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Geschrieben von 32+4 am 14.04.2015, 9:19 Uhr

was bringt der kaeuferschutz?

Morgen


So langsam zweifel ich echt am sinn des kaeuferschutzes.

Obwohl ich sofort alles gemeldet habe bei ebay..bilder geschickt habe...artikelnummer vom zweitaccount .. und ich erst "betteln" musste, dass der vk vielleicht mal die ware verschickt usw...

Streitet vk alles ab. Darauf stuetzt ebay sich.
Mit pp bezahlt...dreck und kaputte unvollstaendige ware erhalten...und pech gehabt.

Bloeder kaeuferschutz...der ist ja nix wert...*wutsmilie*

 
11 Antworten:

oder bei mir sollte ich die Rückversandkosten tragen obwohl der Fehler nicht bei mir lag

Antwort von Charlie+Lola am 14.04.2015, 9:32 Uhr

und der Verkäufer eindeutig falsch gemessen hat.

Dennoch soll ich um an mein Geld zu kommen die Waren zurückschicken (da müßte ich ja mind. versichert wählen was 3,90 macht) und dann wäre immer noch nicht sichergestellt ob mein Privatverkäufer nicht behauptet ich hätte alles ordnungsgemäß zurückgeschickt.

Ne, da behalte ich lieber die Ware und versuche im Herbst mein Glück bei Ebay es selber wieder zu verkaufen.

Wenn man defekte Ware erhält ist natürlich doppelt Ärgerlich.
Wie kann ein Verkäufer das behaupten? Hast du Fotos zusenden können?

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Re: oder bei mir sollte ich die Rückversandkosten tragen obwohl der Fehler nicht bei mir lag

Antwort von 32+4 am 14.04.2015, 9:41 Uhr

Ja...hab bei ebay bilder hochgeladen.hatte zeugen beim auspacken.
Den artikel hat er ueber einen anderen account schon im februar verkauft und ne negative kassiert.

Ich bekomme den artikel so ganz sicher nicht mehr verkauft bei den maengeln und fuer meinen kaufpreis. Der muss erst in die reinigung.
Wickeltasche...total versifft..kunstlederhenkel grossflaechig ohne kunstleder (war nicht abgebildet), inhalt fehlt entgegen bild-artikelbeschreibung.

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Du kannst

Antwort von Moehre700 am 14.04.2015, 14:22 Uhr

natürlich immer noch zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

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Re: Du kannst

Antwort von Mehtab am 14.04.2015, 16:24 Uhr

Hallo Moehre,

was meinst du denn, welcher Anwalt diesen Schrott annimmt. Für den Streitwert will doch kein Anwalt arbeiten, selbst, wenn die Rechtsschutzversicherung den Fall annehmen würde.

Viele Grüße

Mehtab

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Natürlich nehmen die das an. Ich bin auch schon wegen einer negativen Bewertung

Antwort von Charlie+Lola am 14.04.2015, 20:08 Uhr

und dem Käufer der damals die 9 Euro nicht überwiesen hat (mich aber trotzdem negativ bewertet hat) zum Anwalt.
Die 9 Euro kamen nach Anwaltsschreiben unverzüglich und die negative von Ebay wurde entfernt zumal sie nach Falleröffnung meinerseits kam.

Die nehmen das schon an, ob sie sich dann soviel Mühe geben ist fraglich. Aber ich zahle einen Menge Kohle für eine Versicherung, warum soll ich die dann auch nicht nutzen?

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Re: Du kannst

Antwort von Moehre700 am 14.04.2015, 20:24 Uhr

Kommt drauf an.
es gibt Anwälte, die sowas machen - vielleicht, weil sie es noch für die Fallsammlung brauchen. Fragen kostet ja nichts.

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Re: Natürlich nehmen die das an. Ich bin auch schon wegen einer negativen Bewertung

Antwort von 32+4 am 14.04.2015, 20:39 Uhr

Klar machen anwaelte das.

Ohne RSV wuerde ich bei einem streitwert unter 300€ ein honorar vereinbaren.

Mit vk gehts bei mir aktuell um etwas mehr als 70€...finde ich nicht witzig.

Und da die eheleute das im grossen stil mit zwei accounts privat bei ebay machen..darf man solchen leuten auch mal vors schienbein kicken.

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Re: Natürlich nehmen die das an. Ich bin auch schon wegen einer negativen Bewertung

Antwort von Moehre700 am 14.04.2015, 21:50 Uhr

Na klar! Aber so richtig.

Sowas nennt sich Betrug. Hilft Dir bei der Rückforderung des Geldes nur bedingt. Aber wenn Du die anzeigst haben sie sicher einen gewissen Aufwand, wenn die Polizei dann kommt (also im Sinne von Vorladung etc., auch, wenn man da ja nicht hin muss).

Honorarvereinbarung ist so eine Sache: unter den gesetzlichen Rahmen darf der Anwalt ja nicht. Drüber zahlt die RSV nicht und der Gegner muss es auch nicht zahlen, wenn man obsiegt.

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Re: Du kannst

Antwort von Mehtab am 16.04.2015, 10:05 Uhr

Hallo,

natürlich kannst du fragen. Ich hatte nur schon einmal größte Probleme für einen Streitwert von knapp 900,00 Euro eine Anwältin zu finden, die für das "normale" Honorar gearbeitet hat. Alle anderen taten so, als würden sie verhungern, wenn sie für einen Streitwert unter 1000 Euro einen Finger krummmachen müßten.

Das meinte ich.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Du kannst

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 12:34 Uhr

Na so ganz Unrecht haben die Anwälte da auch nicht.
es lohnt echt den Aufwand kaum. Kaum mehr als 200 Euro außergerichtlich UND gerichtlich, egal, wie viele Termine.

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Re: was bringt der kaeuferschutz?

Antwort von platschi am 17.04.2015, 10:13 Uhr

Ich hatte sowas auch mal. Jacke für meine Tochter bei ebay UK ersteigert- angeblich sehr guter Zustand. Sie kam an und hatte Flecken und Löcher. Verkäuferin behauptete, die Jacke war völlig in Ordnung gewesen als sie ihr Haus verließ und ich hätte die Flecken wohl selbst rein gemacht. Das diese nicht frisch waren, war aber sehr eindeutig.
Ich habe Paypal kontaktiert, die meinten auch erstmal, Kaufpreis bekomme ich zurück aber Porto und Rückporto muss ich tragen. Ich habe dann da angerufen, es stellte sich heraus die hatten die Fotos in meiner ersten Mail garnicht angeschaut. Also habe ich, während ich den Paypal-Mitarbeiter an der Strippe hatte, an ihn direkt die Fotos nochmal gemailt und ihm erkärt, dass ich nicht bereit bin, die mülltonnenreife Jacke zurück zu schicken, da mich der versicherte Versand mehr kostet, als die Jacke selbst und meine Kosten somit höher wären als wenn ich die Jacke schlicht und einfach entsorge. Ich habe ihm auch gesagt, dass das für mich eher nach Verkäufer- denn nach sondern eher Käuferschutz aussieht. Nun ja, der gute Mann sah sich die Bilder an und gab zu, dass ich wohl im Recht sei. Er betonte jedoch, dass sie aus Kulanz nun sowohl mir als auch der Verkäuferin das Geld erstatten würde.

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