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Geschrieben von Misöne am 21.05.2014, 10:22 Uhr

Ablehnung Wunschschule

Hallo,

ich schreibe auch mal hier...viell. gibt es ja Erfahrungen dazu.

Wir haben gestern die Ablehnung für die Wunschschule (sportbetont) unseres Kindes erhalten. Er ist nun todtraurig. Was uns aber besonders an der Situation ärgert ist, dass uns in seinem Beisein mehrfach gesagt wurde, dass er so gut wie aufgenommen ist. Dazu musste er zweimal zum sportlichen Auswahlverfahren, zum Sportarzt und wir mussten vom Sportverein eine Empfehlung vorlegen. Selbst bei der Anmeldung, wurde ihm gesagt, dass er mit seinem Notendurchschnitt super Chancen hat....und nun haben wir ein weinendes Kind zu Hause.

Wir haben ihm zwar schon Mut gemacht und er versucht jetzt auch möglichst das Positive aus der Situation zu ziehen, aber es fällt selbst uns sehr schwer.

Nun sind wir am Überlegen, ob wir zum Anwalt gehen. Vermehrt haben wir gehört, dass bei den Auswahlverfahren geschlampt wird. Unserem Kind würden wir das natürlich erst einmal nicht sagen, solange es keine andere Entscheidung gäbe.
Hat hier jemand den Schulplatz für sein Kind eingeklagt?
Würde mich über Antworten freuen...

LG

 
12 Antworten:

Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Valerie1980 am 21.05.2014, 10:57 Uhr

Unser Sohn wurde auch an seiner Wunschschule abgelehnt. Der Direktor hatte immer wieder gesagt, dass man sich keine Sorge machen müsse, er könne jedes Kind annehmen. Tja, am Ende wurden 33 Schüler abgelehnt. Wir haben auch vieles versucht, waren auch beim Schulamt aber hat nichts geholfen. Einen Platz würde ich persönlich nicht einklagen. Mein Sohn kommt jetzt mit paar anderen Freunden auf eine andere Schule.

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Re: Gemeinheit!

Antwort von Franke am 21.05.2014, 10:58 Uhr

Ihr rennt dahin und rennt dorthin, mehrfach soll alles gut sein und am Ende - Neee!

Woran soll das nun gescheitert sein? An den Noten?

Ich finde, die sollten sich erst das Zwischen- oder Übertrittszeugnis anschauen und dann maximal so vielen Kindern, wie sie Plätze haben, sagen, wenn alles andere auch passt, dann seid Ihr dabei.

Dann weiß man wenigstens, dass sich der Aufwand auch lohnt. Auswahlverfahren, Sportarzt, Sportverein . . .

Wenn da welche scheitern, können sie dann noch anderen eine Freude machen, denen zunächst klar gesagt wurde, dass sie mal nicht damit rechnen sollten. Besser so als andersrum.

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Re: Gemeinheit!

Antwort von Maxikid am 21.05.2014, 11:51 Uhr

Mit einem Anwalt hat Du sehr gute Chance. Hier nehmen sich viele Eltern einen, wenn sie von der Wunschgrundschule nicht genommen werden. Mit Anwalt klappt es dann eigentlich immer. Einen Versuch wäre es ja wert.

Gruß maxikid

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Birgit67 am 21.05.2014, 12:53 Uhr

warum Anwalt??? Manchmal kommt es halt doch anders als gedacht.

Zeugnisse dürfen bei uns nicht mehr angeschaut werden seit die verbindliche Empfehlung wegfällt - und vielleicht war jemand da der einen besseren Eindruck machte???

Weiterführende Schulen sind nicht verpflichtet Kinder aufzunehmen und ob es dann so ein guter Start ist wenn es heißt: Das ist der dessen Mama zum Anwalt rannte und deswegen mehr Schüler in der Klasse sind.

Habt ihr keine weitere Schule zur Auswahl gehabt????

Wir wurden auch an der Wunschschule nicht aufgenommen - weil dann dort zu viele von unserem Ort gewesen wären und einige Geschwisterkinder dort aufgenommen wurden weil das dort so einfach ist.

Also sind wir zur anderen Schule gegangen - und das war super Klasse weil er dort neue Freunde gefunden hat die er davor nicht kannte.

Es kann also alles auch gute Seiten haben.

Übrigens kann im kommenden Schuljahr auf der Realschule meines anderen Sohnes nur sehr wenig Kinder aufgenommen werden da so viele in der 5. Klasse das Kassenziel nicht erreicht dass sie mit denen eine eigene 5. Kasse aufmachen können - alles Dank wegfall der bindenden Empfehlung.

Gruß Birgit

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Re: anwalt??

Antwort von HellsinkiLove am 21.05.2014, 14:01 Uhr

was soll der anwalt da machen?
sie wollen ihn nicht...warum auch immer.
wenn du das nun einklagst, meinst du das er dann (wenn er genommen werden würde,was ich bezweifel) einen guten stand da in der schule hat?
spätestens nach dem probehalbjahr wird man dann einen grund finden ihn gehen zu lassen.
sucht euch eine andre schule sportbetont oder eine einfache und dann den passenden verein dazu

meine hatte ihre zusage an der schule auch schon,es musste nur ein platz im internat frei werden.als der platz in dem zimmer dann frei war, hat man jemand anders genommen (ich denke ich weiss das es daran lag das wir eine kleines teilstipendium hätten in anspruch nehmen müssen [150 euro stipendium..die restlichen 800 hätten wir selber aufbringen müssen] und die andern die volle kohle berappt haben plus sonder spende an die schule)

auch als wir hier die normale wunschschule in unserm bezirk angegeben haben die 5 minuten von uns entfernt war wurde sie abgelehnt und vom schulamt in einen andern bezirk gesteckt mit 20 minuten fahrzeit

der größte glücksgriff der ihr passieren konnte

manchmal kommt es so wie es kommen soll

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Misöne am 21.05.2014, 14:29 Uhr

wir haben noch zwei weitere Wunschschulen angegeben, die zweite war lt. SChulamt auch übernachgefragt und bei der dritten wurde er jetzt angenommen. die Fahrzeit ist doppelt so lang, wie bei der ersten Wunschschule. Leider sind die guten SChulen hier nicht so reich gesäht und natürlich völlig überlaufen. Die Frage stellt sich für uns halt nur, ob bei dem Auswahlverfahren denn wirklich alles rechtens zugegangen ist und da es hier leider lt. diversen Aussagen aus verschiedenen Quellen (Presse, andere Eltern) schon häufig zu Verfahrensfehlern kam, stellte sich nun für uns diese Frage...

Erst einmal danke für eure Antworten...habe jetzt über einiges auch nachgedacht....wir werden das Gespräch mit der Schule suchen, zum Anwalt können wir dann immer noch gehen.
Die 4-wöchige Widerspruchsfrist hat ja erst gestern begonnen.

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Bookworm am 21.05.2014, 15:20 Uhr

Wenn es eine Privatschule ist kann sie aufnehmen wen sie will, da nutzt Klagen auch nix.

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Re: Ablehnung Wunschschule

Antwort von Valerie1980 am 21.05.2014, 17:21 Uhr

ich würde einen platz auch nicht einklagen. Dein Kind hätte da keinen guten stand. unsere WunschSchule hatte so viele Anmeldungen wie noch nie zuvor. damit hatte keiner gerechnet. leider gibt es hier in der Umgebung nicht viele Schulen und so muss mein Sohn nach den Ferien über eine halbe Stunde mit dem Bus zur schule fahren.

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@valerie

Antwort von golfer am 21.05.2014, 19:31 Uhr

über eine halbe Stunde mit dem Bus zur schule fahren.

ja und...das ist doch fast gar ncihts....halbe Stunde....ich heul gleich.....bei meinem muss er um 6.55 us dem Haus um dann um 7.40 in der Shcue zu sein...die ist dann um 125.45. aus und mit Bus wäre er erst um 13.45 zu Hause.....

zum Glück arbeit ich daneben und wir sind um 13.00 zu Hause.....das ist extrem gewonnene Lebenszeit....

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Re: @golfer

Antwort von 3wildehühner am 21.05.2014, 19:39 Uhr

Meine müssen um 6:39 Uhr mit dem Bus fahren, um 7:45 Uhr beginnt dann die Schule, Schulschluss ist entweder um 12:55 Uhr oder um 13:55 Uhr, zu Hause kommen sie eine Stunde später an.
Als verlorene Lebenszeit sehen meine Kinder das Bus fahren aber dennoch nicht, denn sie quatschen da mit ihren Freunden, manchmal lernen sie Vokabeln oder machen schon mal Hausaufgaben.

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Re: Wg. Auswahlverfahren...

Antwort von Bonnie am 22.05.2014, 10:06 Uhr

Ich kann Deine Entrüstung und Enttäuschung total gut verstehen, vor allem die mündliche Fast-Zusage hätte so nicht gegeben werden dürfen, wenn das Ganze noch so unsicher war.

Aber: Ein Anwalt kann nicht ermitteln und auch keine Ermittlungen veranlassen, wie z. B. ein Staatsanwalt. Wenn Du Ermittlungen zum Verlauf des Auswahlverfahrens möchtest, musst Du Anzeige erstatten. Und dafür reichen Gerüchte oder irgendetwas vom Hörensagen natürlich nicht aus, da braucht es ganz konkrete Anhaltspunkte und Beispiele, die Du nachweisen kannst.

Außerdem gibt es ja gar kein vorgeschriebenes Procedere bei der Auswahl - natürlich hat die Schule da Ermessensspielraum. Dabei wird z. B. berücksichtigt, dass sowohl stärkere als auch schwächere Schüler vertreten sind usw. Das kann man nicht immer nach Schema F machen, von daher weiß ich auch nicht, was man da konkret angreifen könnte.

Es gibt auch in unserer Gegend Schulen, die zu 250 Prozent über-nachgefragt sind, so dass eben leider nicht jedes Kind einen Platz bekommt. Erzwingen oder Einklagen kann man da nichts. Ein Widerspruch hat in der Regel nur Erfolg, wenn man z. B. auf die Härtefall-Regelung abstellt (wenn etwa ein Elternteil schwer krank ist und auf eine wohnortnahe oder auf eine Ganztagsschule usw. angewiesen ist). Die Länge des Schulwegs hat da eher keine Bedeutung, denn sehr viele Kinder haben lange Schulwege von bis zu anderthalb oder gar zwei Stunden Anfahrt (auch zwei Nachbarkinder von uns).

Trotz allem würde ich ruhig einen Widerspruch versuchen, eine minimale Chance besteht immer, wenn das Ganze gut begründet ist. Jede Schule hat ein paar freie Reserveplätze für Härtefälle oder auch fundierte Widersprüche.

LG

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wegen Anwalt

Antwort von MamaUSA am 25.05.2014, 20:32 Uhr

Hallo,
es tut mir leid, dass es nicht geklappt hat und ich finde es auch gemein, dem Kind solche Hoffnungen auf die Wunschschule zu machen und dann klappt es doch nicht.
Ich weiss nicht, woher du kommst (Bundesland). Wir sind hier in Ba-Wü und uns wurde gesagt, dass nur Geschwisterkinder eine Garantie auf eine bestimmte Schule haben und das auch einklagen können. Alle anderen haben diesbezüglich keine Chance.
Ich weiss auch nicht so ganz, was es bringen soll. Die Schule wird voll sein und wenn dein Sohn doch noch reinkommen (per Klage) muss ja dann ein anderes Kind abgewiesen werden. Die können doch sicher nicht ihre maximale Schülerzahl überschreiten.
Meine Tochter ist am Wunschgymnasium angenommen worden, ihr Freund nicht. Sie hatten auch wesentlich mehr Anmeldungen als Plätze. Sie wollen es einfach in einem Jahr nochmal probieren (dann für die 6. Klasse) in der Hoffnung, dass Kinder schon wieder von der Wunschschule runtergenommen wurden.
VG, MamaUSA

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