Geschrieben von Biene1992 am 17.06.2017, 20:01 Uhr |
Überfordert...
Hallo ihr Lieben,
Wo fang ich am besten an...ich bin schwanger was wundervoll ist.
Jedoch bin ich total überfordert. Ich bin mit meinem Freund seit 8 Monaten zusammen und habe einen 1 jährigen Sohn aus vorheriger Beziehung. Ich befinde mich noch bis nächstes Jahr Juni in Elternzeit. Mein erstes Jahr ist jetzt rum. Ich hab nur im ersten Jahr Elterngeld bekommen. Im zweiten Jahr,also ab jetzt bekomme ich aufstockend alg 2 zum Kindergeld und unterhalt dazu. Ich habe einen unbefristeten Job und wollte nach der elternzeit wieder voll anfangen. Das hat sich jetzt erledigt.
Ich hab mir vor 5 Monaten eine Hormonspirale einsetzen lassen. Ich find es immer noch unglaublich,dass ich schwanger bin.
Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen. Er freut sich Wahnsinnig auf Knöpfchen genau wie ich. Unsere Beziehung läuft toll und er ist eine der wichtigsten Bezugspersonen meines Sohnes.
Jedoch mach ich mir sorgen um die finanzielle Situation. Er arbeitet,hat einen festen Job,verdient allerdings monatlich nur wenn es mal gut läuft 1000 Euro. Und ich weiß nicht wie das dann mit dem Elterngeld läuft. Ob die Monate vor der ersten elternzeit zählen oder die zwölf Monate jetzt. Denn ich glaub alg2 wird nicht angerechnet...und ich würde wahrscheinlich den Mindestsatz bekommen. Ich hab Angst,dass wir das finanziell nicht hinbekommen.
Kennt sich jemand von euch aus und kann mir da weiterhelfen? Im Internet stehen so viele verschiedene Antworten auf eine Frage...
Re: Überfordert...
Antwort von melania am 17.06.2017, 20:44 Uhr
Hallo ich weiss nicht wirklich viel aber vielleicht hilft es dir.
Die 300 mindestsatz bekommst du ja aufjedenfall
Wenn du ein Kind unter 3 hast kannst du gewisterbonus beantragen das steht im kinder oder Elterngeld Vertrag. Ich glaube das sind dann 75 euro bis das dein '' großer'' 3 jahre wird.
Dann kannst du dich umhören ob du kinderZuschlag bekommst
Müsstest du mal googeln wo man es beantragt. Kann bis zu 170 euro betragen
Re: Überfordert...
Antwort von melania am 17.06.2017, 20:45 Uhr
Ach und eventuell Wohngeld versuchen zu beantragen
Stopp!
Antwort von Hubbeldubbel am 17.06.2017, 20:56 Uhr
Bevor sich jetzt alle Mühe mit Deiner Frage geben...
Zuerst bitte eine Erklärung. Bei einem Entbindungstermin 13.03.2018, wird das Kind rechnerisch erst in drei Tagen gezeugt!
Bitte um Erklärung!
http://m.rund-ums-baby.de/recht/Schwanger-in-der-Elternzeit_163575.htm
Re: Überfordert...
Antwort von Hubbeldubbel am 17.06.2017, 21:05 Uhr
Falls Du unvernünftiger Weise in der finanziellen Situation doch schwanger wirst, dann bekommst Du 300€ Mindestsatz + Geschwisterbonus. Die Väter der Kinder sind dann unterhaltspflichtig. Der Vater von Kind Nummer 2 ist finanziell auch für Dich zuständig.
Reicht Euer Einkommen im 1. Jahr EG nicht, gibts ALG II, EZ solltest Du länger nicht melden und dann wieder arbeiten...
Du hast "Glück" das Du momentan ALG II beziehen darfst und Dich das Jobcenter nicht arbeiten schickt. Schließlich hast Du einen AG. In unserem Jobcenter schickt man alle wieder weg - da die Notsituation selbst herbeigeführt wurde bzw. sanktioniert straff, viele Jobcenter sind bereits nachgezogen.
Re: Stopp!
Antwort von Biene1992 am 17.06.2017, 21:35 Uhr
Sorry das war mein Fehler. Ich war beim schreiben durcheinander weil ich nebenbei noch was anderes gemacht hab,was mit märz zu tun hat. Der Termin ist der 13.2.18
Und zum Alg2...ich bin Alleinerziehend und habe dieses Jahr keinen Krippenplatz bekommen. Mir wurde beim Amt gesagt,dass mir die 3 Jahre elternzeit zustehen die ich theoretisch machen könnte. Und dadurch das alg2 greift. Die meinten ich hätte auch 3 Jahre nehmen können. Ich hab aber nur auf zwei verlängert durch den Krippenplatz.
Re: Überfordert...
Antwort von Biene1992 am 17.06.2017, 21:41 Uhr
Was heißt denn hier selbst herbeigeführt? Es gibt tatsächlich Frauen die nichts dafür können,dass sie Alleinerziehend sind....und bei mir ging es mit der Elternzeit nicht anders da ich auch keine Familienangehörigen hier hab die mir bei der Betreuung helfen könnten. Einen Krippenplatz hab ich nicht bekommen und da ich einen Job habe wo ich in Schichten arbeite egal ob ich voll-oder Teilzeit anfangen würde,ging es nicht anders. Ich hab mir das alles auch nicht so ausgesucht wie es ist.
Re: Stopp!
Antwort von Hubbeldubbel am 17.06.2017, 21:43 Uhr
Na dann, alles gut ;-) Sei froh, wenn das Dein Jobcenter noch so sieht. Wir vermitteln alle Frauen wieder ab dem 1. Lebensjahr der Kinder, wegen des Betreuungsanspruches. Es gibt bei uns aber auch genügend Plätze und viele Jobangebote.
Und keine Sorge, wenn es nur der Mindestsatz + Bonus + Unterhalt ist und das Geld nicht reicht, gibts ALG II.
Re: Überfordert...
Antwort von Hubbeldubbel am 17.06.2017, 21:46 Uhr
Man kann ja durchaus auch TZ in EZ bei einem anderen AG mit besseren Zeiten arbeiten. Die wenigsten AG's stellen sich quer. Natürlich Betreuung vorausgesetzt.
Schade, dass Du diese nicht hast, sonst könntest Du jetzt noch etwas dafür tun, mehr EG für Kind Nummer 2 zu erhalten.
Re: Stopp!
Antwort von Biene1992 am 17.06.2017, 21:50 Uhr
Danke für die hilfe. Ich hoffe ich hab mir meinem Schreibfehler hier nicht direkt einen schlechten Einstieg gehabt.
Also bei mir war es so,dass ich den Krippenplatz angemeldet hab in drei "wunschkrippen". Da wir aber letztes Jahr einen regelrechten Babyboom hatten,hab ich keinen bekommen. Dann war ich direkt bei der Stadt und hab mich auf eine Liste eintragen lassen. Da bekommt man dann einen Platz zugeteilt wenn irgendwo einer frei wird. Aber da hatte ich bisher auch noch keine Chance. Die meinte die Liste wäre lang. Also es kann sein dass wir noch irgendwo zwischen rutschen aber da ich nicht immer monatlich verlängern wollte hab ich die elternzeit gleich um ein Jahr verlängert. Ich hab mir dann gedacht vorher die elternzeit beenden kann ich ja immer noch wenn wir nen Platz bekommen.
Re: Überfordert...
Antwort von Biene1992 am 17.06.2017, 21:53 Uhr
Daran dachte ich auch und wenn ich eben irgendwo putzen gehen würde das wäre mir egal. Aber in meinem Arbeitsvertrag ist festgelegt,dass ich bei keinem anderen Arbeitgeber arbeiten darf,sonst droht die Kündigung. Ich hab auch schon versucht direkt bei meinem Arbeitgeber für ein paar Stunden zu arbeiten,wenn mein Sohn bei seinem Vater zum Umgang ist aber das sind 2 mal die Woche nur zwei Stunden und das ist meinem Arbeitgeber zu wenig.
Re: Stopp!
Antwort von Hubbeldubbel am 17.06.2017, 21:59 Uhr
Mach Dir keinen Kopf und genieße Deine Schwangerschaft :-)
Re: Stopp!
Antwort von Biene1992 am 17.06.2017, 22:04 Uhr
Das sagst du so...das macht mir echt zu schaffen. Ich hatte mein Leben immer genau geplant und wollte nie in diese Situation kommen. Mit dem Vater meines Sohnes war ich 6 Jahre zusammen, ein Kind mussten wir gehen lassen und dann hab ich mich wahnsinnig gefreut als ich von meinem Sohn erfuhr. Kurze Zeit später hat er mich betrogen und sich getrennt. Und ich müsste eigentlich bis auf den Job von null anfangen.
Re: Überfordert...
Antwort von Angsthase01 am 17.06.2017, 23:21 Uhr
Ich würde mich mal an die Anwältin hier im Forum wenden. Meines Wissens nach muss er dir das Arbeiten mit wenigen Stunden genehmigen wenn er dir nichts passendes in der Elternzeit anbieten kann. Allerdings musst du das beantragen. Er kann nur Jobs ablehnen die rufschädigend wären oder eine Konkurrenz darstellen.
Re: Überfordert...
Antwort von Tini_79 am 18.06.2017, 15:15 Uhr
Ich weis ja nicht, wo du sonst arbeitest, aber was meinst du, wie viele Arbeitgeber darauf warten, eine Schwangere einzustellen, noch dazu AE mit Kleinkimd?
Ich schätze keiner.
Re: Überfordert...
Antwort von Danyshope am 18.06.2017, 18:42 Uhr
Das mag in deinem Arbeitsvertrag so drin stehen, ist auch richtig so, bezieht sich aber eben nicht auf die Z. Die hat gesetzlich schon eine Sonderstellung. das du neben dem deinem eigentlichen Vertrag nicht einfach woanders noch arbeiten darfst liegt auch daran das man dann schnell über die Stunden kommt. Da du in EZ bist, ruht dein Vertrag aber.
Du kannst bei deinem AG nachfragen ob er was hat, hat er das nicht oder nicht zu geeigneten Zeiten wo zB dein Freund oder der Vater auf deinen Sohn aufpassen könnte, dann soll er dir das schriftlich geben. Dann kann er schwerlich die Zustimmung verweigern wenn du nebenbei woanders putzen geht - ein direkter Konkurrent wird das ja wohl kaum sein. Dem könnte er widersprechen.
Ansonsten, EG bekommst Du mindestens 300 €. Jeden Monat nach dem ersten Geburtstag deines ersten Sohnes den du nicht gearbeitet hast, wird mit 0 € in die Berechnung für EG zwei laufen. Was dann an den vollen 12 Monaten verdienst zum zweiten Bezug fehlt, wird mit Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt (1 Jahr EG und Mutterschaftszeiten werden ausgeklammert). Geschwisterbonus gibt es oben drauf bis Kind1 3 Jahre wird. zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden - dann gibt es volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Machst du das nicht, muss dein AG nicht zahlen und du bekommst nur das von der KK. Also wichtig!!! es wird auch nicht rückwirkend gezahlt falls du zu spät beendest. Restliche EZ von Kind1 würde ich dann schriftlich drum bitten zu übertragen über den 3ten Geburtstag hinaus. Ich denken mit 2 kleinen Kindern wirst du so schnell nicht wieder vor haben VZ zu arbeiten, dann kannst du wenn du wieder arbeitest das erst einmal im Schutze der EZ machen (kann man dir nur schwer kündigen und der VZ-Vertrag ruht weiter).
Kindergeld gibt es für Kind2 ja auch noch, Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld würde ich prüfen lassen. Und evtl überlegt ihr zusammen zu ziehen, dann fällt wenigstens eine Miete weg.
Re: Überfordert...
Antwort von Biene1992 am 18.06.2017, 23:22 Uhr
Danyshope....Dankesehr für die Hilfe. Über das zusammenziehen dachten wir auch nach. Es kommt halt eben dann drauf an was finanziell besser ist.
Ich werde bei meinem Arbeitgeber noch einmal Anfragen und ansonsten gucken dass ich irgendwo anders etwas finde und wenn es putzen ist.das ist mir dann egal.
Ä
Antwort von Ellert am 19.06.2017, 9:07 Uhr
Huhu
Ich finde es unschön tusammenziehen vom Geld abhängig zu machen
Alternativ würde ich eine Tagesmutter Andenken.
Immerhin brauchst du keine babysachen etc. kaufen wie beim ersten...
Lg dagmar
Geld leihen zur Überbrückung?
Antwort von Mama Olga am 06.07.2017, 14:28 Uhr
Hi Hi,
ich kenne deine Situation, geht mir ähnlich. Das "liebe Geld" - es ist einfach nur nervenaufreibend. Momentan bin ich an einen Punkt, an dem ich überlege mir etwas finanzielle Luft zu verschaffen. Aber mal sehen...habt ihr viellicht noch ein paar spartipps für mich?
Re: Geld leihen zur Überbrückung?
Antwort von Mama Olga am 12.07.2017, 13:02 Uhr
Hallo meine Lieben,
ich bin kurz vorm verzweifeln! Mir steht das Wasser bis zum Halse und weiß nicht mehr weiter. Gestern habe ich eine Werbung im TV gesehen von Smava (https://www.smava.de/) - jetzt bin ich am überlegen, ob ich mir einen Zuschuss holen solllen. Sicherlich ist eine solche Verpflichtung nicht die schlauste Variante, aber ich suche nach Lösungen. Falls jemand Erfahrungen hat, bitte mitteilen! Danke
Media Markt und Co Zeugnisaktionen, weiß jemand was ?
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