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Stillen - Tipps, Erfahrungen und Austausch für stillende Mütter

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Geschrieben von M@mi am 10.03.2014, 18:43 Uhr

Attest für Arbeitgeber

Hallo Mädels,
ich stille meine Tochter (6 Monate) noch voll und gehe seit 1 Monat wieder Vollzeit arbeiten. Im Dienst nutze ich 2x pro Schicht eine Stillpause, in der ich abpumpe.
Jetzt kommt unsere Personalabteilung daher, ich solle doch mal ein Attest einer Hebamme oder meines FA bringen, wenn das noch länger geht mit dem stillen, weil sie wollen versuchen, von der KK Geld zu bekommen, das ihnen "druch die Lappen" geht, weil ich 2x tgl ne viertel Stunde abpumpe.

Darf der AG ein Attest verlangen und wenn ja, wer muss die Kosten dafür übernehmen? Weiß da von euch wer Bescheid?

Danke!

 
20 Antworten:

Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von angi159 am 10.03.2014, 19:41 Uhr

Was denn für ein Attest. Sie sehen doch, dass du pumpst. Was soll der Arzt denn da bescheinigen? Ich dachte die Pausen wären unbezahlt. Davon hat der AG doch keinen Nachteil.

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Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von HSVMarie am 10.03.2014, 20:09 Uhr

Guck mal was ich dazu gefunden habe :) soweit ich das Verstehe, hast du sogar ein Recht auf Stillpausen, die du zum Abpumpen nutzen kannst.

http://www.bfr.bund.de/cm/343/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf

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Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von Selena8805 am 10.03.2014, 20:52 Uhr

Wenn ich das nicht komplett falsch verstanden habe, stehen dir die stillpausen gesetzlich zu und der ag hat dich freizustellen dafür,
Aber: er bekommt kein Geld dafür. Dieser "arbeitsausfall" wird nicht durch die kk getragen. Pech gehabt würde ich sagen.

Einen Nachweis o.ä. Brauchst du nicht.

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Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von Jollygirl29 am 10.03.2014, 21:00 Uhr

Hallo!

Attest verlangen ist okay. Kosten muss der AG tragen. Dir steht täglich mindestens eine Stunde zum Stillen bzw Pumpen zu - mit der Betonung auf MINDESTENS. Du musst nicht unter Zeitdruck pumpen bzw stillen. Schau mal bei den Experten. Geld von der KK gibts keines. Aber das werden die schon merken. Ist nicht dein Problem.

Alles Gute
Jolly

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So einen "Fall" gab es noch nie...

Antwort von M@mi am 10.03.2014, 21:46 Uhr

.... ich arbeite in einer Klinik mit einigen Hundert Mitarbeitern und so einen "Fall" hatten sie noch nie und drum wollen sie halt kucken, dass sie irgendwoher Geld bekommen, aber das ist mir auch egal. Meine KK wäre ja schön blöd, wenn sie da Geld rausrücken würde. Die Pausen stehen mir gesetzlich ja zu. Mir reicht zwei Mal pro Schicht ne Pause von 15 Minuten zum Pumpen. Mir ging es nur darum, ob das mit dem Attest ok ist und wer es zahlen muss.

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Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von nörgelmama am 10.03.2014, 23:22 Uhr

Dir steht lt. Gesetz (MuSchG) zusätzlich zur regulären Pause eine Stunde Stillzeit/Pumpzeit zu. Dir darf niemand vorschreiben, wann Du die machst, im Prinzip kannst Du auch eher gehen oder später kommen (was logistisch im KH schwierig ist). Eigentlich steht Dir auch ein geeigneter Raum zu, zum Stillen oder Pumpen...
Ein Attest? Wenn sie das auch noch bezahlen wollen... Da sollte nur darauf stehen, daß Du stillst. Über die Notwendigkeit hat der AG nicht zu befinden. Es gibt dafür auch eigentlich kein Alterslimit, in den ersten 2 Lebensjahren aber eigentlich keine Diskussion (s. WHO-Empfehlungen zum Stillen).
Trotzdem schwierig, weil die Akzeptanz von Stillen und Arbeiten oder Arbeiten mit Baby etc. eher gering ist und nur wenige den Mut haben, ihre Rechte auch einzufordern. Viel Kraft und alles Gute!

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Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von Selena8805 am 11.03.2014, 6:03 Uhr

Vorsicht- früher gehen oder später kommen geht nicht, da Pausen "arbeitsunterbrechungen" darstellen. Also zumindest gesetzlich ist man da nicht abgesichert.

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Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von Andrea6 am 11.03.2014, 10:43 Uhr

Der Arbeitgeber kann selbstverständlich ein Attest verlangen (die Kosten muß er selber tragen), aber er wird sich von der Krankenkasse den Lohnausfall nicht zurückholen können, da die finanziellen Belastungen in der Stillzeit nicht durch das Aufwendungsausgleichsverfahren abgedeckt sind.
Dennoch: zum Nachweis, daß die Frau tatsächlich stillt und deshalb Anspruch auf bezahlte Stillpausen hat, ist eine Attest durchaus üblich.

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er kann verlangen, wird aber ncith weit kommen

Antwort von sojamama am 11.03.2014, 10:48 Uhr

Das Stillen und die Stillpausen stehen Dir gesetzlich zu.
Lies mal nach bei der AFS-Stillen, da müsste es ausführlich stehen. Kannst ja ausdrucken für die Personalabteilung.

http://www.afs-stillen.de/images/faltblaetter/fb_7.pdf
Das ist es, drucke es mal aus. Es steht Dir noch mehr zu an Zeit.

Er wird kein Geld bekommen, woher auch?
Die sind ja immer lustig, sowas wenn ich lese... wie stellen die sich das vor?

Wenn er ein Attest will, soll er auch zahlen.

melli

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Re: Attest für Arbeitgeber

Antwort von Kicherl am 11.03.2014, 11:38 Uhr

Ich versteh die Logik auch nicht...da scheinen ja ganz "schlaue" in Eurer Personalabteilung zu sein, hihi

Die Pausen werden nicht bezahlt, sind auch außerhalb der Arbeitszeit. Wie sollen sie da Geld bekommen? Und vorallem was genau geht Ihnen denn durch die Lappen?

Ich denke eher, dass sich das die Mitarbeiter in der Abteilung überlegt haben.
Die sollen eher mal darauf achten, dass sie das Mutterschutzgesetz am schwarzen Brett anbringen. Das ist nämlich Aushangpflichtig! Und bei der Gelegenheit sollen sie es auch gleich mal durchlesen. Da steht das ja drin, dass die Stillpausen außerhalb der Arbeitszeit sind. (§7)

Aber es ist halt immer ärgerlich, wenn man sich mit der Unfähigkeit anderer Leute auseinandersetzen und rumärgern muss.

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Noch eine Frage zu den Stillpausen

Antwort von Jole3 am 11.03.2014, 13:29 Uhr

Wenn die Stillpausen gesetzlich garantiert sind, müssten sie doch innerhalb der Arbeitszeit liegen. Nach meinem Verständnis hätte die Stillende ja sonst den Nachteil, die Stillpause nacharbeiten zu müssen. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, oder?

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Re: Attest für Arbeitgeber@Kicherl

Antwort von Andrea6 am 11.03.2014, 13:31 Uhr

Offenbar interpretierst Du das Mutterschutzgesetz falsch: dem Arbeitgeber geht sehr wohl etwas "durch die Lappen", nämlich die Arbeitskraft der Mutter, während sie stillt oder abpumpt.
Dies geschieht nämlich explizit während der Arbeitszeit. Dies muß der Arbeitgeber aber in Kauf nehmen.

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Re: Noch eine Frage zu den Stillpausen@Jole3

Antwort von Andrea6 am 11.03.2014, 13:32 Uhr

Du hast vollkommen Recht: die Stillzeiten liegen während der Arbeitszeit. Der Beitrag von "Kicherl" ist in dieser Beziehung falsch.

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@Selena8805

Antwort von M@mi am 11.03.2014, 20:10 Uhr

Ich habe mit dem Gewerbeaufsichtsamt telefoniert und es ist durchaus möglich, dass man später kommt oder früher geht.

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@all

Antwort von M@mi am 11.03.2014, 20:16 Uhr

In der Klinik, in der ich arbeite, gehören zwei Häuser zusammen und die Personalabteilung ist natürlich in der anderen Klinik und somit muss ich immer alles telefonisch besprechen, was echt nervig ist.

Auf die Nachfrage in der Personalabteilung, welche Tätigkeiten ich in der Stillzeit nicht machen darf, wurde mir mitgeteilt, dass im Mutterschutzgesetz darüber nix steht und ich alles machen darf. ICH musste denen dann aufzeigen, wo und was im Mutterschutzgesetz steht, was ich nicht machen darf... Mensch, da wenn man alles glauben würde, was einem die dort erzählen...

Auf Station läuft es sonst ganz gut mit dem Pumpen. Kollegen kennen sich nicht aus und ich sage, wie es läuft. Sind aber alle sehr verständnis- und rücksichtsvoll.

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Re: @Selena8805

Antwort von Selena8805 am 11.03.2014, 20:18 Uhr

Oh das ist interessant. Lieben dank für die Aufklärung, das werde ich mir für mich merken ;)
So wurde es nämlich bei uns kommuniziert immer. Hätte ich aber auch so aus dem Gesetz gedeutet. Aber wenn das Gewerbeaufsichtsamt das sagt :) die müssen es ja wissen.

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Re: @Selena8805

Antwort von M@mi am 11.03.2014, 21:34 Uhr

Mir hat das meine Cousine erzählt. Die hat das vor 9 Jahren schon so gemacht. Da ja meine Personalabteilung diesbezüglich keine Ahnung hat, habe ich eben gleich mit dem für unsere Klinik zuständigen Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes telefoniert und der hat mir das so bestätigt.

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Re: @Selena8805

Antwort von nörgelmama am 13.03.2014, 0:28 Uhr

Übliche Arbeitspausen (vorgeschrieben nach 6 Stunden) dienen der Arbeitnehmersicherheit.
Still"pausen" haben damit nichts zu tun! Die dienen dem Wohlergehen des Kindes...

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Und wer verlangt von den Rauchern ein Attest???

Antwort von gnomali am 14.03.2014, 20:12 Uhr

Also nur mal so als denkanstoß.
ich habe auch in ner Klinik gearbeitet.....und wir hatten mega viele Raucher,auch die Ärzte...und die sind zwischen den Op´s auch mal "kurz" rauchen gegangen...das bedeutet: Raus ausm Op,umziehen,auf den balkon,rauchen,wieder einschleußen....Gehen mal locker 10-15 Minuten drauf!!!!
Als mir das irgendwann zu bunt war,bin ich einfach so lang das ganze Team rauchen war aufs Klo gegangen,ich hab da gelesen,aber das wußte ja keiner...es ging mir um die Provoakation...denn wenn man überlegt,daß in 8 Stunden ein Raucher sich ca3-4 mal ausschleußt und DANN auch noch mittagspause macht....warum sollte ich dann als Nichtraucher nicht auch Klopausen machen dürfen (die gehen ja noch dazu auch aufs klo...)

Lach,ich war in einer Führungsposition.ich hab keinem Das rauchen verboten,wers braucht brauchts,aber ich hab versucht auch gerechtigkeit zu schaffen...
Also,wenn dein AG unbedingt sein Attest will,dann soll er es zahlen..lach und frag doch wenn er etwas schief kommt...ob raucher zum rauchen auch ein Attest vorlegen dürfen...hihihi
wenn bei uns während der zeit kein´anderer depp den saal vorbereitet hat hat das bedeutet,daß pro op Tag ca 1 Stunde umsonst bezahlt wurde....in einer stunde kann man einen Blindarm operieren....

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@gnomali

Antwort von M@mi am 14.03.2014, 21:10 Uhr

Bei uns müssen sich die Raucher zum Rauchen ausstempeln, ist aber erst seit kurzem so.

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