Geschrieben von Innerlicht am 17.09.2014, 10:58 Uhr |
Steuerklassenwechsel - Behördendeutsch...
Da bei und das Thema Kinderwunsch langsam aber sicher immer mehr "gestalt" annimmt, wollten mein Mann und ich an unseren Lohnsteuerklassen drehen.
Da mein Mann gern in Elternzeit gehen möchte ( da ich einen Heimarbeitsplatz beantragen kann) wollten wir jetzt also III/V nehmen, damit sich das Elterngeld für ihn etwas erhöht.
Jetzt sitze ich vor diesem Formular und da taucht dann "Angaben zum Faktorverfahren 201_ auf.
Wo ich mir denke: Hä? :D Braucht man das? Macht das Sinn, wenn man die Klassen nur für ca. 12 Monate wechseln will? Kennt sich jemand damit aus? Ich finde im Internet nur Artikel, die dermaßen mit Infos vollgestopft sind, dass ich gar nicht mehr weiß, was ich eigentlich grad gelesen habe.
Re: Steuerklassenwechsel - Behördendeutsch...
Antwort von speedy am 17.09.2014, 11:03 Uhr
Hi, die Faktorenangabe brauchst du nur bei der Kombi 4/4. Da man einmal/Jahr die Stkl. wechseln kann, reicht es, wenn ihr bis zum 3. SS-Monat die Klassen tauscht. Bei der EG-Berechnung wird dann nicht auf den einzelnen Monat geschaut sondern pauschal mit den Stkl.-Abzügen gerechnet, die die überwiegende Zeit der 12 Monate genutzt wurde.
Gruß, Speedy
Re: Steuerklassenwechsel - Behördendeutsch...
Antwort von shinead am 17.09.2014, 11:57 Uhr
Bevor ihr tauscht, fragt einen Steuerberater bezüglich des Elterngeldes. Das wird zwar nicht versteuert, erhöht aber ggf. den Steuersatz.
Das nennt sich Progressionsvorbehalt (analog dazu Kranken- und Arbeitslosengeld).
Könnte sonst sein, dass die mehr zu zahlende Steuer das höhere Elterngeld auffrisst.
Re: Steuerklassenwechsel - Behördendeutsch...
Antwort von Innerlicht am 17.09.2014, 12:20 Uhr
Dieses Forum nervt :-o jetzt ist meine Antwort verschwunden...
Also nochmal: Was meinst Du mit "auffressen"?
Jetzt hab ich gerade mal nach "Progressionsvorbehalt gesucht"...das verstehe ich ja jetzt noch weniger als die Sache mit dem Faktorverfahren.
Re: Steuerklassenwechsel - Behördendeutsch...
Antwort von speedy am 17.09.2014, 18:39 Uhr
Hi, keine Angst, ganz auffressen wird die Steuernachzahlung das EG nicht, aber man sollte sich dessen bewusst sein, dass, wenn man das EG durch Wahl der Steuerklassen maximiert, meist noch eine Nachzahlung bei der nächsten Steuererklärung nachkommt.
Das liegt eben an dem Progressionsvorbehalt. Der besagt, dass das EG zwar steuerfrei gezahlt wird, aber die empfangende Person vom Spitzensteuersatz her so behandelt wird, als hätte sie das Geld erhalten. D.h. auf das tatsächlich erhaltene Einkommen (ohne das EG) wird ein geringfügig höherer Steuersatz angewandt (eben als hätte man das EG noch zusätzlich erhalten). Wählt man eine getrennte Veranlagung in dem Jahr, ist das kein Problem, denn es macht keinen Unterschied, ob man auf 0,- Eur Einkommen 23 oder 27% Steuern zahlt. Wird man aber zusammen veranlagt, kann das dann schon einen Unterschied machen und ggf. zu einer Nachzahlung von einigen 100 Euro führen.
Das kann man sich vorher ausrechnen (lassen) oder aber nachher jonglieren, ob man die getrennte Veranlagung wählt oder nicht.
Gruß, Speedy
Re: Steuerklassenwechsel - Behördendeutsch...
Antwort von shinead am 17.09.2014, 18:44 Uhr
Investiert das Geld für den Steuerberater!
Mit "auffressen" meine ich, dass die Steuernachzahlung ggf. höher ist, als das, was euch die Steuerklassenwechselei beim Elterngeld bringt.
@shinead
Antwort von speedy am 17.09.2014, 22:33 Uhr
Die Nachzahlung kann nicht höher sein als das "Mehr" an EG, da das EG eben steuerfrei ausgezahlt wird und sich die Progression nur auf das tatsächliche Einkommen auswirkt. Von daher macht es auf jeden Fall Sinn, "mit den Steuerklassen zu spielen", um hier einen optimalen Zuschuss zu erreichen.
Für die Zeit vor dem EG macht es ohnehin bei gemeinsamer Veranlagung keinen Unterschied, da das Zuviel oder Zuwenig durch die Jahreserklärung ausgeglichen wird. Während des EG-Bezuges sollte man sich dann aber schon mal langsam bewußt werden, dass das FA eine Nachforderung stellen könnte. Aber auch dem kann man entgehen, indem man nach dem Ende des MuSchu gleich wieder wechselt und dann auf eine 4 mit entsprechendem Faktor. Spätestens jetzt sollte man sich auskennen oder eben zum StB gehen :)
Gruß, Speedy
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