis aus dem Unterricht wäre immer als Konsequenz eines Verstoßes gegen die Schulordnung möglich.
Das ist aber wenigstens rechtlich ok. Einbehalt eines Handys eben nicht!

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von Reni+Lena am 18.09.2013, 17:09 Uhr

hab gerade mir meine Freundin drüber befragt weil mich das echt interessiert.
Sie ist Lehrerin in einer staatlichen FOS und hatte das Problem schon öfter.

Sie sagt, dass es rechtlich abgesichert ist, wenn die Eltern die Maßnahme am Jahresanfang unterschrieben haben. Da gibt's irgendein Gesetz dazu. Welches konnte sie mir aber auch nicht sagen, nur dass es wohl letztes jahr deswegen mal ärger gab, die Schule aber Recht bekam.

Die Schule nimmt in dem Fall....ich kann es dir jetzt nicht genau wortwörtlich sagen.....im Auftrag der Eltern den Erziehungsauftrag war.


Quasi so als wenn du deinem Kind den vorher geschenkten Fernseher wieder weg nimmst. Das darf auch die schule wenn das die Eltern abgesegnet haben.

Die Schule hat das Recht so etwas zu verlangen weil irgendwie der Bildungsauftrag als höheres Recht gilt und der von der Schule umgesetzt werden muss. Dazu darf die Schule gewisse Forderungen stellen.
(meine Formulierungen sind sehr wage..ich kann es nicht genau zitieren)
Wenn die Eltern ihre Kinder also an der Schule anmelden müssen sie damit einverstanden sein wie die Schule den Bildungsauftrag umsetzt.


Lg reni

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von shinead am 18.09.2013, 17:35 Uhr

>>Sie sagt, dass es rechtlich abgesichert ist, wenn die Eltern die Maßnahme am Jahresanfang unterschrieben haben. Da gibt's irgendein Gesetz dazu. Welches konnte sie mir aber auch nicht sagen, nur dass es wohl letztes jahr deswegen mal ärger gab, die Schule aber Recht bekam.


Das würde mich sehr interessieren.
Die Rechtsabteilung hier ist sich einig. Urteile wurden nicht gefunden, Gesetze auch nicht.

Im Thread wird auch ein Direx erwähnt, der angeblich ein Urteil vorliegen hat.

Ich bleibe dabei. Über die Dauer des Unterrichts ja - danach ein klares nein. Mein Sorgerecht gebe ich nicht per Unterschrift an die Schule ab.

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Re: Das ist nicht widerrechtlich!!!!!!!!!!

Antwort von Reni+Lena am 18.09.2013, 17:41 Uhr

ich lasse sie mal genauer nachfragen und gib dir dann bescheid.


Lg reni

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Nachtrag:

Antwort von shinead am 18.09.2013, 17:41 Uhr

Ich habe gerade mal gegoogelt.

Ein solches "Urteil" beziehungsweise ein solches "Gesetz" schwirrt schon seit 2010 durch das Netz. Beides allerdings nur als Gerücht. Keiner hat's bisher gesehen.

Hier die Regularien in Baden Würtemberg:
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/weit/handy/

Besonderen Augenmerk bitte hier auf den Hinweis des Kultusminsteriums legen.

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Re: Nachtrag:

Antwort von Reni+Lena am 18.09.2013, 17:57 Uhr

Hab grad nochmal nachgefragt.
Sie sagt, dass die Diebstahl -Anzeige damals abgeschmettert wurde, weil das Handy nicht in der Absicht weggenommen wurde es sich anzueignen.

Schau, das hab ich gerade noch gefunden.....

http://www.123recht.net/Duerfen-Lehrer-Handys-einbehalten-__a109041.html

Da steht auch drin, dass es auch so geregelt werden darf, dass es an die Eltern herausgegeben wird.

Lg reni

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Re: Nachtrag:

Antwort von Reni+Lena am 18.09.2013, 18:01 Uhr

naja..ist etwas schwammig...

Da steht oben, dass es zeitnah an Schüler ODER Eltern auszuhändigen ist.
Und der Kultusminister sagt unten was von "Berechtigten".
ich denke dass die Schulen auch die Eltern als "berechtigte" sehen können wenn sie das so unterschreiben lassen.

Ist glaube ich auch schwierig das allgemeingültig zu bestimmen. Schulsache ist Ländersache..bei uns in Bayern kann es schon wieder anders sein.

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Sie hat es ausgeschaltet, bevor sie es ihm gegeben hat sagt er gerade....

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 18:24 Uhr

...

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Re: Polizei? Anpeilen?

Antwort von Ninaaa am 18.09.2013, 18:26 Uhr

Sie hat selber bei der Polizei Anzeige erstattet.

Der, der das geklaut hat wird mit Sicherheit sofort die SIMkarte entfernt haben....

LG

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Ehm Reni...

Antwort von shinead am 18.09.2013, 18:39 Uhr

Auch hier steht, dass das Handy am Ende des Unterrichts zurückgegeben werden muss. Ein Einbehalt über eine längere Zeit funktioniert nicht.

Da Eltern häufig bei Ende des Unterrichts noch arbeiten sind, muss es m.E im Zweifel an den Schüler ausgehändigt werden.
Ich gehe davon aus, dass das Kultusministerium diverse Gutachten hat erstellen lassen, bevor die Empfehlung raus ging

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Marie&Sarah am 18.09.2013, 22:09 Uhr

bei uns werden die Handys auch einkassiert, allerdings gehen die dann ins Sekretariat und sind dort unter Verschluss. Nach einer Woche können sie dann von den Eltern abgeholt werden.

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handy gestohlen

Antwort von Eileen am 18.09.2013, 22:22 Uhr

Auch ich finde es furchtbar, daß anscheinend ein Schüler der Klasse das Handy geklaut hat und ich würde nicht ruhen bis ich den Dieb gefunden hätte - und, ganz ehrlich, auch Anzeige erstatten bei der Polizei. Bestimmt ein doofes Gefühl für Deinen Mann von einem Schüler seiner Klasse so betrogen worden zu sein.
..klar hätte der Lehrer besser auf das "teuere Handy" aufpassen müssen.....aber anscheinend wird es eher als "normal" empfunden, daß dieses Handy geklaut wird unter den Augen des Lehrers und der Lehrer der Dumme ist und zahlen darf....meine Güte. Ich glaube "damals im letzten Jahrhundert als ich noch zur Schule ging (lange ist's her)" da wäre nach einem solche Vorfall die HÖLLE an der Schule los gewesen und nicht der Lehrer wäre an den Pranger gestellt worden sondern der Dieb.
Abgesehen davon, haben teuere Geräte nix in einer Schule verloren ... meine Meinung.

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Re: Polizei? Anpeilen?

Antwort von Daffy am 19.09.2013, 12:16 Uhr

Aber ich denke, Dein Mann müsste Anzeige erstatten - das Handy war ja in seinem Besitz und er muss für den Schaden aufkommen. Und ich finde es befremdlich, dass Schulen bzw. Direktoren sich aufführen, als wären sie Staat im Staate. Es wäre definitiv Sache der Polizei gewesen, die Schüler zu befragen (hat wirklich niemand was gesehen) und ggf. die Taschen zu durchsuchen. "Wir regeln das unter uns" - oder auf dem Rücken des Opfers...

Selbst wenn die Karte gewechselt wurde, die persönlichen Daten der Schülerin sind noch drauf, wenn nicht auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wurde (und auch dann noch mit etwas mehr aufwand) und das Handy hat auch eine Identifikationsnummer. Falls der Dieb mit dem Handy rumläuft, bietet sich vielleicht die Gelegenheit.

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Nikas am 19.09.2013, 15:39 Uhr

Da muss ich ja glatt mein Kind mal fragen, wie es genau geregelt ist. jedenfalls gibts da genug Kinder, die nicht nur ein iPhone, sondern gleich mehrere haben und die mit in die Schule schleppen; manchen tuts also nicht mal weh, wenn man ihnen eins abnimmt. Und wenns kaputt oder weg ist, wird eben neues gekauft, laut meinem Kind. Die Fundvitrinen beim Hausmeister schauen aus wie die Auslage vom Saturn.



Die Schule muss natürlich irgendwie auf diese Alleskönner reagieren, mit denen man ziemlichen Unfug treiben kann. Aber wie bei allem wird sie hilflos hinterherhinken. Die armen Lehrer müssen sich eh das Computerknowhow von den Schülern holen, die ihnen haushoch überlegen sind. An unserer waren sie nicht mal in der Lage, wasserdichte Passworte für ihr WLan zu finden. Es war das einfachste und dümmste, das man überhaupt nehmen kann. Ich sag jetzt nicht, was. Die Kids knackten es meist schon beim ersten Versuch, und nutzten es munter, bis man iiirgendwann drauf kam, aber auch nur weil ein Kind einer Mutter petzte und die ins Sekretariat lief....lach....

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Die vorübergehende Einziehung von Gegenständen ist sehr wohl erlaubt.

Antwort von Lauch1 am 19.09.2013, 21:03 Uhr

Das hat nichts mit Diebstahl oder Prügelstrafe zu tun.

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Z.Bsp. Berliner Schulgesetz

Antwort von Lauch1 am 19.09.2013, 21:18 Uhr

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=293668,63

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Birgit 2 am 20.09.2013, 21:04 Uhr

Also wenn ich die Diskussionen teilweise so lese... Meine Tochter hat es geschafft, bis jetzt ohne Handy auszukommen, obwohl sie Busfahrerin ist. Gab auch bislang keine Situation, in der es zwingend gebraucht wurde. Sollte der Bus mal nicht fahren, so kann sie jederzeit vom Sekretariat anrufen... Handys waren bislang verboten, sind jetzt in der Oberstufe im Mensabereich erlaubt und haben während des Unterrichts natürlich aus zu sein. Jetzt zum 16. Geburtstag wünscht sie sich eins u bekommt es natürlich auch...
Hätte kein Problem damit, wenn das Handy mehrere Tage einkassiert würde, wenn man sich nicht an Vereinbarungen hält und im Unterricht dreist damit rumspielen würde. Nur bis Mittags kein Handy, kratzt doch die wenigsten und sie machen munter am nächsten Tag im Unterricht weiter. Mehrere Tage kein Handy ist da schon bitter für echte Handyjunkies... Aber so ist das ja leider oft. Die Lehrer überlegen sich Maßnahmen, um die lieben Teenies zu bändigen und schon steht Muttern beim Lehrer auf der Matte;-)

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Re: Handys einsammeln in der Schule

Antwort von Lyndarie am 02.12.2013, 19:45 Uhr

In unserer Schule werden die Handys einkassiert, gut aufbewahrt, am nächsten Tag bekommt der schüler es zurück. Im Wiederholungsfalle müssen die Handys von den Eltern abgeholt werden.

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