Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sechsfachmama am 04.04.2014, 15:32 Uhr

zählt das zu unerlaubter telefonwerbung oder nicht? von geschäft zu geschäft ...

habs im aktuell schon gepostet, aber nur eine antwort.

bin verunsichert.
wir hatten selbst mal faxe von unserer kl. firma an ausgewählte berufsgruppen geschickt zu infozwecken. da rief mich einer der empfänger an und meinte (war nicht böse oder so), dass das leider unter die unerlaubte werbung zählen würde und man es nicht machen darf. die einzige möglichkeit, firmen zu informieren/werbung zu schicken sei per post (was a) sehr teuer ist und b) unwirksam, weil die post gar nicht geöffnet wird - ich spreche aus eig. erfahrung).

nun habe ich (wieder mal) eine ausgeschriebene arbeitsstelle gefunden, wo die rahmenbedingungen passen würden - flex. arbeitszeit, von zu hause, mindestlohn garantiert, aber ich muss für diese firma andere firmen anrufen, das unternehmen vorstellen (gas/strom) und wenn die firma wünscht, dann termine ausmachen.

wenn ich das vorhandene gesetz zu den unerlaubten werbeanrufen richtig verstehe, ist genau das grundsätzlich verboten.
ich hab mit dem betr. menschen u. a. darüber gesprochen und er meinte, er hat sich da extra auch kundig gemacht und von firma zu firma sei dies nicht verboten, nur firma - privat ist verboten.

hm. nun bin ich wieder total verunsichert.
weiß das jemand?


habe dann das hier gefunden
http://www.antispam-ev.de/wiki/Werbeanrufe_an_Gewerbebetriebe

da steht u. a.
Wann ist Telefonwerbung an Gewerbetreibende zulässig?

Werbeanrufe an Geschäftsbetriebe sind nur dann zulässig, wenn der Gegenstand der Werbung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Kernbereich der vom Adressaten ausgeübten Geschäftstätigkeit steht, und (!!!)
wenn ein konkreter Anlass dafür besteht, dass der Adressat mit dem Werbeanruf vermutlich oder tatsächlich einverstanden ist.


und dann weiter als erklärung

Einige Beispiele zur Verdeutlichung

Unzulässig ist ein Werbeanruf an ein Autohaus, wo Trinkwasserspender für die Kunden oder Druckertinte/Toner etc. angeboten wird. Trinkwasser/Toner gehören nicht zum Kerngebiet der ausgeübten Geschäftstätigkeit des Autohauses, daher: kein Sachbezug zur ausgeübten Geschäftstätigkeit vorhanden, daher: Werbeanruf verboten.

Zulässig ist ein Anruf eines Gebrauchtwagenhändlers an das Autohaus zwecks einer Kaufanfrage von Fahrzeugen durch den Gebrauchtwagenhändler. Begründung: sachlicher Bezug zum Kerngeschäft ist gegeben, und konkreter Anlass ebenfalls, denn der Autohändler dürfte am Verkauf der Fahrzeuge grundsätzlich interessiert sein.

Wäre umgekehrt der Anruf als Angebot zum Ankauf von Fahrzeugen erfolgt, würde hier die Sache schon ganz anders aussehen. Der Sachbezug wäre zwar gegeben, nicht aber der konkrete Anlass, denn es ist überhaupt nicht gesagt, dass der Autohändler überhaupt Interesse am Ankauf weiterer Gebrauchtfahrzeuge hat.

Hier darf also ein "konkludentes Einverständnis" mangels eines konkreten Anlasses nicht angenommen werden. Daher ist der Telefonanruf hier unzulässig. Wäre dies nämlich zulässig, dann dürfte der Autohändler wegen Werbung für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen von sämtlichen Gebrauchtwagenhändlern bundesweit angerufen werden - und das kann nun wirklich nicht im Sinne des UWG sein. Daher hat auch der BGH seit Jahren in mehreren Entscheidungen diese ganz wichtige Einschränkung mit dem "konkreten Anlass" in die Rechtsprechung mit eingebracht.

Ein konkreter Anlass für ein "konkludentes Einverständnis" in den Werbeanruf kann z.B. dann angenommen werden, wenn bereits eine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht. Ruft der Gebrauchtwagenhändler einen Autohändler an, der ihm schon oft Gebrauchtfahrzeuge abgekauft hat, dann kann ein konkludentes Einverständnis zu diesem Anruf angenommen werden. Tatsächlich würde sich dann auch wohl kaum jemand daran stören.

Nehmen wir aber mal als Beispiel einen Architekten und eine Aufzugsfirma, die neue Aufträge zur Installation von Aufzügen sucht, und die dazu Werbeanrufe an Architekten durchführen lässt. Allein die Tatsache, dass der Architekt Gebäude plant und dabei im Rahmen seiner Tätigkeit auch mit der Planung der Aufzugsanlagen befasst ist, rechtfertigt noch nicht ein konkludentes Einverständnis in einen Werbeanruf seitens einer Aufzugsfirma, besonders dann nicht, wenn vorher keine Geschäftsbeziehung bestanden hat. Es fehlt hier am konkreten Anlass, der ein Interesse an diesem Werbetelefonat vermuten lässt. Würde es diese Einschränkung mit dem geforderten "konkreten Anlass" nicht geben, dann dürfte der Architekt bundesweit von jedem Zementhersteller, von jedem Bauingenieur, von jedem Zimmermann, von jedem Baustoffhersteller, von jedem Fensterbauer, von jedem Klempner, von jedem Elektriker, von jedem Dachdecker u.s.w. angerufen werden. Mit Sicherheit käme er dann überhaupt nicht mehr zu einer regelmäßigen Arbeit, und er müsste eine Telefonkraft nur damit beschäftigen, den ganzen Tag lang sämtliche Werbetelefonate entgegenzunehmen.

Das kann nicht Sinn des UWG sein, und daher auch die ganz wichtige Einschränkung mit dem "konkreten Anlass". Diese wichtige Einschränkung ist vielen nicht bekannt, daher auch die vielen falschen oder auch missverständlichen Aussagen zum Thema "Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden".

Wenn der Architekt dagegen folgende Annonce in der Zeitung aufgibt: ...
Für großes Bauprojekt in der ...straße suchen wir den günstigsten Anbieter für die dort zu installierenden 5 Aufzugsanlagen. Bitte Angebote per Post oder per Telefon an...

...dann gibt er damit natürlich sein konkludentes Einverständnis zur Abgabe des Angebotes per Telefon. Fehlt jedoch die Bitte um die Abgabe des Angebots per Telefon, dann hat der Architekt auch mit dieser Annonce nicht sein konkludentes Einverständnis in einen Anruf einer Aufzugsfirma gegeben, sondern er erbittet die Angebote per Post.


und ich lese daraus, dass bei so einem Anruf ein "Sachbezug zur ausgeübten Kerntätigkeit" gegeben sein muss - und das ist in dem Fall sicher nie gegeben.
Denn ich kontaktiere dann jegliche Firmen aus jeglichen Branchen zwecks Gas/Stromverträgen und nicht das Autohaus, weil ich einen Gebrauchtwagen habe oder den Getränkeverkäufer, weil ich meinen hausgemachten Saft vermarkten möchte über ihn.

und ...
Wäre dies nämlich zulässig, dann dürfte der Autohändler wegen Werbung für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen von sämtlichen Gebrauchtwagenhändlern bundesweit angerufen werden

finde ich dann noch verschärfter - denn selbst branchentypische Anrufe sind lt. der Formulierung dann ja nicht erlaubt.
Da frage ich mich, wie will man als Gewerbetreibender überhaupt "werbende Anrufe oder tel. Angebote" machen, wenn dies auch verboten ist.
Ich muss mir ja sicher sein, dass mein Gegenüber auch Interesse daran hat usw. und von 500 Autohäusern, denen ich als Gebrauchtwagenhändler meine Autos anbieten will, weiß ich weder, ob die Interesse an mir haben usw. - selbst wenn deren "Kerntätigkeit" der Autohandel ist.

Ganz zu schweigen von den tel. Angeboten, die Kaffeeautomaten-, Telefon-, Strom/Wasser/Gas-Anbieter und sonstwer unterbreitet, die - wenn ich nach diesen Formulierungen gehe - grundsätzlich immer und bei allen verboten sind.


habe heute mit der handwerkskammer tel. und naja, es sei etwas auch ansichtssache ... auf keinen fall sollte im arbeitsvertrag was stehen von wegen, dass ich eigenverantwortlich telefoniere u. ä. und der AG muss mir dann ein handy stellen, mit dem ich tel. kann - auf keinen fall von unserem privaten/geschäftlichen anschluss, denn dann sehen die leute die nummer und bringen die mit unserer firma in verbindung, das sollte nicht sein.

 
6 Antworten:

rechtlich keine Ahnung, aber ist das ein Job der Spass macht, anderen was aufzuschwatzen

Antwort von Ellert am 04.04.2014, 19:15 Uhr

Meine TT hat mal bei einer Telefonfirma gearbeitet, da bekam sie ähnliches erzählt
wenn sie nicht genug verkaufte bekam sie Druck
das aber auch erst im Laufe der Zeit so extrem rauskam.

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

richtig, ich würde auf jeden fall ein ausführliches Gespräch erstmal führen wollen ...

Antwort von sechsfachmama am 05.04.2014, 9:16 Uhr

soweit ich verstanden habe, muss ich das nicht aufschwatzen (mit druck), sondern die Firma vorstellen und wenn es jemanden interessiert, dann einen Termin ausmachen. der rest - Vertragsabschlüsse usw. - ist nicht meine Sache. DAS würde ich nämlich auch nicht machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: zählt das zu unerlaubter telefonwerbung oder nicht? von geschäft zu geschäft ...

Antwort von speedy am 06.04.2014, 10:22 Uhr

ja, solche Anrufe sind def. unzulässig und werden über das UWG sogar mit Strafe belegt.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

für mich steht dann im Raum, welche Chancen habe ich als Unternehmer überhaupt?

Antwort von sechsfachmama am 06.04.2014, 18:15 Uhr

MEINE produkte, dienstleistung .... anzubieten?
per post: landet ungesehen im papierkorb und ist einfach zu teuer
per anzeige: liest kein mensch und ist zu teuer
bei jedem hinfahren und vorsprechen: zu zeitaufwendig und zu teuer

ich verstehe, dass private leute nicht angerufen werden dürfen, aber grad firmen - ich meine, wenn man irgendwas an den mann bringen will - und sei es, seine eigene firma nur vorstellen - dann hat man doch gar keine andere (preiswerte!) möglichkeit, als faxe zu schicken oder anzurufen, oder?

ich will diese dinge jetzt nicht rechtfertigen, aber ich frage mich einfach, was man als kleinunternehmer denn sonst für kostengünstige UND wirksame möglichkeiten hat?

andererseits habe ich - wenn ich als privatperson mit werbeanrufen (mafo, weingut, telefonanbieter usw.) genervt wurde, sofort gesagt, dass ich darauf hinweise, dass dies ein werbeanruf ist und es ist per gesetz verboten usw. - da wurde ich teilweise boshaft angemacht, dass dies mit sicherheit KEIN werbeanruf sei, sondern was anderes (ich frage mich dann, was anderes soll es sonst sein?) und sie das dürften ..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: für mich steht dann im Raum, welche Chancen habe ich als Unternehmer überhaupt?

Antwort von speedy am 06.04.2014, 20:56 Uhr

Ich finde, es gibt sehr viele und auch teilweilse günstige Möglichkeiten, um auf sich aufmerksam zu machen. Ich gehe mal davon aus, dass du deine Zielgruppe kennst und auch weißt, wie sie sonst einkaufen bzw. bei wem, in welchen Verbänden sie sich rumtreiben, auf welchen Messen, auf welcher Gewerbeschau. Jetzt überleg mal, ein örtlicher Handwerker mit 1-2 Gesellen und 1 Lehrling würde am Tag bestimmt 10 Anrufe bekommen von Baustoffhändlern, Eisenwarenhändlern, Telefonanbietern, Großhändlern... nur weil die ihn alle als Neukunden gewinnen wollen. Da müsste er ja fast eine Kraft nur für das Abwimmeln einstellen - nur weil es für dich die kostengünstigste Möglichkeit ist. Und selbst wenn er dann eine Sekretärin im Büro sitzen hat, die die Anrufe annimmt - die macht auch nichts anderes als zu sagen: "Ja, schicken Sie uns doch mal was zu aber haken Sie bitte nicht tel. nach, wenn wir Interesse haben, melden wir uns." - und schon bist du wieder beim angeblich sinnlosen Versenden von Infomaterial.

Wenn du aber deine Kunden kennst, und sie z.B. über den Großhandel einkaufen - dann sieh zu, dass deine Produkte beim Großhandel gelistet werden, bzw. mach eine Promo gemeinsam mit dem Großhändler. Hast du wissensintensive Produkte, dann halte Vorträge z.B. bei den regionalen IHKs, dne Wirtschaftsverbänden...sieh zu, dass du deine Visitenkarten unter die Leute bekommst, ggf. Produktproben... Betreibst du Versand, können auch entsprechende Gruppen und Foren, die du gezielt übernimmst und moderierst ein guter Zugang zu einer Nachfragergruppe sein.

Im Handel kann man kein Geld verdienen, wenn man sich hinter dem Monitor versteckt. Eine Faustregel besagt, dass man 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der ersten 3 Jahren zu Beginn in Werbung und Akquise investieren muss, um überhaupt auf einen grünen Zweig zu kommen.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: im Handel hast du Recht ...

Antwort von sechsfachmama am 07.04.2014, 11:34 Uhr

aber als kleiner Handwerker und wie in dem Fall als Anbieter von Strom und Gas-Verträgen?

als kl. Handwerker kannste einen Messestand auf ner größeren Messe nicht bezahlen und es kommen auch kaum/keine regionalen pot. Kunden (private) dorthin und auf regionalen Messen kostet die Standgebühr auch soviel, dass man (aus Erfahrung) sagt, es lohnt sich nicht. Die "kleinen" privaten Leute gehen auf so Messen um nen netten Tag zu verbringen, sich von einer "Fressbude" zur nächsten zu schlemmen und um gratis Werbeprodukte mitzunehmen. Die allerwenigsten sind pot. Auftraggeber, Kosten/Nutzenverhältnis passt einfach nicht.

Ich als kl. Hw-Betrieb z. B. will Kontakt zu Ing.büros aufnehmen, Firma vorstellen oder ein Komplettpaket oder oder. Bleibt auf seriöse Art nur der Postweg, denn Fax/Tel. ist lt. dem Gesetz alles verboten. Und Post dieser Art liest keiner. Auch wir nicht - sämtliche Werbepost wandert ungeöffnet in den Papierkorb.
Kommt ein Fax, dann guckste schon drauf und überfliegst es, entscheidest: abheften/Kontakt aufnehmen/wegwerfen.

Betr. Telefonate hast du Recht, ich bin von diesen Anrufen auch genervt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.