Stillzeit

 Kristina Wrede Frage an Kristina Wrede Stillberaterin

Frage: Stillzeit

Hallo, Mein Kind ist 5 monate alt und bin immer noch am stillen ich arbeite im Krankenhaus im Sicht und jetzt muss ich noch zursätzlich Bereitschaftdienste machen ist das Gesetzlich erlaubt? Während der Arbeitszeit habe ich immer gepumpt.

von Rojda am 19.06.2015, 11:33



Antwort auf: Stillzeit

LIebe Rojda, du stehst unter dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind, und aus dem ich dir wie folgt zitiere: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Sie dürfen dir aber in keinem Fall von der Arbeitszeit abgezogen werden. Nicht ganz klar ist, WIE LANGE eine Arbeitnehmerin Anspruch auf diese Stillzeiten hat. In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Stillzeit NICHT länger als 1 Jahr dauert. Da du nicht geschrieben hast, wie alt dein Kind ist, kann ich nicht sagen, ob oder ob nicht du mit deinem Antrag auf Widerstand stoßen wirst. Ich drück dir die Daumen, dass du dir mit deinem Arbeitgeber einig wirst! Lieben Gruß, Kristina

von Kristina Wrede am 19.06.2015



Antwort auf: Stillzeit

Mein Kind ist 4 und halb monte alt. Was ich genau wissen will darf ich Bereitschaftdienste außer meine regulere Dienst machen? Fählt unter mehr arbeiten. Ich bin froh das ich meine regulären Arbeitzeite mache und zursätzlich Bereitschaftdienste ist mehr belastung auch wenn das nur 8 Stunde sind. Was soll ich nun tun?

von Rojda am 19.06.2015, 16:23



Antwort auf: Stillzeit

Liebe Rodja, schau mal, hier ist der gesamte Paragraph 8, der auch die Mehrarbeit regelt, vielleicht hilft dir das weiter: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html Das gesamte Mutterschutzgesetz ist hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf Vielleicht findest du in dieser Broschüre konkretere Hinweise: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=3156.html Da, wo nichts konkretes definiert wurde, ist die Anwendung der Gesetze Auslegungssache. Will heißen: Du kannst es nicht verlangen, höchstens erstreiten per Anwalt, und das hat in der Regel auch nicht wirklich gute Auswirkungen auf die Arbeitssituation. Lieben Gruß, Kristina

von Kristina Wrede am 20.06.2015