Frage: Stillen und im Altenheim arbeiten?

Hallo! Ich soll demnächst als Logopädin in Altenheimen arbeiten und habe dort mit schweren Pflegefällen zu tun. Ich muss natürlich keine pflegerischen Aufgaben übernehmen, aber dennoch habe ich Kontakt zu Patienten, die evtl. Infiziert sind oder sonstige krank. Und ich halte mich in der Umgebung auf, in der es Krankenhauskeime etc. gibt. Meine Frage ist nun, ob es in der Stillzeit eine Gefährdung dadurch geben könnte. Eine andere Frage noch: ich soll pro Tag 6,5 Stunden arbeiten und 1 Stunde Mittagspause einhalten. Da ich aber einen langen Fahrtweg zur Arbeit habe, wollte ich nur 30 Min. Mittagspause machen, damit ich eher bei meinem 10 Monate alten Baby sein kann, das auch noch gestillt wird. Wenn ich vorher gewusst hätte, dass ich diese Pause einhalten muss und mir somit fast 3 Stunden leere Zeit verloren gehen hätte ich nicht zugesagt! Jetzt ist es aber zu spät, da der Vertrag unterschrieben ist. Habe ich irgendwelche Rechte in der Hinsicht als Stillende? Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus!

von Aura am 11.09.2014, 20:39



Antwort auf: Stillen und im Altenheim arbeiten?

Liebe Aura, bei deiner Arbeitssstelle muss es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit geben, die für solche Fragen zuständig ist und Zugang zu den Informationen über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und Gefahrstoffverordnung hat. Am besten wendest Du dich an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an das Gewerbeaufsichtsamt, dort bekommst Du ganz genaue Informationen. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmaßnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Sie dürfen dir aber in keinem Fall von der Arbeitszeit abgezogen werden. Ich drück dir die Daumen! LLLiee Grüße Biggi

von Biggi Welter am 11.09.2014



Antwort auf: Stillen und im Altenheim arbeiten?

Danke vielmals für die schnelle Antwort! Aber ich verstehe nicht ganz wie ich das auf meine Situation übertragen kann. Heißt das, ich könnte verlangen pro Tag 1 Stunde zusätzlich Pause zu kriegen oder eben 1 Stunde früher heim gehen zu dürfen? Denn das wäre für mich das Beste, da ich ca.45 Minuten vom Arbeitsplatz weg wohne und natürlich nicht während der Arbeits-Zeit stillen kann. Abpumpen könnte ich nach dem Arbeitsmodell nur in der Mittagspause! Ich will aber nicht noch länger in der Arbeit bleiben, also noch zusätzlich 1 Stunde länger um abzupumpen. Dann komme ich ja noch später heim. Könnte ich verlangen statt 6,5 Stunden nur 5,5 zu arbeiten wegen des Stillens?

von Aura am 11.09.2014, 21:56



Antwort auf: Stillen und im Altenheim arbeiten?

Liebe Aura, verlangen kannst Du es wohl nicht, aber versuche in Ruhe mit deinem Chef zu sprechen und zeige ihm auch den Gesetzestext: file:///Volumes/C/Users/biggiwelter/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.IE5/RHZ380Y2/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf eventuell kannst Du Informationen beim "Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit" deines Bundeslandes erhalten. Angesiedelt beim: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familien, Jugend und Senioren Es gibt dort Dezernate, die sich mit Arbeitsschutz befassen. Mir hat auch einmal die Vizepräsidentin des LAG Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, Frau Birgit Willikonsky geholfen. Deliusstraße 22 24114 Kiel Tel. 0431 6044153 Fax 0431 6044100 e mail: Birgit.Willikonsky@arbgsh.landsh.de Ich hoffe, das hilft dir weiter. Biggi

von Biggi Welter am 12.09.2014



Antwort auf: Stillen und im Altenheim arbeiten?

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich lese immer interessiert Ihre Antworten im Forum! Liebe Grüsse

von Aura am 12.09.2014, 09:55



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