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Geschrieben von Schlumpfi14 am 02.12.2014, 14:28 Uhr

Wohngeld und Mini-Job Sohn

Hallo,
ich hoffe; mir kann jemand einen guten Tipp geben oder noch besser, helfen.
Wir haben vor gut 2 Monaten einen Wohngeldantrag gestellt und heute den Bescheid erhalten. Dazu wurde natürlich das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder berechnet.
Mein 15j. Sohn jobbt neuerdings nebenbei (samstags Zeitungaustragen), um sein Taschengeld aufzubessern. Dabei bekommt er zwischen 60 und 80 Euro im Monat, je nachdem was noch als Beilage anfällt. Jetzt haben die aber als jährliches Einkommen von ihm 820 Euro angesetzt, abzüglich 82 Euro pauschaler Abzug, so dass für ihn ein Jahreseinkommen von gut 740 Euro angesetzt wurde. Wird es jetzt etwa bestraft, das ein Junge sein Taschengeld aufbessern möchte? Beim Hartz 4 hätte er sogar eine Freigrenze von 1200 Euro? Das kann doch nicht sein, oder? Kennt sich jemand mit dem Wohngeld gut aus?

 
6 Antworten:

Re: Wohngeld und Mini-Job Sohn

Antwort von Mama-25 am 03.12.2014, 9:25 Uhr

Wüsste ich auch gerne...bei uns grade das gleiche haben aber noch kein bescheid ....sohn bekommt auch 80-90 euro ....bekommt ihr komplett diesen Betrag weniger ?

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Re: Wohngeld und Mini-Job Sohn

Antwort von speedy am 03.12.2014, 12:31 Uhr

Hi,
jedes Einkommen zählt beim Wohngeld mit zum Familieneinkommen, da gibt es keine "Freibeträge". Der Zuverdienst wird allerdings nicht 1:1 angerechnet, sondern nur anteilig und bereinigt. In welcher Höhe genau kannst du den amtlichen Wohngeldtabellen entnehmen. Wenn ihr damit allerdings über die Höchstgrenze kommt, fällt u.U. das gesamte Wohngeld weg.

Gruß, Speedy

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Re: Wohngeld und Mini-Job Sohn

Antwort von Schlumpfi14 am 03.12.2014, 13:05 Uhr

Das ist so nicht ganz richtig. Denn ab 16 Jahren soll man beim Wohngeld einen Freibetrag von 600€ im Jahr haben. Aber eben ab 16. Wie sieht es aber mit denen aus, die drunter sind? Die schauen dann in die Röhre oder wie?
Und nein. Der Zuschuss wurde nicht um den ganzen Betrag gekürzt, sondern wenn ich richtig gerechnet habe, um ca. 30 Euro. Ist doch totaler Mist. Aber ich will ihm das doch auch nicht verbieten. Wir werden dann dadurch bestraft, nur weil mein Sohn gelernt hat, was für sein Geld tun zu müssen? Ich kann ja kaum hergehen und ihm sagen, dass er die Hälfte seines Geldes bei uns abgeben müsste??? Und er ja nun wirklich nicht das große Geld damit macht sondern tatsächlich im Taschengeldrahmen bleibt? Was wäre denn, wenn seine Oma ihm 70 Euro Taschengeld im Monat überweisen würde? Das ist kein Einkommen und würde dann auch nicht angerechnet werden. Wo bleibt denn bitte hier die Gerechtigkeit? Aber beim Hartz4 dürfte er 1200 Euro verdienen, ohne dass das jetzt extra angerechnet werden würde? DAS ist Deutschland!

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Re: Wohngeld und Mini-Job Sohn

Antwort von *Suse* am 03.12.2014, 17:57 Uhr

Nun, so ist es wohl. Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass ich als Teenager einen kleinen Job angenommen hatte, wir aber Sozialhilfe (damals hieß das ja noch nciht Hartz IV)bekamen, weil mein mir unbekannter Vater keinen Unterhalt zahlte (obwohl er dazu verpflichtet war). Ich hätte mein Geld komplett im Grunde wieder abgeben müssen, daher habe ich den Job gekündigt... Taschengeld stand mir auch damals wohl nicht zu, mein Mini Einkommen wurde angerechnet ...
Das scheint jetzt auch bei euch so zu sein. Fair ist anders, und ich gebe dir recht, der Sohn soll ja lernen mit Geld umzugehen, aber andererseits unterstützt der Staat ja und man ist verpflichtet sich selbst zu versorgen, wenn man kann.
Ich kam mir damals auch komplett verarscht vor, zumal mein biol. Vater der Blödmann uns in diese Lage gebracht hatte.

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Re: Sie arbeiten daran

Antwort von Franke am 03.12.2014, 18:39 Uhr

"Binninger für Verbesserungen beim Wohngeld

Die Große Koalition will das Wohngeldgesetz reformieren und die Leistungen für Wohngeldempfänger verbessern. Auf einen Punkt kommt es dem Böblinger CDU-Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger dabei besonders an: Jugendliche, die sich etwas dazuverdienen, sollen nicht benachteiligt werden.

"Bisher wird das Taschengeld, das sich ein unter-16-Jähriger neben der Schule zum Beispiel mit Zeitungsaustragen verdient, voll auf den Wohngeldanspruch der Familie angerechnet. Das Wohngeld wird dann gekürzt und unterm Strich bleibt nichts mehr übrig", so Binninger, der sich für eine Änderung ausspricht. Für Jugendliche, die älter als 16 sind, gebe es nämlich mit Blick auf die Ausbildung einen entsprechenden Freibetrag. Diese Ungleichbehandlung wird auf Anregung von Binninger vom zuständigen Bundesministerium bei der Überarbeitung des Wohngeldgesetzes neu überprüft.

Den Hinweis auf dieses Problem hatte Binninger von einem fachkundigen Bürger aus dem Kreis Böblingen erhalten. "Die Argumentation hat mich überzeugt, deshalb habe ich den zuständigen Staatssekretär darauf angeschrieben und um Unterstützung gebeten", so der Abgeordnete."

http://www.cdu-maichingen.de/index.php/archiv/archiv-2014/530-binninger-fuer-verbesserungen-beim-wohngeld

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Re: Sie arbeiten daran

Antwort von Mama-25 am 04.12.2014, 7:26 Uhr

Ok mein Sohn ist 16 aber Schüler das heisst bekommen wir nicht angerechnet

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